Voraussetzungen

Informationen für Ausbildungsbetriebe

Wichtige Informationen für Ausbildungsbetriebe und solche, die es werden wollen.

Hintergrund

Voraussetzungen

Eignung der Ausbildungsstätte

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist die Eignung von Ausbildungsstätten festgelegt.
  1. Der Betrieb muss in der Lage sein, alle im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Ausbildung auch in Kooperation (Maßnahmen außerhalb des Betriebes von weniger als vier Monaten) oder im Verbund (Maßnahmen außerhalb des Betriebes von mehr als vier Monaten) durchgeführt werden.
  2. Die Art und Einrichtung des Betriebes muss je nach Beruf passend gegeben sein und die Ausbildung in Geschäftsräumen stattfinden. Weiterhin müssen mindestens 2 Vollzeitkräfte im Unternehmen beschäftigt sein.
  3. Die Anzahl der Azubis muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Fachkräfte stehen:
1-2 Fachkräfte
1 Azubi
3-5 Fachkräfte
2 Azubis
6-8 Fachkräfte
3 Azubis
Je weitere 3 Fachkräfte
1 weiterer Azubi

Ausbilder im Unternehmen

Ausbilder haben einen anspruchs­vollen Job. Sie leiten Auszubildende an, motivieren und beur­teilen. Sie erkennen Probleme, Konflikte und nehmen Ängste. Das erfordert viel pädagogisches Geschick. Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Mindestanforderungen erfüllen, sowie arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen.

Ausbildungsnachweise

Im Berichtsheft dokumentieren die Azubis, was sie im Betrieb und in der Berufsschule gelernt haben. Das Berichtsheft ist regelmäßig vom Ausbilder zu kontrollieren und zu unterschreiben.
Das Digitale Berichtsheft ist die erste Ausbaustufe des neuen Serviceportals Bildung, einem Serviceangebot für Kunden- und Mitgliedsunternehmen, über das in Zukunft viele weitere Standardprozesse der beruflichen Aus- und Weiterbildung abgewickelt werden sollen. Sie können sich als Unternehmen ganz einfach auf www.meine.ihk.de registrieren und – nach der Freigabe durch die Handelskammer Hamburg – bequem und kostenlos das digitale Berichtsheft für alle Auszubildenden in Ihrem Unternehmen nutzen.

Vergütung

Das Berufsbildungsgesetz verlangt, dass Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Sie soll eine fühlbare finanzielle Unterstützung und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung der Auszubildenden sein. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die zur Zeit geltenden Ausbildungsvergütungen.

Berufsschule

Die berufsbildenden Schulen sind kostenfrei und der duale Partner der Ausbildungsbetriebe. Ihr Anteil beträgt 13 Wochen im Jahr und wird in Teilzeit- oder Blockunterricht durchgeführt. Die Auszubildenden sind hierfür freizustellen. Die Anmeldung zum Berufsschulunterricht muss vom Betrieb vorgenommen werden. Welche Berufsschule zuständig ist, finden Sie bei dem jeweiligen Beruf hinterlegt.

Kosten der Ausbildung

1. Ausbildungsvergütung
2. Eintragung, Betreuungs- und Prüfungsgebühr
3. Prüfungsmaterial bei bestimmten Berufen
4. Der Besuch der Berufsschule ist kostenfrei

Digitale Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird im Herbst 2023 in 13 Berufen erstmalig und ausschließlich in digitaler Form stattfinden. Der Inhalt und Aufbau der digitalen Prüfungen entsprechen den bisherigen Strukturen. 
Sie möchten die Prüfungsumgebung vorab testen? Hierzu stellen wir Ihnen unter demo.pruefung.io eine Demo-Version zur Verfügung. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung die folgenden Zugangsdaten: 
TAN: demotan
Folgende Zwischenprüfungen finden im Herbst 2023 digital statt: 
  • Investmentfondskaufleute
  • Kaufleute für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
  • Medienkaufleute Digital und Print
  • Servicekaufleute im Luftverkehr
  • Kaufleute für audiovisuelle Medien
  • Kaufleute für Marketingkommunikation
  • Buchhändler:innen
  • Kaufleute für Verkehrsservice
  • Personaldienstleistungskaufleute
  • Fachkräfte für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
  • Schifffahrtskaufleute
  • Servicefahrer:innen
  • Servicekräfte für Schutz und Sicherheit

Rechtliches

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Mit der BBiG-Novelle wurden die richtigen Weichen gestellt, damit berufliche Ausbildung auch in Zukunft eine attraktive Option ist. Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich genau geändert hat. Mehr dazu…

Ausbildungsverordnungen

Von der Bundesregierung wird für jeden Ausbildungsberuf eine Ausbildungsordnung erlassen, die den jeweiligen Ausbildungsberuf beschreibt und die hierfür zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für alle verbindlich festlegt, die während der Berufsausbildung vermittelt werden müssen. Mehr dazu…
Standardberufsbildpositionen
Ab diesem Jahr enthalten alle Ausbildungsordnungen modernisierte und neue verbindliche Mindestanforderungen für verschieden Bereiche. Mehr Informationen dazu finden Sie im Artikel Einführung der modernisierten Standardberufsbildpositionen.

Ausbildungsvertrag

Am Anfang eines Berufsausbildungsverhältnisses steht der Ausbildungsvertrag. Ausbildende (Ausbildungsbetriebe) und die Azubis sind Partner eines Berufsausbildungsverhältnisses. Dieser muss spätestens vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich festgehalten werden. Mehr dazu…

Fehlzeiten während der Ausbildung

Gemäß § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat. Damit ist nicht bloß ein kalendarischer Ablauf gemeint, sondern die Berufsausbildung muss in der Ausbildungszeit auch im Wesentlichen tatsächlich systematisch betrieben worden sein. Weitere Informationen zu den Fehlzeiten in Bezug auf die Prüfungszulassung haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Azubis finden

IHK-Lehrstellenbörse

Die bundesweite IHK-Lehrstellenbörse ist das gemeinsame Suchportal für Ausbildungsplätze und Praktikumsstellen der Industrie- und Handelskammern und bietet Unternehmen wie Ausbildungssuchenden viele Funktionalitäten, um die Ausbildungsplatz- oder Bewerbersuche so effektiv wie möglich zu gestalten.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Durch die demographische Wende und dem Trend zum Studium wird es für Unternehmen immer schwieriger, Ausbildungsplätze zu besetzen. Dadurch wird die Möglichkeit, durch eine Einstiegsqualifizierung auch Jugendliche mit schlechteren Noten eine Chance zu geben, interessanter. In einem sechs- bis zwölfmonatigen Praktikum werden ihnen dabei Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe vermittelt. Einstiegsqualifizierungen sind in fast allen dualen Ausbildungsberufen möglich. Das Ziel jeder Einstiegsqualifizierung ist der direkte Übergang in eine duale Berufsausbildung.

Veranstaltungen

Über Vermittlungsveranstaltungen wie z.B. unser digitales Azubi-Speeddating informieren wir Sie rechtzeitig über unseren Lebenslanges-Lernen-Newsletter.

Attraktivität der dualen Berufsausbildung steigern

BonusTicket für Azubis

Das BonusTicket für Azubis verschafft Ihnen als Arbeitgeber einen zusätzlichen Vorteil auf dem Ausbildungsmarkt, in dem Sie neuen Azubis einen weiteren Anreiz bieten, bei Ihnen zu starten. Machen Sie mit und sprechen Sie Ihre Azubis an – auch die, die aktuell noch nicht mit Bus und Bahn fahren. Denn jetzt lohnt sich der öffentliche Nahverkehr noch mehr.

Ausbildungszertifikat

Um zu präsentieren, dass Ihr Unternehmen aktiv ausbildet und somit auch den Ausbildungsstandort Hamburg stärkt, stellen wir Ihnen gerne kostenfrei das Ausbildungszertifikat zur Verfügung.

Wohnraum für Azubis

Knapp die Hälfte der jährlich startenden rund 9.000 Azubis in Industrie, Handwerk und Dienstleistungen kommt aus anderen Bundesländern oder sogar aus dem Ausland.  In den vergangenen Jahren haben Politik und Wirtschaft deshalb Anstrengungen unternommen, dieses Problem zu lösen. Wir bitten um direkte Kontaktaufnahme zu den Wohnhäusern!

IHK-Podcast “Sei ein Mentor”

Wie erreichen Unternehmen junge, motivierte Menschen? Wer kommt dabei infrage? Wie bildet man zeitgemäß aus und wie bindet man Nachwuchskräfte dauerhaft an sein Unternehmen? Die Podcastreihe "Sei ein Mentor" gibt wertvolle Antworten auf die brennenden Fragen der Ausbilder und Personaler.