Gewerbesteuerbescheid bald digital!
Bisher werden Gewerbesteuerbescheide in Papierform ausgestellt. Das soll sich nun ändern. Die digitale Form bietet für Unternehmen viele Vorteile.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt vor, dass zu allen Verwaltungsleistungen ein Onlinezugang bereitzustellen ist. Das beinhaltet auch den so genannten Rückkanal, also die Rückmeldung, die Unternehmen zu einem Verwaltungsakt erhalten. Im Falle der Gewerbesteuer ist das der Gewerbesteuerbescheid. Den Nutzern eines Online-Services wird so die Möglichkeit gegeben, eine elektronische Bekanntgabe der behördlichen Informationen und Bescheide auszuwählen.
Vereinfachtes Verfahren
Die bisherige Papierform des Gewerbesteuerbescheides weist je nach Kommune unterschiedliche Formate auf und ist von den Unternehmen meist aufwendig manuell zu erfassen. Durch die Einführung des digitalen Bescheides wird ein rechtssicherer und medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert.
Die Digitalisierung des gesamten Prozesses bedeutet für alle Beteiligten ein vereinfachtes Verfahren und bietet ein hohes Automatisierungspotenzial. Unternehmen und ihre Steuerberatungen bzw. Steuerabteilungen profitieren von einem bundesweit einheitlichen Standard zur Übermittlung der Informationen. Besonders für Betriebe mit mehreren Standorten sind Prüfung und Verarbeitung von Papierbescheiden ein enormer Aufwand. Der digitale Gewerbesteuerbescheid ermöglicht hingegen einen geringeren Aufwand in der Datenerfassung und eine schnellere Bearbeitung.
Weniger Bürokratie, mehr Innovationen
Einheitliche, zukunftssichere Standards entlasten von Bürokratie. Wenn zum Beispiel Unternehmen weniger Zeit und Kosten in die Bearbeitung papiergebundener Bescheide stecken müssen, bleibt mehr Freiraum für Innovationen. Die digitale Lösung kann zudem dazu beitragen, jedes Jahr Millionen Blatt Papier zu sparen. Sie ist also auch ein Gewinn für die Umwelt.
Unternehmen, die vom digitalen Gewerbesteuerbescheid Gebrauch machen möchten, können dies direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen. Dazu müssen sie einfach bei „Mein ELSTER“, dem Onlineportal der Steuerverwaltungen, den sogenannten Elektronischen Zustellwunsch auswählen. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann – wenn bei der zuständigen Kommune die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind – online im Postfach von „Mein Unternehmenskonto“, dem bundesweit einheitlichen Nutzerkonto für Unternehmen, bekanntgegeben.
„Wir begrüßen den digitalen Gewerbesteuerbescheid als wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung des Steuerveranlagungsverfahrens und somit auch zur Bürokratieentlastung für die Unternehmen.“Jens Hoffmann, Leiter Recht und Finanzen der IHK Halle-Dessau
Mitwirkung erwünscht
Unternehmen, die Interesse haben, das Vorhaben als Pilotunternehmen zu unterstützen und dabei die Prozesse bei den Kommunen voranzubringen, melden sich bitte per Mail an jhoffmann@halle.ihk.de.
Unternehmen, die Interesse haben, das Vorhaben als Pilotunternehmen zu unterstützen und dabei die Prozesse bei den Kommunen voranzubringen, melden sich bitte per Mail an jhoffmann@halle.ihk.de.