Einsatz elektronischer Registrierkassen in Handel und Gastronomie
Elektronische Kassensysteme in Handel und Gastronomie müssen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) ausgestattet sein. Damit sollen alle Zahlungsvorgänge in der Kasse elektronisch gespeichert werden. Bund und Länder hatten eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung bis Ende September 2020 vereinbart.
- Die gute Nachricht ist: Diese Regelung wurde in Sachsen-Anhalt jetzt bis 31. März 2021 verlängert.
- Aber Achtung – wichtige Frist: Eine Bedingung ist zu beachten: Bis spätestens 30. September 2020 muss ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich nachweislich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE beauftragt worden sein!
Warum Sie also bereits heute schon aktiv werden sollten, um teure Sanktionen der Finanzverwaltung zu vermeiden, war Thema eines anderthalbstündigen IHK-Online-Seminars am 8. September 2020. Steuerberater Hilmar Speck aus Halle (Saale) und Stefan Weimann vom Softwarehaus DATEV eG aus Berlin haben es anschaulich und anhand praktischer Beispiele erläutert.
Im Online-Seminar sind die beiden Referenten außerdem auf folgende Aspekte eingegangen:
- Aktueller Stand zur Kassennachschau
- Bedeutung des E-Bons im Zusammenhang mit der Belegausgabepflicht
- Umgang mit der derzeitigen Umsatzsteuersenkung in der Kasse
Hier der Themenüberblick mit Angabe des jeweiligen Startpunkt im Film.
Historie zur Einführung elektronische Registrierkassen und TSE
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05:54
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Grundlagen der TSE
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19:16
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Regelungen zur Einführung der TSE in Sachsen-Anhalt
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23:34
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Was bringt die TSE Neues?
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26:51
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Kann/muss ich mein Kassensystem umrüsten?
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34:55
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Welche Fragen Sie jetzt Ihrem Kassensystem-Partner
stellen sollten |
40:37
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Anforderungen an Belege
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42:10
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Meldepflichten für die TSE/Verstöße/Ahndung/Sonstiges
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48:41
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Kassen-Nachschau und Verfahrensdokumentation
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54:12
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Übersicht / erste Schritte für Ihr Unternehmen
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1:15:15
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Fragen der Teilnehmer des Online-Seminars
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1:17:20
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