Energiekennzeichnung von Produkten

Was ist die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten?

Die Energieverbrauchskennzeichnung basiert auf der Verordnung EU 2017/1369. Weitere Rechtsgrundlage in Deutschland sind das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und die Verordnung zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte.
Die Energieverbrauchskennzeichnung bildet den Rahmen zur Verwendung des Energielabels, das die Energieverbräuche von Produkten auf einer Skala von A bis G ausweist und in Piktogrammen über weitere produktspezifische Inhalte informiert.

Welche Produktgruppen sind betroffen?

Aktuell gilt die Pflicht zur Ausstellung eines Energielabels für mehr als 15 Produktgruppen. Dazu gehören zahlreiche Elektrogeräte für Haushalt und Gewerbe, Beleuchtung, Festbrennstoffkessel sowie Pkw und Reifen. Eine aktuelle Übersicht der betroffenen Produktgruppen it den Links zu den Anforderungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung. Neu ist seit Sommer 2025 diese Pflicht für Smartphones und Tablets.

Wer ist für die Erfüllung verantwortlich?

Das Energielabel muss von den Herstellern, Importeuren oder deren Bevollmächtigten nach den Vorgaben der Verordnungen erstellt und mitgeliefert werden. Sie müssen Produktdatenblätter erstellen und die nötigen Parameter in die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung eintragen.
Die Händler sind verantwortlich, die Energielabel der Produkte für die Konsumenten deutlich sichtbar zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für den Online-Fernabsatz.
Sowohl die Hersteller als auch die Händler sind müssen in der Werbung auf die Effizienzklassen hinweisen, müssen mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten und dürfen die Labels nur für solche Produkte zu verwenden, die nach den EU-Regeln ausdrücklich dafür vorgesehen sind.

Wer kontrolliert die Vorschriften?

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist für die Koordinierung der Landesbehörden verantwortlich. Die Nichterfüllung der Pflichten aus dem Gesetz wird mit einem Ordnungsgeld geahndet. Die Marktaufsicht in Sachsen-Anhalt wurde dem Landeseichamt übertragen.
Stichprobenkontrollen erfolgen außerdem über das europäische System ICSMS. Dies ist ein europäisches Meldesystem für Produkte, die als nicht konform oder gefährlich befunden wurden.