Redispatch 2.0: Meldepflichten für Anlagenbetreiber

Damit die Elektrizitätsversorgung stabil bleibt, müssen Anlagenbetreiber ihre Erzeugungsleistung auf Anweisung des Netzbetreibers immer wieder nach oben oder nach unten anpassen. Diese Maßnahmen werden als "Redispatch" bezeichnet.
Betroffene Anlagenbetreiber werden entsprechend den entgangenen Einnahmen, zusätzlichen Aufwendungen und ersparten Aufwendungen entschädigt.
Das bisherige Redispatch bezog ausschließlich konventionelle Anlagen in den Netzausgleich ein. Mit dem Redispatch 2.0 werden nun auch die (bislang in EEG und KWKG geregelten) Einspeisemaßnahmen für erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung in das Energiewirtschaftsgesetz übersetzt.
Was sich im Einzelnen geändert hat, was Anlagenbetreiber tun müssen und wie es weitergeht, lesen Sie in einem DIHK-Merkblatt von Juni 2021.
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