Energiekennzeichnung von Produkten

Was ist die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten?

Die Energieverbrauchskennzeichnung basiert auf der Rahmenrichtlinie 2010/30/EU. Sie wurde in Deutschland durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und eine Verordnung umgesetzt. 
Die Energieverbrauchskennzeichnung bildet den Rahmen zur Verwendung des Energielabels, das die Energieverbräuche von Produkten auf einer Skala von A bis G ausweist und in Piktogrammen über weitere produktspezifische Inhalte informiert. Die EU hat das Label mit einer neuen Verordnung aus dem Jahr 2017 überarbeitet. So werden etwa die Plusklassen, z. B. A+++, nicht mehr zugelassen. Dies geht mit zahlreichen Pflichten für die Betroffenen einher. Für erste Produkte mussten die Labels bereits im Jahr 2021 ausgetauscht werden.

Welche Produktgruppen sind betroffen?

Die Produktgruppen werden in den produktspezifischen Rechtsakten der EU-Kommission festgelegt. Sie sind in jedem EU-Mitgliedsstaat verbindlich und gelten aktuell für mehr als 15 Produktgruppen. Dazu gehören zahlreiche Elektrogeräte für Haushalt und Gewerbe, Beleuchtung, Festbrennstoffkessel sowie Pkw und Reifen. Eine aktuelle Übersicht mit den Links zu den Anforderungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung.

Wer ist für die Erfüllung verantwortlich?

Das Energielabel muss von den Herstellern, Importeuren oder deren Bevollmächtigten nach den Vorgaben der Verordnungen erstellt und mitgeliefert werden. Sie müssen  Produktdatenblätter erstellen und die nötigen Parameter in die Produktdatenbank eintragen. Lieferanten, die neue Produkte in Verkehr bringen, müssen entsprechende Produktinformationen in die Produktdatenbank eintragen. Seit dem 1. November 2020 müssen Lieferanten für die ersten Produktgruppen die neuen Energielabel beifügen. 
Die Händler sind verantwortlich, die Energielabel der Produkte für die Konsumenten deutlich sichtbar zur Verfügung zu stellen (Artikel 5). Dies gilt auch für den Online-Fernabsatz. 
Nach Artikel 6 haben sowohl die Hersteller als auch die Händler die Pflicht, in der Werbung auf die Effizienzklassen hinzuweisen, mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten und die Labels nur für solche Produkte zu verwenden, die nach den EU-Regeln ausdrücklich dafür vorgesehen sind.  

Wer kontrolliert die Vorschriften?

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist für die Koordinierung der Landesbehörden verantwortlich. Die Nichterfüllung der Pflichten aus dem Gesetz wird mit einem Ordnungsgeld geahndet. Die Marktaufsicht in Sachsen-Anhalt wurde dem Landeseichamt übertragen.