Aus- und Weiterbildung

Mediengestalterinnen und Mediengestalter Digital und Print (ab 1.8.2023)

Neuordnung des Berufs: Ab 1. August 2023 tritt eine neue Verordnung in Kraft! Diese gilt für alle Ausbildungsverträge die ab dem 1. August 2023 starten! 
Alle Azubis, die ab dem 1. August 2023 ihre Ausbildung beginnen, werden nach dem neuen Ausbildungsrahmenplan (Betrieb) und Rahmenlehrplan (Berufsschule) ausgebildet sowie nach der neuen Ausbildungsverordnung geprüft. Vorher begonnene Ausbildungsverhältnisse werden nach der alten Verordnung abgeschlossen und können nicht auf die neue Verordnung umgeschrieben werden.
Ausbildungsverträge mit Ausbildungsstart ab 1. August 2023, die bereits in das Verzeichnis der Handelskammer eingetragen wurden, behalten ihre Gültigkeit. Firmen, die dies betrifft, werden von uns kontaktiert!

Rückblick Informationsveranstaltung

Update vom 16.10.2023: Ausbildungsverkürzung auf zwei Jahre doch möglich für ausgewählte Fachrichtungen!
Ursprünglich war seitens des Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) geplant, die erste Abschlussprüfung nach neuer Verordnung erst zum Winter 2025/26 anzubieten. Für die Fachrichtungen Designkonzeption, Printmedien und Digitalmedien wird es nun doch bereits zum Sommer 2025 Abschlussprüfungen geben.
Am 7. Juni 2023 fand eine digitale Informationsveranstaltung zur Neuordnung des Berufs statt.
Die Präsentationen können Sie sich downloaden: 

Aufzeichnung des Webinars

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Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet. Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem z. B. kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, z. B. für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media. Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat auf Initiative der Sozialparteien und im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eine neue Ausbildungsordnung entwickelt. 
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden. Die Struktur des Ausbildungsberufes wurde deutlich vereinfacht, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen.
Künftig gibt es vier Fachrichtungen. Wahlqualifikationen gibt es nur noch in zwei der vier Fachrichtungen. 

Im Überblick

Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsbeginn
1. August bis 1. Oktober
Typische Branchen/Betriebe
Marketing-, Kommunikations- und Designagenturen, Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft
Berufsschule
Berufliche Schule für Medien und Kommunikation (BS 17)
Unterrichtsform
Blockunterricht (s. Website Berufsschule)
Prüfung
Zwischen- und Abschlussprüfung
Vergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes.
Fortbildungsmöglich­keiten
Geprüfte Industriemeisterin und geprüfter Industriemeister Fachrichtung Printmedien
Geprüfte Medienfachwirtin und geprüfter Medienfachwirt Digital und Print
Geprüfte Technische Fachwirtin und geprüfter Technischer Fachwirt
Geprüfte Technische Betriebwirtin (IHK) und geprüfter technischer Betriebswirt (IHK)
Verordnung
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
Standardberufsbildpositionen

Tätigkeiten

Schauen Sie hier einmal hinter die Kulissen und erleben Sie hautnah mit, wie ein Tag als Mediengestalterin bzw. Mediengestalter Digital und Print aussieht.

Fachrichtungen

  1. Projektmanagement 
  2. Designkonzeption
  3. Printmedien (zusätzlich: 1 Wahlqualifikation)
  4. Digitalmedien (zusätzlich: 1 Wahlqualifikation)
Eine der vier Fachrichtungen muss ausgewählt werden.
Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Printmedien
Eine aus den folgenden sechs Wahlqualifikationen ist auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
  1. Produzieren von Medienprodukten in konventionellen Druckverfahren
  2. Produzieren mit personalisierten und variablen Daten im Digitaldruck
  3. Erstellen von Reinzeichnungen
  4. Erstellen von Fotografien und Videos
  5. Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern
  6. Produzieren von crossmedialen Medien
Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Digitalmedien
Eine aus folgenden sechs Wahlqualifikationen ist auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
  1. Produzieren von interaktiven Medien
  2. Produzieren von audiovisuellen Medien
  3. datenbankgestütztes Produzieren von Medien
  4. Erstellen von Fotografien und Videos
  5. Erstellen von 3D-Grafiken und 3D-Bewegtbildern
  6. Produzieren von crossmedialen Medien

Fachrichtungsspezifische Ausbildungsinhalte:

Fachrichtung Projektmanagement

  • Analysieren von Bedarfen und auftragsbezogenes Beraten
  • Entwickeln von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
  • kaufmännisches Bearbeiten von Aufträgen
  • Präsentieren von Angeboten und Konzepten
  • Konzipieren, Durchführen und Abschließen von Projekten

Fachrichtung Designkonzeption

  • Analysieren von Kundenaufträgen und gestalterischen Bedarfen
  • Entwickeln von Ideen
  • Visualisieren von Entwürfen und Prototypen
  • Entwickeln und Präsentieren von Designkonzepten
  • Vorbereiten der Umsetzung von Designkonzepten

Fachrichtung Printmedien

  • Aufbereiten von Produktionsdaten für unterschiedliche Druckverfahren
  • Anwenden von Farbmanagement
  • Umsetzen von Qualitätssicherung
  • Inhalte der gewählten Wahlqualifikation

Fachrichtung Digitalmedien

  • Gestalten von Digitalmedien
  • Strukturieren und Programmieren von Digitalmedien
  • Erstellen von Prototypen und Steuern von Ausgabeprozessen
  • Inhalte der gewählten Wahlqualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Ausbildungsinhalte:

  • Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen
  • Gestalten von Medien
  • Erstellen, Bearbeiten und Beurteilen von Bild- und Grafikdaten
  • Erstellen ausgabespezifischer Produktionsdaten
  • Planen und Organisieren von Projekten
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • digitalisierte Arbeitswelt
  • Kommunizieren und Kooperation fördern
  • Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion

Ausbildungsplatz finden

Die bundesweite Online-Lehrstellenbörse ist das gemeinsame Suchportal für Ausbildungsplätze und Praktikumsstellen der Industrie- und Handelskammern und bietet Unternehmen wie Ausbildungssuchenden viele Funktionalitäten, um die Ausbildungsplatz- oder Bewerbersuche so effektiv wie möglich zu gestalten.
Sind noch Fragen offen?
Schwirren Ihnen noch tausend Fragen im Kopf herum? In unseren FAQs der Berufsbildung werden Sie mit Sicherheit fündig.