Stromsteuer: Entlastung für 2024 beantragen
Während die reguläre Stromsteuer in Deutschland bei 20,50 Euro je Megawattstunde liegt, werden seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft 20 Euro je Megawattstunde zurückerstattet. Unternehmen müssen dazu einen Antrag über das Zollportal des Bundes stellen. Grundlage ist § 9b Stromsteuergesetz (StromStG).
Selbstbehalt und Mindestverbrauch
Stromsteuer wird nur über einen Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro hinaus zurückerstattet. Folglich können Unternehmen grundsätzlich nur dann mit einer Entlastung rechnen, wenn sie im Jahr 2024 mehr als 12.500 kWh Strom für betriebliche Zwecke verbraucht und nachweislich versteuert haben. Wichtig: Strommengen, die für Elektromobilität genutzt werden, sind von der Entlastung ausgeschlossen.
Antragstellung im Zollportal bis Ende das Jahres für das Vorjahr
Der Antrag wird online gestellt. Dafür benötigen Unternehmen ein ELSTER-Organisationszertifikat. Beachten Sie: Die Frist für Verbräuche im Jahr 2024 endet am 31. Dezember 2025. Wer bis zu diesem Termin keinen vollständigen Antrag einreicht, hat keine Möglichkeit mehr auf eine Rückerstattung.
Weitere Infos
Auf den Internetseiten des Zolls finden Sie ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren dazu.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im kostenfreien IHK-Webinar „Optimierung der Energiekosten“ am 8. Oktober 2025 von 10 bis 12 Uhr. Neben weiteren Aspekten der Energiekostenoptimierung wird dort auch das Thema Stromsteuererstattung behandelt. Eine Anmeldung zum Webinar ist bis zum 6. Oktober möglich. Zielgruppe sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes.