Merkblatt zum Bauplanungsrecht bei Gewerbeausübung veröffentlicht

Nutzungsänderung von Gewerbeimmobilien: Ärger vermeiden!

Geschäftsräume erweitern, unter- oder weitervermieten – wenn Firmen Immobilien anders nutzen als zuvor, haben sie das Bauplanungsrecht nicht immer auf dem Schirm. Bestimmte Veränderungen können aber ohne erforderliche Genehmigung ärgerlich, teuer oder beides werden. Darauf hat die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) jetzt hingewiesen. Das neue Online-Merkblatt „Nutzungsänderung – Bauplanungsrecht bei Gewerbeausübung“ soll Unternehmen dabei helfen, höhere Kosten, Verzögerungen oder sogar eine „Nutzungsuntersagung“ zu vermeiden.
Die IHK geht anhand von Gerichtsurteilen und Beispielen auf viele Fragen aus der Praxis ein: Kann ein Vermieter allein über die Nutzung von Gewerberäumen entscheiden? Wann ist ein Nutzungsänderungsantrag notwendig, auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden? Was passiert, wenn die Immobilie nur intensiver genutzt wird – etwa durch andere Arbeits- und Öffnungszeiten oder mehr Kunden­besuche?
Das Merkblatt ist als Download unter weitere Informationen erhältlich.