Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.
Bei einer Überweisung an die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau achten Sie daher bitte ab sofort auf die korrekte Angabe des Empfängernamens und der IBAN.
Für eine erfolgreiche Überweisung verwenden Sie bitte ausschließlich einen der folgenden Empfängernamen:
- Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
- IHK Halle-Dessau