Nr. 2084

Gewerberecht

Aktuelles

Die Ausübung eines selbstständigen Gewerbes kann untersagt werden, wenn die für den Betrieb des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht mehr gegeben und eine Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist. Die zentrale Vorschrift ist § 35 GewO (Gewerbeordnung).

Ab Januar 2025 sind Unternehmen des Finanzsektors sowie Informations- und Kommunikationstechnik-Dienstleister verpflichtet, die EU-Vorgaben der "Verordnung über digitale Betriebssicherheit im Finanzsektor umzusetzen. Mit der Verordnung soll der europäische Finanzmarkt unter anderem gegenüber Cyberrisiken gestärkt werden.

Durch die Umwandlung des DIHK e.V. in die DIHK sind für Versicherungsvermittler/-berater und sonstige Finanzdienstleister Änderungen in der Erstinformation, dem Impressum und der Signatur notwendig.