EU-Omnibus-Verfahren will entbürokratisieren

Die nicht erst mit dem Green Deal der EU zu verzeichnende Flut an Regulierungen stößt zunehmend auf Kritik. Laut einem Bericht des früheren Präsidenten der Europäischen Zentralbank Mario Draghi aus dem Jahr 2024 sehen mehr als 60 Prozent der EU-Unternehmen in Überregulierung ein Investitionshindernis. Vor diesem Hintergrund möchte die EU-Kommission mit dem Omnibus-Verfahren die regulatorische Komplexität reduzieren, Investitionen erleichtern und bestehende Vorschriften aus dem Green Deal gezielter anwendbar machen. Ziele sind eine 25-prozentige Reduktion der administrativen Belastungen für Unternehmen – für KMU sogar 35 Prozent – sowie eine optimierte Umsetzung des Green Deals.
Erster Teil des Omnibus-Pakets in Kraft:
Die Nachhaltigkeitsberichtserstattungsrichtlinie der EU (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) hat in der Vergangenheit besonders viel Kritik auf sich gezogen. Der erste Teil des Omnibus-Pakets I ist im April 2025 in Kraft getreten. Die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde für die meisten Unternehmen zunächst um zwei Jahre verschoben. Inhaltliche Änderungen zur deutlichen Reduzierung der Anzahl der Betroffenen werden derzeit diskutiert. Die Berichtspflicht soll erst für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten (bisher 250) sowie einer Bilanzsumme von mind. 25 Mio. Euro oder einem Umsatz von über 500 Mio. Euro. Auch die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte soll um 25 Prozent sinken. Auch soll durch einen sogenannten VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard – freiwilliger Berichtsstandard) die Weitergabe der Berichtspflichten entlang der Lieferkette bis hin zu KMU eingedämmt werden.
Mit Omnibus I und Omnibus II werden Änderungen an mehreren Schlüsselbereichen eingeleitet, darunter das InvestEU-Programm, der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) sowie Verordnungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), EU-Taxonomie (EU-Tax) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD).
Die reale Bürokratieentlastung bleibt abzuwarten. Sollten die geplanten Erleichterungen so umgesetzt werden, sinkt die Belastung zwar, ist aber noch immer höher als vor dem Start des Green-Deal-Programms.
Omnibus-Paket III und IV: Die Entwürfe vom Mai 2025 enthalten eine Verringerung der bürokratischen Belastung für landwirtschaftliche Unternehmen, Erleichterungen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für kleine und mittlere Unternehmen sowie Vorschläge zur Digitalisierung von Produktinformationen, zur Vereinheitlichung von Produktspezifikationen und zu weiteren Vorschriften der DSGVO. Das Europäische Parlament berät gegenwärtig darüber. (Stand: 30.06.2025)