Berufskraftfahrerqualifikation

Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutfahrer

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Personen, die eine selbstständige Tätigkeit im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs nach § 1 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz aufnehmen möchten, müssen u.a. ihre fachliche Eignung nachweisen. (Die weiteren Voraussetzungen finden Sie in unserem Informationsblatt "Existenzgründung im Güterkraftverkehr").
Der Eignungsnachweis wird in der Regel durch eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer geführt. Der Ort der Prüfung richtet sich nach dem Wohnsitz des Prüflings, so dass die Handelskammer Hamburg nur denjenigen Personen die Prüfung abnehmen kann, die auch in Hamburg wohnhaft sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen. Hierfür ist zunächst abzustimmen, ob eine Prüfung in dem anderen Kammerbezirk grundsätzlich in Frage kommt. Anschließend ist bei der eigentlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ein Antrag auf Freistellung zu stellen.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen, für deren Bearbeitung Ihnen jeweils zwei Stunden zur Verfügung stehen. Je nach Ergebnis der schriftlichen Prüfung kann sich hieran zusätzlich noch ein mündlicher Prüfungsteil anschließen.
Die Gesamtprüfung wird getrennt nach schriftlicher und mündlicher Prüfung an zwei Tagen durchgeführt und umfasst folgende Sachgebiete:
1. Recht
  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut- und Abfalltransport
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht einschließlich Beförderungsbedingungen und -dokumente, Spedition
  • Steuerrecht
2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Kalkulation und Beförderungspreise
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing.
3. Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Ladungssicherungsmittel
  • Beförderung von gefährlichen Gütern und Abfällen
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Telematik
4. Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen, Arbeitsschutz
  • Verkehrssicherheit, Regeln für die Ladungssicherung
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie zwischen der EU und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten - Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Tipp: Weitergehende Hinweise und Informationen zu den jeweiligen Sachgebieten finden Sie in dem Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB).

Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Schulungspflicht, so dass es Ihnen freigestellt ist, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Im Buchhandel ist einschlägige Fachliteratur zu beziehen, die die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung zum Inhalt hat. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Schulungsveranstaltern, die entsprechende Vorbereitungskurse anbieten. Die Schulungsanbieter bedürfen keiner Zulassung bzw. Anerkennung durch eine Behörde oder eine andere offizielle Institution und führen die Kurse in eigener Verantwortung durch. Es gibt verschiedene Kursanbieter, die Sie im Internet finden, beispielsweise über das WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation.

Anmeldung

Für die Auswahl unserer Termine steht Ihnen unsere Online-Anmeldung zur Verfügung.

Prüfungstermine

2025

  • 16. Januar schriftlicher Teil / 30. Januar mündlicher Teil
  • 19. Februar schriftlicher Teil / 3. März mündlicher Teil
  • 02. April schriftlicher Teil/ 24. April mündlicher Teil
  • 23. April schriftlicher Teil / 8. Mai mündlicher Teil
  • 26. Mai schriftlicher Teil / 18. Juni mündlicher Teil
  • 26. Juni schriftlicher Teil / 10. Juli mündlicher Teil
  • 24. September schriftlicher Teil / 8. Oktober mündlicher Teil
  • 07. November schriftlicher Teil / 26. November mündlicher Teil
Termine, die in unserer Online-Anmeldung nicht mehr angezeigt werden, sind leider bereits ausgebucht. Eine Anmeldung für diese Termine ist dann nicht mehr möglich. Durch eventuelle Stornierungen können jedoch einzelne Prüfungsplätze wieder frei werden, wodurch diese dann auch wieder online für die Anmeldung zur Verfügung stehen. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Blick in das Online-Buchungsportal.
Wählen Sie bitte Ihren Wunschtermin aus und melden sich verbindlich an. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst dann, wenn Sie diesen Link innerhalb von 24 Stunden ausgeführt haben, ist Ihre Registrierung für den entsprechenden Wunschtermin abgeschlossen. Bei einer Überschreitung der 24 Stunden-Frist wird der ausgewählte Termin wieder freigegeben und anderen Interessenten zur Auswahl zur Verfügung gestellt.
Im weiteren Verlauf erfolgt eine Prüfung Ihres Antrags durch unsere Handelskammer. Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags teilen wir Ihnen sodann per E-Mail mit.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist. Weiterhin ist zu beachten, dass der konkrete Termin von unserer Handelskammer erst mit der schriftlichen Einladung bestätigt wird. Die Einladung nebst weiterer Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin.
Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell 250 Euro. Sofern die Prüfungsgebühr nicht Ihnen, sondern einer anderen Person oder einer Firma in Rechnung gestellt werden soll, vermerken Sie dies bitte im Formular der Onlineanmeldung und laden Sie eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung dieses abweichenden Rechnungsempfängers hoch. Nur mit einer solchen Bestätigung kann Ihrem Wunsch entsprochen werden.
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn möglich und kann ausschließlich schriftlich (per Brief oder E-Mail) erklärt werden. Wird diese Frist von 14 Tagen unterschritten, fällt die Prüfungsgebühr zu 50 Prozent an. Bei Absagen am Vortag oder am Prüfungstag selbst, ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu begleichen. Diese Bedingungen gelten als Verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.

Fachkundeprüfung Rettungsdienst mit Kraftfahrzeugen

Wenn Sie als Unternehmer gewerblichen Rettungsdienst durchführen wollen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Sie weisen diese in der Regel nach, indem sie eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer ablegen. Die Handelskammer Hamburg bietet diese Fachkundeprüfung seit Oktober 2020 wieder an. Die Termine und den Zugang zur Online-Anmeldung sehen Sie unten. Um die Fachkundeprüfung bei der Handelskammer Hamburg ablegen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg haben.

Anmeldung online und Prüfungstermine

Folgende Prüfungstermine sind geplant:
  • 11. Februar 2025 schriftlich / 27. Februar 2025 mündlich
  • 7. Mai 2025 schriftlich / 21. Mai 2025 mündlich
  • 8. September 2025 schriftlich / 22. September 2025 mündlich
  • 24. November 2025 schriftlich / 8. Dezember 2025 mündlich
Die Prüfungstermine (schriftlich/mündlich) stehen zur Anmeldung in unserem Online-Portal bereit.
Bitte beachten Sie, dass wir Prüfungen nur dann durchführen können, wenn sich mindestens drei Teilnehmer dafür anmelden. Da die Nachfrage für einige Prüfungstermine sehr hoch ist, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir pro Person nur einen Prüfungstermin anbieten können. Doppelbelegungen werden wir daher ablehnen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 220 Euro. Sie können von der Prüfung nur schriftlich zurücktreten. Es besteht die Möglichkeit bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin kostenfrei zurückzutreten. Bei späterer Abmeldung berechnen wir 50 Prozent der Prüfungsgebühr. Bei Absagen am Prüfungstag selbst werden 100 Prozent der Prüfungsgebühr fällig. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.

Prüfungsteile: Struktur, Dauer und Bewertung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen:
1. Teil: Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen (Dauer 60 Minuten)
2. Teil: Fallstudie mit offenen Fragen (Dauer 60 Minuten)
Mündlicher Teil – Dauer bis zu 30 Minuten (bei Gruppenprüfung bis zu 60 Minuten)

Bedingungen für das Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl von 150 Punkten (= 90 Punkte) erreicht sind.
Dabei darf der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Höchstpunktezahl liegen. Somit ist kein Punktausgleich zwischen den Prüfungsteilen möglich.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamt­punkt­zahl erzielt wurde.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Teil. Sie wird an zwei Tagen durchgeführt und umfasst folgende Sachgebiete:
Recht
  • Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:
    • Personenbeförderungsrecht
    • Straßenverkehrsrecht
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Beförderungsvertragsrecht
  • Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:
    • Bürgerliches Recht
    • Handelsrecht
    • Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Beförderungsentgelte und –bedingungen
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fernsprech- und Funkverkehr
Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Rechtliche Grundlagen des Rettungswesens
Besetzungsvorschriften und Personalqualifizierung
Rettungsdienstliche Ausstattung der Fahrzeuge

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Da es nach unserem Wissensstand keine Lehrbücher mit einer entsprechenden thematischen Ausrichtung gibt, empfiehlt sich die Recherche der gesetzlichen Regelwerke im Internet. Für den Erwerb des kaufmännischen Wissens können Sie auf Übungsbücher zurückgreifen, die auf die Taxi-/Mietwagenprüfung vorbereiten.
Folgende gesetzliche Regelwerke sollten Sie für die Vorbereitung hinzuziehen:
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft)
  • Berufszugangs-Verordnung
  • Hamburgisches Rettungsdienstgesetz
  • Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst
  • Anlage zu Ziffer 4.5.3 der "Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen"(Hygieneanforderungen an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen)
  • Infektionsschutzgesetz
  • EN 1789
  • Hamburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (HmbRettSanAPO)
Alternativ können Sie sich auch in einem Kurs mit anderen Teilnehmern auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt verschiedene Kursanbieter, die Sie im Internet finden, beispielsweise über das WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation.

Wichtige Informationen

Möchten Sie als Unternehmer Krankentransporte oder Krankenfahrten anbieten?

Die Unternehmerprüfung „Notfallrettung und Krankentransport“ legen Sie ab, wenn Sie Krankentransporte anbieten möchten. Krankentransport meint die fachgerechte Beförderung und Betreuung von Patientinnen und Patienten in einem dafür ausgestatteten Krankenkraftwagen, der mit Rettungssanitätern besetzt ist.
Die Unternehmerprüfung "Taxi-/Mietwagen“ legen Sie ab, wenn Sie Krankenfahrten anbieten möchten. Bei Krankenfahrten wird kein medizinisch geschultes Personal und kein für die medizinische Hilfestellung eingerichteter Krankenkraftwagen eingesetzt.

Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer

Wenn Sie sich als Unternehmer im Taxen- und Mietwagengewerbe selbständig machen möchten, müssen Sie unter anderem Ihre fachliche Eignung nachweisen. Die weiteren Voraussetzungen finden Sie unter “Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr.
Den Nachweis Ihrer Eignung erbringen Sie durch eine Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Um die Fachkundeprüfung bei der Handelskammer Hamburg ablegen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg haben.
Hinweis
Behörde für Verkehr und Mobilität: Seit dem 12. Juni 2024 gilt in Hamburg ein Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG, es werden keine neuen Taxenkonzessionen erteilt.

Möchten Sie als Unternehmer Krankentransporte oder Krankenfahrten anbieten?

Die Unternehmerprüfung “Taxi-/Mietwagen” legen Sie ab, wenn Sie Krankenfahrten anbieten möchten. Bei Krankenfahrten wird kein medizinisch geschultes Personal und kein für die medizinische Hilfestellung eingerichteter Krankenkraftwagen eingesetzt. Die Unternehmerprüfung „Notfallrettung und Krankentransport“ legen Sie ab, wenn Sie Krankentransporte anbieten möchten. Krankentransport meint die fachgerechte Beförderung und Betreuung von Patientinnen und Patienten in einem dafür ausgestatteten Krankenkraftwagen, der mit Rettungssanitätern besetzt ist.

Personenbeförderungsschein

Für die gewerbliche Beförderung von Personen wird ein Fahrgastbeförderungsschein benötigt. Diesen erhalten Sie beim Landesbetrieb für Verkehr (LBV), sowie auch weitere Informationen zum Wegfall der Ortskundeprüfung. Hier finden Sie Informationen vom LVB.

Prüfungsteile: Struktur, Dauer und Bewertung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen:
  • 1. Teil: MultipleChoice-Fragen und offene Fragen (Dauer 60 Minuten)
  • 2. Teil: Fallstudie mit offenen Fragen (Dauer 60 Minuten)
Mündlicher Teil: Dauer bis zu 30 Minuten (bei Gruppenprüfung bis zu 60 Minuten)

Bedingungen für das Bestehen der Prüfung

  • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl von 150 Punkten (= 90 Punkten) erreicht sind.
  • Dabei darf der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Höchstpunktezahl liegen. Somit ist kein Punkteausgleich zwischen den Prüfungsteilen möglich.
  • Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamt­punkte­zahl erzielt wurde.

Anmeldung online und Prüfungstermine

Die Prüfungstermine (schriftlich/mündlich) stehen zur Anmeldung in unserem Online-Portal

Bitte wählen Sie über das Online-Portal Ihren gewünschten Prüfungstermin aus und melden sich mit Ihren Personendaten an. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, den Sie bitte innerhalb von 24 Stunden bestätigen, damit die Registrierung abgeschlossen und verbindlich ist. Bitte achten Sie darauf, dass diese Bestätigungsmail je nach Sicherheitseinstellung gegebenenfalls auch in Ihrem Spam-Ordner landen könnte.

Bitte rechnen Sie mit einer Zeit von ca. drei Stunden am schriftlichen Prüfungstag.
Prüfungstermine:
  • 06. August 2025 schriftlich / 13. August 2025 mündlich
  • 21. August 2025 schriftlich / 28. August 2025 mündlich
  • 02. September 2025 schriftlich / 15. September 2025 mündlich
  • 23. September schriftlich / 02. Oktober 2025 mündlich
  • 06. Oktober 2025 schriftlich / 16. Oktober 2025 mündlich
  • 03. November 2025 schriftlich / 11. November 2025 mündlich
  • 19. November 2025 schriftlich / 27. November 2025 mündlich
  • 01. Dezember 2025 schriftlich / 09. Dezember 2025 mündlich
  • weitere Termine folgen
Es werden im Online-Portal keine Termine angezeigt?
Dann sind alle Plätze ausgebucht. Es gibt keine Warteliste!
Durch Terminabsagen können Prüfungsplätze wieder frei werden. Dann stehen diese Plätze wieder zur Buchung im Portal.
Können mehrere Termine gebucht werden?
Da die Anfragen nach einem Prüfungstermin sehr hoch sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir pro Person nur einen Prüfungstermin zuteilen können. Doppeltbelegungen werden wir daher ablehnen.
Da es keine freien Prüfungsplätze gibt, möchte ich die Prüfung bei einer anderen IHK ablegen.
Es stehen genügend Prüfungstermine zur Verfügung. Gebuchte Plätze werden oft storniert und stehen zur Anmeldung wieder zur Verfügung. Durch eine erhöhte Nachfrage können auch andere IHK's keine Bewerber aus Hamburg aufnehmen.
Wann werden die Einladungen versandt?
Circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie die Einladung zusammen mit dem Gebührenbescheid über 220 Euro. Diese Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu bezahlen.
Rücktritt: Sie können von Ihrer Anmeldung nur “schriftlich” (Brief/E-Mail) zurücktreten.
Sie erhalten im Anschluss von uns eine Bestätigung. Es besteht die Möglichkeit, bis spätestens 14 Tage vor Prüfungsbeginn kostenfrei zurückzutreten. Bei späterer schriftlicher Abmeldung berechnen wir 50 Prozent der Prüfungsgebühr. Bei Absagen am Vortag oder am Prüfungstag beträgt die Prüfungsgebühr 100 Prozent. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit Ihrer Anmeldung anerkannt.

Sachgebiete dieser Fachkundeprüfung

Die Prüfung umfasst folgende fünf Sachgebiete:
1. Recht
  • Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:
    • Personenbeförderungsrecht
    • Gewerberecht
    • Straßenverkehrsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialversicherungsrecht
    • Bürgerliches Recht einschließlich des Beförderungsvertragsrechts
  • Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:
    • Handelsrecht
    • Steuerrecht
2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Zahlungsverkehr
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen
  • Beförderungsdokument
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
3. Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Telematik, Fernsprech- und Funkverkehr
  • Grundregeln des Umweltschutzes
  • Bereitstellung der Fahrzeuge
4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Verkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Straßenpersonenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Möchten Sie sich eigenständig auf die Prüfung vorbereiten, können Sie sich einschlägige Literatur aus dem Fachbuchhandel besorgen. Achten Sie wegen möglicher Rechtsänderungen darauf, nur aktuelles Material zu verwenden! Sie können sich auch in einem Kurs mit anderen Teilnehmern auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt verschiedene Kursanbieter, die Sie im Internet finden, beispielsweise über das WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation.

Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagen

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr durchführen oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr anbieten möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Genehmigungsbehörde in Hamburg ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Verkehrsgewerbeaufsicht, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg.
Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung. Dieser erfolgt in der Regel über eine Prüfung bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Der Ort der Prüfung richtet sich nach dem Wohnsitz des Prüflings, so dass die Handelskammer Hamburg nur denjenigen Personen die Prüfung abnehmen kann, die mit erstem Wohnsitz in Hamburg gemeldet sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen. Hierfür ist zunächst abzustimmen, ob eine Prüfung in dem anderen Kammerbezirk grundsätzlich in Frage kommt. Anschließend ist bei der eigentlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ein Antrag auf Freistellung zu stellen. Weitere Gründungsvoraussetzungen finden Sie unter der Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen und Mietwagen - Handelskammer Hamburg (ihk.de) oder Dokumentnummer 27759 in unserem Merkblatt „Existenzgründung Straßenpersonenverkehr".

I. Welche Prüfungsanforderungen bestehen

Die Gesamtprüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils maximal erreichbaren Punkte liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die Dauer der schriftlichen Prüfungsteile beträgt jeweils zwei Stunden und der mündliche Prüfungsteil je Prüfling ca. 30 Minuten. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung kann nur dann erfolgen, wenn mit beiden schriftlichen Prüfungsteilen jeweils mindestens 50 Prozent der Punkte erzielt wurden, die maximal zu erreichen sind. Ein Prüfling wird dagegen von der mündlichen Prüfung befreit, wenn die für das Bestehen der Prüfung erforderliche Punktzahl bereits mit den beiden schriftlichen Prüfungsteilen erzielt wurden (dies entspricht 80% der mit beiden schriftlichen Teilen maximal erreichbaren Punkte).

Die Prüfung umfasst die folgenden Sachgebiete:
Recht
  • Personenbeförderungsrecht
  • Grundzüge des Gewerberechts
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungspreise und -bedingungen
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs
  • Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Telematik
Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen für den Straßenpersonenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der EU
  • Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedstaaten
Weitergehende Hinweise und Informationen zu den jeweiligen Sachgebieten finden Sie in dem Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern, der Ihnen im Downloadbereich zum Herunterladen zur Verfügung steht.

II. Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Schulungspflicht, so dass es Ihnen freigestellt ist, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Im Buchhandel ist einschlägige Fachliteratur zu beziehen, die die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung zum Inhalt hat. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Schulungsveranstaltern, die vorbereitende Kurse anbieten. Die Schulungsanbieter bedürfen keiner Zulassung bzw. Anerkennung durch eine Behörde oder eine andere offizielle Institution und führen die Kurse in eigener Verantwortung durch. Es gibt verschiedene Kursanbieter, die Sie im Internet finden, beispielsweise über das WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation.

III. Anmeldung und Termine

Anmeldung

Hier finden Sie unsere Onlineanmeldung.

Prüfungstermine

2025

  • 16. Januar schriftlicher Teil / 30. Januar mündlicher Teil
  • 19. Februar schriftlicher Teil / 3. März mündlicher Teil
  • 02. April schriftlicher Teil/ 24. April mündlicher Teil
  • 23. April schriftlicher Teil / 8. Mai mündlicher Teil
  • 26. Mai schriftlicher Teil / 18. Juni mündlicher Teil
  • 26. Juni schriftlicher Teil / 10. Juli mündlicher Teil
  • 24. September schriftlicher Teil / 8. Oktober mündlicher Teil
  • 07. November schriftlicher Teil / 26. November mündlicher Teil
Termine, die in unserer Online-Anmeldung nicht mehr angezeigt werden, sind leider bereits ausgebucht. Eine Anmeldung für diese Termine ist dann nicht mehr möglich. Durch eventuelle Stornierungen können jedoch einzelne Prüfungsplätze wieder frei werden, wodurch diese dann auch wieder online für die Anmeldung zur Verfügung stehen. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Blick in das Online-Buchungsportal.
Wählen Sie bitte Ihren Wunschtermin aus und melden sich verbindlich an. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst dann, wenn Sie diesen Link innerhalb von 24 Stunden ausgeführt haben, ist Ihre Registrierung für den entsprechenden Wunschtermin abgeschlossen. Bei einer Überschreitung der 24 Stunden-Frist wird der ausgewählte Termin wieder freigegeben und anderen Interessenten zur Auswahl zur Verfügung gestellt.
Im weiteren Verlauf erfolgt eine Prüfung Ihres Antrags durch unsere Handelskammer. Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags teilen wir Ihnen sodann per E-Mail mit.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist. Weiterhin ist zu beachten, dass der konkrete Termin von unserer Handelskammer erst mit der schriftlichen Einladung bestätigt wird. Die Einladung nebst weiterer Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 250 Euro und wird Ihnen nach der Zuteilung eines Prüfungstermins in Rechnung gestellt. Sollte die Gebühr nicht Ihnen sondern einer Dritten Person berechnet werden, teilen Sie uns dies bitte im Wege einer Kostenübernahmeerklärung dieses abweichenden Rechnungsempfängers mit.