Schlichtungskommission

In der Handwerksordnung ist geregelt, dass für den Fall einer Gewerbeuntersagung die Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben haben. Kommt eine übereinstimmende Auffassung zur angeordneten Gewerbeuntersagung nicht zustande, wird die Schlichtungskommission, die sich aus Vertretern der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Zentralverbandes des Handwerks (ZdH) zusammensetzt, eingeschaltet.
Die Kommission ist auch bei Streitigkeiten über Kammerzuordnungsfragen nach § 90 Abs. 3 HwO zuständig (§ 16 Abs. 10 HwO). Ihrer Tätigkeit liegt eine Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 HwO zugrunde.
Hier finden Sie den Link zur Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).