Keine Haftung von Amazon für sogenannte Affiliate-Partner

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Amazon als Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für irreführende Werbung seiner Affiliate-Partner haftet (Urteil vom 26. Januar 2023. Az. I ZR 27/22).
Die Klägerin stritt mit Amazon über die Website eines Affiliate-Unternehmens. Im Affiliate-Programm können Unternehmen auf ihrer eigenen Webseite spezielle Links zu Artikeln auf Amazon veröffentlichen (sogenannte Affiliate-Links). Käufe über diese Links vergütet Amazon seinen Partnerunternehmen mit einer Provision. Der Partner betrieb eine eigene Website und veröffentlichte dort selbst gestaltete Inhalte zu Matratzen nebst Affiliate-Links. Die Inhalte dieser Seite hielt die Klägerin für irreführend. Sie nahm daraufhin Amazon auf Unterlassung in Anspruch. 

Keine Zurechnung

Der BGH schloss sich den Vorinstanzen an. Die Angaben auf der Seite des Affiliate-Unternehmens seien zwar irreführend. Aber die Irreführung sei Amazon nicht zuzurechnen. Das Gericht sah auch den Affiliate-Link als Teil der Inhalte des Partnerunternehmens. Für diese Inhalte trage das Partnerunternehmen die alleinige Verantwortung. Mit den Links erweitere Amazon auch nicht seinen Geschäftsbetrieb. Amazon könne die Aussagen seiner Partnerunternehmen nicht beherrschen. Es sei im Übrigen nicht verpflichtet, sich einen Einfluss auf diese Aussagen zu sichern.
Quelle: Wettbewerbszentrale