EU-Omnibus-Verfahren will entbürokratisieren

Die nicht erst mit dem Green Deal der EU zu verzeichnende Flut an Regulierungen stößt zunehmend auf Kritik. Laut einem Bericht des früheren Präsidenten der Europäischen Zentralbank Mario Draghi aus dem Jahr 2024 sehen mehr als 60 Prozent der EU-Unternehmen in Überregulierung ein Investitionshindernis. Vor diesem Hintergrund möchte die EU-Kommission mit den Omnibus-Verfahren die regulatorische Komplexität reduzieren, Investitionen erleichtern und bestehende Vorschriften aus dem Green Deal gezielter anwendbar machen. Ziele sind eine 25-prozentige Reduktion der administrativen Belastungen für Unternehmen – für KMU sogar 35 Prozent – sowie eine optimierte Umsetzung des Green Deals.
Eine Übersicht der zehn Omnibus-Pakete und ihrer wesentlichen Inhalte stellt die EU auf ihrer Website zur Verfügung.
Omnibus I: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichtserstattungsrichtlinie der EU (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) hat in der Vergangenheit besonders viel Kritik auf sich gezogen. Der erste Teil des Omnibus-Pakets I ist im April 2025 in Kraft getreten. Die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde für die meisten Unternehmen zunächst um zwei Jahre verschoben. Im Dezember 2025 wurden dann inhaltliche Änderungen beschlossen, die am 20. Tag nach der für März 2026 erwarteten Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im EU-Amtsblatt in Kraft treten werden. Daraufhin ist sie von den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwölf Monaten in nationales Recht umzusetzen und entfaltet mit der Umsetzung jeweils rechtliche Bindung.
Zukünftig fallen danach Unternehmen und Konzerne mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. EUR Umsatzerlösen im Geschäftsjahr in den Anwendungsbereich der CSRD. Der Text sieht darüber hinaus eine „Review Klausel“ bzgl. einer möglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs für 2031 und darauffolgend alle drei Jahre vor. Der neue Anwendungsbereich gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Auch die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte wurde deutlich reduziert. Durch einen sogenannten VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard – freiwilliger Berichtsstandard) soll die Weitergabe der Berichtspflichten entlang der Lieferkette bis hin zu KMU eingedämmt werden.
Omnibus VI: Chemikalien
Mit dem sechsten Omnibus-Paket wird darauf abgezielt, das Chemikalienrecht der EU zu vereinfachen, indem die Befolgungskosten und Verwaltungsverfahren für Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich Chemikalien gesenkt werden und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau aufrechterhalten wird. Weitere Informationen stellt der Reach / CLP Helpdesk des Bundes bereit.
Diese Maßnahmen könnten zu jährlichen Einsparungen in Höhe von mindestens 363 Mio. € für die Industrie führen.
Omnibus VIII: Umwelt
Die sechs Gesetzgebungsvorschläge des achten Pakets, das die Kommission am 10. Dezember 2025 vorgelegt hat, zielen darauf ab, bestehende Umweltgesetze zu erleichtern und zu straffen, wobei der Schwerpunkt auf Folgendem liegt:
  • Beschleunigung der Umweltprüfungen für Genehmigungsverfahren
  • Vereinfachung der Normen für Industrieemissionen
  • Entwicklung wirksamer digitaler Lösungen für gefährliche Stoffe in Produkten
  • Vereinfachung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung von Unternehmen mit Sitz in der EU
    Verbesserung des Zugangs zu Geodaten
Weitere Informationen stellt die EU-Kommission auf ihrer Webseite Fragen und Antworten zum Paket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften zur Verfügung.