EU-Hinweisgeberrichtlinie
Auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, können Hinweise auf mögliche Verstöße der IHK gegen Unionsrecht per E-Mail an
hinweisgebung@halle.ihk.de übermittelt werden.
Die IHK geht unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit jedem Hinweis nach und behandelt diesen in Verantwortung des Qualitätsmanagementbeauftragen der IHK nach einem festgelegten internen Verfahren unter Übermittlung von Zwischenständen und dem Endergebnis, wenn eine adressierbare E-Mail-Adresse verwendet worden ist. Sofern Hinweise offensichtlich keinen Verstoß gegen Unionsrecht zum Inhalt haben, werden diese als Beschwerde bearbeitet.