Newsletter STEUERN | FINANZEN | MITTELSTAND September 2024 erschienen

Die aktuelle Ausgabe berichtet unter anderem, dass verschiedene für Unternehmen wichtige Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht worden. Mit Spannung erwartet werden die weiteren Beratungen des Haushaltsgesetzes 2025. Wir hatten bereits im Juli darüber berichtet, dass die für 2025 vorgesehenen „Globalen Minderausgaben“ in Höhe von 12 Milliarden Euro noch um mindestens 3 Milliarden Euro reduziert werden sollen. Als positive Folge der Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative hat die Bundesregierung bereits zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 6 Milliarden Euro eingeplant. Dass dies gegebenenfalls eine zu optimistische Erwartung sein könnte, zeigen erste Reaktionen aus den Ausschüssen des Bundesrates zum von der Bundesregierung vorgelegten Steuerfortentwicklungsgesetz. Diesem Gesetz muss auch der Bundesrat zustimmen. In einer ersten Stellungnahme der Bundesratsausschüsse wurde empfohlen, die Verbesserungen bei den Abschreibungsbedingungen zum Teil nicht umzusetzen, weil die Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen nicht zu verkraften seien. Unter anderem mit einem Verweis auf die angespannten Haushalte in Ländern und Kommunen wurde auch angeraten, auf Anpassungen des Einkommensteuertarifs zur Vermeidung der Folgen der sogenannten Kalten Progression zu verzichten.
Aus Sicht der Wirtschaft kann man nur davor warnen, dass nun erneut ein viel zu kleines Entlastungspaket geschnürt wird, das nicht die erhofften Wachstumswirkungen entfaltet. Die Unternehmen brauchen vielmehr sehr schnell sehr klare Verbesserungen, damit wieder mehr investiert wird. Das betrifft nicht nur die steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die bürokratischen Belastungen, die Unternehmen in zunehmendem Umfang zu stemmen haben. Wir berichten im aktuellen Newsletter auch über die nächste „DIHK-Bürokratieabbaukonferenz“ am 27. September in der DIHK mit Bundesjustizminister Marco Buschmann, der erläutern wird, welche Entlastungen für Unternehmen das inzwischen vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV.) bringen soll.
Wir wünschen eine angenehme Lektüre.