Gebäudeenergieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fasst das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das Energieeinsparungsgesetz und die Energieeinsparverordnung zusammen. Es regelt das Anforderungsprofil für Neu- und Bestandsbauten hinsichtlich energetischer Vorschriften sowie zur Ausstellung von Energieausweisen.

Ausweispflicht

Energieausweise nach dem Teil 5 des GEG sollen Nutzer von Gebäuden über deren Energieverbrauch informieren. Sie müssen – je nach Gebäudeart – bei Neubau, Verkauf oder Vermietung erstellt und vorgelegt werden. Eigentümer großer Gebäude mit Publikumsverkehr müssen Energieausweise gut sichtbar aushängen.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Das GEG unterscheidet zwischen Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweisen. Verbrauchsausweise werden auf Grundlage des witterungsbereinigten Energieverbrauchs erstellt; Bedarfsausweise auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs. Paragraph 80 erläutert, für welche Gebäude welche Energieausweise nötig sind. Das GEG legt auch Mindestanforderungen an die Inhalte fest.
Wenn Gebäudeeigentümer den Energieausweis gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich machen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Zur Ausstellung berechtigt sind nur Personen mit bestimmten Qualifikationen und Nachweisen.
Eine Suche ist über die dena-Expertenliste oder den Energieatlas der Landesenergieagentur möglich. Hierbei handelt es sich um behördlich nicht geprüfte Selbstauskünfte der Eingetragenen.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Wird vor Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Gebäuden/Wohnungen eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt ein Energieausweis vor, dann müssen in der Immobilienanzeige energetische Pflichtangaben gemacht werden (siehe § 87).
Dazu gehören:
  • die Art des Energieausweises
  • der Energieverbrauch/-bedarf
  • wesentliche Energieträger
  • Effizienzklasse bei Wohngebäuden
  • das Baujahr

Hilfreiche Links

Das Gebäudeenergiegesetz befindet sich derzeit im politischen und gesetzgeberischen Reformprozess. Über den weiteren Verlauf und die konkreten Änderungen informieren wir zu gegebener Zeit.