Prüfung für Gefahrgutfahrer und -fahrerinnen

Ab dem 1.Oktober 2025 wird die Gefahrgutfahrerprüfung bei der HK Hamburg als PC-Prüfung durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt über das HK-Portal. Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und ist nur für Teilnehmende zugänglich, die eine anerkannte Schulung vollständig absolviert haben. Aufbaukurs-Prüfungen setzen das Bestehen des Basiskurses voraus, können aber am selben Tag in darauffolgenden Durchgängen hintereinander abgelegt werden.

Bitte beachten Sie hierbei, dass Stornogebühren für die Aufbaukurs-Prüfungen entstehen, sollte die Basis-Prüfung nicht bestanden werden. Wir empfehlen, die Aufbaukurs-Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen, damit dies vermieden wird.

1. Welche Fahrer müssen geschult werden?

Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportiert werden, müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Mit dieser Bescheinigung weisen sie nach, dass sie über die besonderen Anforderungen beim Gefahrguttransport geschult sind und die entsprechenden Prüfungen erfolgreich absolviert haben. Die Schulungen werden in Hamburg durch Schulungsveranstalter durchgeführt, die von der Handelskammer Hamburg anerkannt sind. Die Prüfungen sowie die Ausstellung der ADR-Bescheinigung obliegen ebenfalls der Handelskammer.
Der Schulungsumfang sowie die Schulungsdauer richten sich nach der Art der Beförderung (Fahrzeugart) und nach der Art der zu befördernden Güter (Gefahrgutklassen). Die erstmalige Schulung setzt sich im Bausteinsystem aus folgenden Kursen zusammen:

Basiskurs

Kursdauer: mindestens 19 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 45 Minuten

Den Basiskurs müssen alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss berechtigt sie die dann ausgestellte ADR-Bescheinigung zum Transport von Stück- und Schüttgütern, ausgenommen Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe).
Die ADR-Bescheinigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Zur Verlängerung der Gültigkeit um weitere fünf Jahre, muss der Fahrzeugführer innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit an einer Auffrischung teilnehmen.

Aufbaukurse

Aufbaukurs Tank
Kursdauer: mindestens 13 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 45 Minuten

Der zusätzliche Aufbaukurs Tank ist erforderlich für Fahrer von Fahrzeugen mit fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen und Fahrzeugen zum Transport von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung in Tanks (ausgenommen Güter der Klassen 1 und 7) erweitert.

Aufbaukurs Klasse 1 - Explosive Stoffe
Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten

Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 1 ist erforderlich für Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 erweitert (Stück- und Schüttgut und - sofern Aufbaukurs Tank auch absolviert wurde - Tankbeförderung).

Aufbaukurs Klasse 7 – Radioaktive Stoffe
Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten

Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 7 ist erforderlich für Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 befördert werden. Die ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung von Gütern der Klasse 7 erweitert (Stück- und Schüttgut und - sofern Aufbaukurs Tank auch absolviert wurde - Tankbeförderung).

Auffrischungsschulung

Kursdauer: mindestens 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten
Prüfungsdauer: 30 Minuten

Die Auffrischungsschulung wird gemeinsam für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer durchgeführt; unabhängig von den in der Erstschulung absolvierten Kursen. Der Schulungsveranstalter berücksichtigt die diesbezügliche Zusammensetzung des Kurses. Sie dient der Auffrischung der Kenntnisse und der Vermittlung von Änderungen. Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss um fünf Jahre ab Gültigkeitsdatum verlängert.
Rechtsgrundlage:
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff– GGVSEB), § 1
und Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Anlage B Kapitel 8.2

2. Aktuell anerkannte Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrer bei der HK Hamburg

Schulungsveranstalter Kursangebot
ma-co maritimescompetenzcentrum GmbH
Köhlbranddeich 30
20457 Hamburg
040 7560820
info@ma-co.de
BK, AK 1, AF
SVG - HAMBURGStraßenverkehrs-genossenschaft eG
Bullerdeich 36
20537 Hamburg
040 25450-0
info@svg-hamburg.de
BK, AKT, AK1, AF
TÜV NORD
TechnischesSchulungszentrum GmbH & Co. KG
Gründgensstr. 6
22309 Hamburg
040 780814-0
schulungszentrum@tuev-nord.de
BK, AKT, AF
Wenck GmbH
Billstedter Hauptstr. 69
22111 Hamburg
040 7323211
info@fahrschule-wenck.de
BK, AKT
Hellmann Worldwide Logistics
Germany GmbH & Co. KG
Industriestr.100
21107 Hamburg
BK, AKT, AK1, AF
Pogrzeba Consulting
Fritz-Reuter-Weg 47
38640 Goslar
0174 9475576
BK, AKT, AK1, AF
VBZ GmbH Hamburg
Verkehrs- und Berufsbildendes Zentrum
Bredowstr. 17
22113 Hamburg
hamburg.vbz-gmbh.com
BK, AKT
GLL Gefahrgut Ladungssicherung & Logistic GmbH
Poppenbütteler Bogen 29
22399 Hamburg
040 35961914
gefahrgut@gl-l.de
BK, AKT, AK1, AK7, AF
VFH Verkehrsakademie &Fahrschule GmbH
Stahltwiete 23
22761 Hamburg
040 85179109
BK, AKT, AK1, AK7, AF
Lembke, Rebecca
Am Centrumshaus 7
21073 Hamburg
040 79090400
info@fahrschule-wuepper.de
BK, AKT, AF
DEKRA Akademie GmbH
Großmoorbogen 15
21079 Hamburg
040 5343930
service.akademie@dekra.com
BK, AKT, AK1, AK7, AF
LEWA Qualifizierungs GmbH
Stader Str. 2
21075 Hamburg
040 30373440
hamburg@lewa-gmbh.de
BK, AKT
Fahrschule Tom's Drive Academy GmbH
Feiningerstr. 6
22115 Hamburg
040 34966212
kontakt@tomsdriveacademy.de
BK, AKT
Münster, Christoph
Marquard-Rantzau-Str. 16
25348 Glückstadt
04124 9189610
info@bedienerausbildung-nord.de
AF
*Stand August 2025.

3. Wie läuft die Prüfung ab?

Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung durchgeführt und besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfungssprache ist deutsch. Es werden gemeinsame digitale Fragebögen der Industrie- und Handelskammern verwendet. Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Voraussetzung zur Teilnahme
Der Prüfling darf nur an der Prüfung teilnehmen, wenn er die Schulung bei einem anerkannten Hamburger Schulungsveranstalter vollständig besucht hat und die Schulungsbescheinigung vom Veranstalter im Original sowie den Fotobogen mit biometrischem Passbild am Prüfungstag vorgelegt und abgegeben hat. Ohne diese ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Die Prüfungsgebühr muss trotzdem bezahlt werden. Der Fotobogen wird zu Beginn der Schulung vom Veranstalter ausgegeben. Für die Aufbaukurs-Prüfung muss vorher die Basiskurs-Prüfung bestanden sein. Beide Prüfungen können am selben Tag nacheinander in einem separaten Durchgang abgelegt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass Stornogebühren für die Aufbaukurs-Prüfungen entstehen, sollte die Basis-Prüfung nicht bestanden werden. Wir empfehlen, die Aufbaukurs-Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen, damit dies vermieden wird.

Überprüfung der Identität

Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung der Identität vom Teilnehmer ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.
Was als Identitätsnachweis gilt, wird ausdrücklich in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, u.a. im PAuswG, PaßG, AufenthVO, AufenthG, AsylG, geregelt. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen. Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen, etc.

4. Welche Prüfungstermine werden angeboten?

Wir empfehlen, sich mindestens drei bis vier Monate vor Ablauf der ADR-Karte für eine Auffrischungsschulung bei einem anerkannten Berliner Schulungsveranstalter sowie Prüfungstermin bei der HK Hamburg anzumelden. So vermeiden Sie ausgebuchte Termine und stellen sicher, dass Ihre ADR-Karte rechtzeitig zum Ablaufdatum verlängert wird.
Achtung: Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss per E-Mail.
Prüfungstermine Anmeldeschluss Basiskurs und Auffrischung Aufbaukurse
AK-T, AK-1, AK-7
Plätze pro Durchlauf
Mittwoch, 15. Oktober 2025 Montag, 6. Oktober 2025
15:30
17:00
50
Montag, 27. Oktober 2025 Freitag, 17. Oktober 2025
08:30
10:00
50
Montag, 17. November 2025 Freitag, 7. November 2025
08:30
13:00
10:00
14:30
26
Montag, 24. November 2025 Freitag, 14. November 2025
08:30
13:00
10:00
14:30
26
Dienstag, 9. Dezember 2025 Freitag, 28. November 2025
08:30
10:00
50
Montag, 15. Dezember 2025 Freitag, 5. Dezember 2025
08:30
13:00
10:00
14:30
26
Mittwoch, 21. Januar 2026 Freitag, 9. Januar 2026
13:00
14:30
50
Montag, 26. Januar 2026 Freitag, 16. Januar 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 18. Februar 2026 Montag, 9. Februar 2026
13:00
14:30
50
Montag, 23. Februar 2026 Freitag, 13. Februar 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 18. März 2026 Montag, 9. März 2026
13:00
14:30
50
Montag, 23. März 2026 Freitag, 13. März 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 15. April 2026 Montag, 6. April 2026
13:00
14:30
50
Montag, 27. April 2026 Freitag, 17. April 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 13. Mai 2026 Montag, 4. Mai 2026
13:00
14:30
50
Dienstag, 26. Mai 2026 Donnerstag, 14. Mai 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 17. Juni 2026 Freitag, 5. Juni 2026
13:00
14:30
50
Montag, 22. Juni 2026 Mittwoch, 10. Juni 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 15. Juli 2026 Freitag, 3. Juli 2026
13:00
14:30
50
Montag, 27. Juli 2026 Mittwoch, 15. Juli 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 19. August 2026 Freitag, 7. August 2026
13:00
14:30
50
Montag, 24. August 2026 Mittwoch, 12. August 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 16. September 2026 Freitag, 4. September 2026
13:00
14:30
50
Montag, 28. September 2026 Mittwoch, 16. September 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 21. Oktober 2026 Freitag, 9. Oktober 2026
13:00
14:30
50
Montag, 26. Oktober 2026 Mittwoch, 14. Oktober 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 18. November 2026 Freitag, 6. November 2026
13:00
14:30
50
Montag, 23. November 2026 Mittwoch, 11. November 2026
08:30
10:00
50
Mittwoch, 16. Dezember 2026 Freitag, 4. Dezember 2026
13:00
14:30
50
Montag, 21. Dezember 2026 Mittwoch, 9. Dezember 2026
08:30
10:00
50
*Terminänderungen sind aus organisatorischen Gründen möglich und werden rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlicht.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme manchmal fehleranfällig sein.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Anmeldung zwischen Anmeldung mit oder ohne Registrierung vorzunehmen. Wir empfehlen, die Variante mit Registrierung als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse, da Sie in diesem Fall Zugriff auf Ihre Anmeldung haben und diese bei Bedarf ändern oder stornieren können.
Derzeit sind Anmeldungen über einen Firmenaccount oder Firmen-E-Mail noch nicht möglich.
Um eine Überschreibung Ihrer Anmeldedaten zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung im privaten Browsermodus.

Erstregistrierung über das Onlineportal:

Bei erstmaliger Benutzung des Onlineportals ist eine Registrierung notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link müssen Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten. Diese benötigen Sie zur Anmeldung.

Anmeldung zur Prüfung:

Bitte melden Sie sich für die Prüfung über diesen Link an und halten Sie die notwendigen Dokumente für den Upload bereit. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei Abmeldung Rücktrittsgebühren nach der Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg anfallen.
Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie nach Anmeldeschluss per E-Mail.Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort.

Bitte beachten Sie, es sind nur folgende Dokumentformate für den Upload möglich: PDF, JPG, PNG, JPEG

Einzureichende Dokumente

Prüfung notwendige Upload-Dokumente zur Anmeldung am Prüfungstag vorzulegen
Basiskurs (BK) keine Identitätsdokument
Teilnahmebescheinigung des Schulungsveranstalters
Fotobogen mit biometrischem Foto aufgeklebt
Auffrischung (AF) nur bei Vorberechtigung einer anderen IHK - Kopie ADR-Karte (Vorder- und Rückseite) Identitätsdokument
Teilnahmebescheinigung des Schulungsveranstalters
Fotobogen mit biometrischem Foto aufgeklebt
Aufbaukurs Tank (AKT)
Basiskurs muss bestanden sein
nur bei Vorberechtigung einer anderen IHK - Kopie ADR-Karte (Vorder- und Rückseite) Identitätsdokument
Teilnahmebescheinigung des Schulungsveranstalters
Fotobogen mit biometrischem Foto aufgeklebt
Aufbaukurs Klasse 1 (AK1)
Basiskurs muss bestanden sein
nur bei Vorberechtigung einer anderen IHK - Kopie ADR-Karte (Vorder- und Rückseite) Identitätsdokument
Teilnahmebescheinigung des Schulungsveranstalters
Fotobogen mit biometrischem Foto aufgeklebt
Aufbaukurs Klasse 7 (AK7)
Basiskurs muss bestanden sein
nur bei Vorberechtigung einer anderen IHK - Kopie ADR-Karte (Vorder- und Rückseite) Identitätsdokument
Teilnahmebescheinigung des Schulungsveranstalters
Fotobogen mit biometrischem Foto aufgeklebt
Wiederholer keine Identitätsdokument

6. Wo findet die Prüfung statt?

Die Prüfungen finden im Prüfungszentrum der HK Hamburg im Campus 75, Willy-Brandt-Str. 75, 20459 Hamburg statt.

7. Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt 52,00 Euro pro Prüfung für alle Prüfungsvarianten sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsprüfungen.
Der Gebührenbescheid wird entweder an die Prüflinge selbst (Selbstzahler) oder an die bei der Anmeldung angegebenen abweichenden Rechnungsempfänger gestellt und per Post versandt.
Eine abweichende Rechnungsadresse (kein Selbstzahler) muss bereits bei der Onlineanmeldung mit allen notwendigen Daten hinterlegt werden. In diesem Fall ist eine Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers bei der Anmeldung hochzuladen.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück? Welche Rücktrittsgebühren fallen an?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zum Prüfungstermin angemeldet. Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Onlineportal vor Beginn der Prüfung ab.

Führen Sie dafür bitte die folgenden Schritte durch:
  1. Einloggen auf dem Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten
  2. Meine Termine auswählen
  3. Bei der gewünschten Prüfung den Button „kostenpflichtig Abmelden“ betätigen
Bitte beachten Sie dazu unsere Gebührenregelungen und den Anmeldeschluss im Falle eines Rücktritts. Diese gelten unabhängig vom Grund des Rücktritts, also auch im Krankheitsfall. Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher ohne Bedeutung und nicht erforderlich.
Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss oder Nichtantritt der Prüfung fällt die volle Gebühr an.

Gefahrgutstraßen in Hamburg

Fahrwegregelung in Hamburg gemäß § 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB)
Der Straßentransport gefährlicher Güter ist in Hamburg durch die Bekanntmachung der Behörde für Inneres "Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg" geregelt. Die Bekanntmachung enthält Hinweise zu Durchfahrverboten für kennzeichnungspflichtige Beförderungen, eine Allgemeinverfügung der Fahrwegbestimmung nach § 35 GGVSEB, Empfehlungen für den Fahrweg kennzeichnungspflichtiger Beförderungen sowie Allgemeinverfügungen über Ausnahmen gemäß § 5 GGVSEB bei Beförderungen auf Hamburger Straßen.

Auskünfte zu den Fahrwegen in Hamburg erteilt:

Behörde für Inneres
Wasserschutzpolizei – WSP 521 –
Zentralstelle Gefahrgutüberwachung
Wilstorfer Straße 100
21073 Hamburg
E-Mail: wsp521@polizei.hamburg.de
Fragen zur Beförderung gefährlicher Güter werden telefonisch oder per E-Mail beantwortet:
Seeverkehr / GGBVOHH +49 40 4286-65471
Straße / Bahn / Binnenschiff +49 40 4286-65470
Gefahrgutbeauftragtenverordnung +49 40 4286-65482

Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften
In begründeten Fällen kann jedes Unternehmen, das von den Gefahrgutvorschriften betroffen ist, beantragen, beim Transport eines bestimmten Gutes von den Gefahrgutvorschriften abweichen zu dürfen. Näheres ist in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB) § 5 und der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) § 7 geregelt.
Anträge für die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen sind in Hamburg zu richten an:

Behörde für Inneres
Wasserschutzpolizei – WSP 521 –
Zentralstelle Gefahrgutüberwachung
Wilstorfer Straße 100
21073 Hamburg
E-Mail: wsp521@polizei.hamburg.de
Fragen zu den Ausnahmen von den Gefahrgutvorschriften werden telefonisch oder per E-Mail beantwortet:
Seeverkehr +49 40 4286-65471
Straße / Bahn / Binnenschiff +49 40 4286-65470