Entgelttransparenzrichtlinie
Die EU-Kommission hat 2023 eine Entgelttransparenzrichtlinie beschlossen. Ziel der Richtlinie ist die Stärkung des Grundsatzes gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch mehr Transparenz und bessere Durchsetzungsmechanismen. Daraus sind auch erhebliche Auswirkungen auf die Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau zu erwarten.
Nächste Schritte und Auswirkungen für IHK-Mitgliedsunternehmen
Bis Juni 2026 muss Deutschland die Vorgaben der Richtlinie umsetzen. Unternehmen sollten bereits jetzt ihre Entgeltsysteme analysieren und dokumentieren, objektive und geschlechtsneutrale Kriterien entwickeln sowie interne Prozesse auf Transparenz und Diskriminierungsfreiheit prüfen. Insbesondere HR-Abteilungen und Geschäftsleitungen sind gefordert, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und ggf. betriebliche Mitbestimmungsgremien einzubinden.
Für IHK-Mitgliedsunternehmen bedeutet dies insbesondere:
- Überprüfung und Anpassung bestehender Entgeltsysteme und -strukturen
- Entwicklung standardisierter Verfahren zur Entgeltbewertung
- Schulung von Personalverantwortlichen zu den neuen Transparenzpflichten
- Erstellung von Musterdokumenten für Auskunftsersuchen und Stellenausschreibungen
- Frühzeitige Einbindung von Datenschutzbeauftragten und Betriebsräten
Im Übrigen verweisen wir auf das DIHK-Dokument Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie und To-dos für Unternehmen/HR (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 230 KB).
Historie und Hintergrund
Bereits seit 1957 ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen im europäischen Recht verankert (Art. 157 AEUV). Deutschland hat diesen Grundsatz mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) umgesetzt, das seit 2017 gilt und insbesondere einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte vorsieht. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (RL (EU) 2023/970) erweitert diese Vorgaben und regelt sie europaweit. Bis zum 7. Juni 2026 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.
Aktueller Stand
Das EntgTranspG regelt bereits Transparenzpflichten und Auskunftsansprüche für Beschäftigte, um die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu überprüfen. Die Entgelttransparenzrichtlinie geht darüber hinaus: Sie verpflichtet Arbeitgeber, objektive und geschlechtsneutrale Kriterien für die Entgeltfestlegung und -entwicklung transparent zu machen und Bewerber über das Einstiegsentgelt zu informieren. Zudem dürfen Arbeitgeber Bewerber nicht mehr nach ihrer bisherigen Entgeltentwicklung fragen und müssen Stellenausschreibungen geschlechtsneutral gestalten.
Die Richtlinie verschärft die Berichtspflichten und erweitert die Transparenzregelungen auch auf kleinere Unternehmen. Künftig gelten auch für Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 200 Mitarbeitenden entsprechende Transparenzvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber wird das EntgTranspG entsprechend überarbeiten müssen. Für Unternehmen ist demnach klar: Die Pflichten werden kommen – wer früh startet, reduziert späteren Aufwand und Risiken.
Fazit
Die Entgelttransparenzrichtlinie bringt für Unternehmen neue Pflichten und weitere bürokratische Belastungen. Sie erfordert eine systematische Vorbereitung. Die IHK Halle-Dessau empfiehlt ihren Mitgliedsunternehmen, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und die internen Entgeltsysteme auf Transparenz und Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen. Die Umsetzung in deutsches Recht werden wir weiter aufmerksam begleiten.