EU-Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie
Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (kurz CEEAG = Climate, Energy and Environmental Aid Guidelines) sind seit 2022 in Kraft. An den Beihilfeleitlinien orientiert sich die Europäische Kommission, wenn sie über die Beihilfefähigkeit von Förderinstrumenten der Mitgliedsstaaten befindet. Daher sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestehende und neue Beihilfen an die Vorgaben anzupassen.
Was darf gefördert werden?
Gefördert werden darf demnach u. a.:
- der Ausbau erneuerbarer Energien, sofern diese Förderungen sich an Marktmechanismen orientiert (möglichst über Ausschreibungen oder Marktprämien),
- die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsprozesse in der Industrie, der Einsatz grünen Wasserstoffs oder die Elektrifizierung,
- Energieeffizienzmaßnahmen, wie Gebäudesanierung, Prozessoptimierung oder Abwärmenutzung,
- Speichertechnologien und Netzinfrastruktur, wie Batteriespeicher, Wasserstoffspeicher oder intelligente Netze,
- CO2-Abscheidung und -Speicherung,
- Elektromobilität und Ladeinfrastruktur.
Es gilt im Grundsatz Wettbewerbsneutralität: Beihilfen müssen auf das notwendige Minimum beschränkt werden und die Förderung sollte technologieoffen und transparent - möglichst über Ausschreibungen - erfolgen. Die Projekte müssen nachweislich zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen und es darf keine Überförderung stattfinden. Der Beihilferahmen legt auch die Förderintensität fest. Für KMU gibt es höhere Fördersätze.
Was steckt hinter der KUEBL-Liste?
In den Beihilfeleitlinien sind Sektoren vermerkt, die besonders hohe Energieverbräuche haben und im internationalen Wettbewerb stehen. Für diese Sektoren erlaubt die EU besondere Fördermaßnahmen. In vielen Förderprogrammen stellt die Bundesregierung daher auf die sog. KUEBL-Liste (Begriff stammt aus den vorherigen Beihilfeleitlinien) ab und ermöglicht diesen Sektoren den Zugang zu ausgewählten Erleichterungen. Aktuelles Beispiel ist der Industriestrompreis.
Welche Rolle spielt der CISAF?
Der CISAF (= Climate, Environmental and Energy State Framework) gilt seit 2023 und erweitert die CEEAG aus dem Jahr 2022 unter anderem um Vorgaben für die Gestaltung von Industriestrompreisen und Kapazitätsmärkten, die stärkere Ausrichtung auf strategische Projekte und Krisenreaktionen und erlaubt unter genau definierten Vorgaben höhere Fördersätze.