Smart-Meter-Rollout
Was ist ein Smart Meter?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet Messstellenbetreiber grundsätzlich zum Einbau von intelligenten Messsystemen. Diese bestehen aus einem digitalen Stromzähler (Smart Meter) und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) zur Datenübertragung. Das System dient der Kommunikation zwischen Stromerzeugern und Stromverbrauchern mit den Betreibern der Stromnetze und den Stromlieferanten.
Wer ist betroffen?
Der Smart-Meter-Rollout betrifft nahezu alle Stromverbraucher in Deutschland. Die Pflicht zum Einbau eines Smart-Meter-Gateways beginnt bei einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh (siehe § 29 MsbG) und muss bis zum Jahr 2032 erfolgen. Für bestimmte Verbrauchergruppen gibt es verbindliche Zeitpläne. Zählpunkte mit weniger als 6.000 kWh im Jahr können die Messstellenbetreiber auf freiwilliger Basis mit intelligenter Messtechnik ausstatten, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist.
Von der Einbaupflicht betroffen sind zudem Stromeinspeiser aus EEG- und KWK-Anlagen ab 7 kW Erzeugungsleistung, steuerbare Anlagen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz, wie Wärmepumpen oder Ladepunkte für E-Fahrzeuge.
Wie sicher sind die Daten?
Über Smart-Meter-Gateways werden vertrauliche Daten übertragen. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt, wer diese Daten erhalten darf, wofür sie verwendet werden dürfen und wann sie gelöscht werden müssen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat auf Basis von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien die Smart-Meter-Gateways zertifiziert. Informationen zur Datensicherheit stellt das BSI auf seinen Internetseiten und in einer Broschüre zur Verfügung.
Wo gibt es weitere Informationen?
Auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur sind Hintergrundinformationen und häufige Fragen zum Rollout zusammengetragen. Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seiner Homepage.