Energieversorgung aktuell

Der Energiemarkt ist stark in Bewegung. Zuletzt wurden viele neue gesetzliche Vorhaben auf den Weg gebracht. Diese Seite gibt einen Überblick, beleuchtet Hintergründe und informiert über aktuelle Entwicklungen auf dem Energiemarkt.
Aktuelle Informationen zur Versorgung mit Erdgas stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) täglich im Internet zur Verfügung. 

Aktuelle Meldungen (Auswahl)

  • 12.03.2024 – Förderaufruf für Klimaschutzverträge gestartet – Großunternehmen, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren teilgenommen haben, können sich in den nächsten vier Monaten um eine 15-jährige Förderung großer Transformationsverfahren bewerben, Klimaschutzverträge sollen Mehrkosten klimaneutraler Produktionsverfahren ausgleichen. 
  • 06.03.2024 – Bundesnetzagentur konsultiert Eckpunktepapier für Anpassung der Abschreibungsmodalitäten im Gassektor: verschiedene Modelle sollen die Nutzungsdauer von Gasnetzen verkürzen und Flexibilität schaffen – Stellungnahmen sind bis zum 28. März möglich. 
  • 26.02.2024 – BMWK legt Entwurf für ein neues Kohlendioxidspeichergesetz vor. CCU und CCS sollen wieder möglich werden und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.
  • 05.02.2024 – Bundesregierung einigt sich auf Kraftwerksstrategie. Kurzfristig sollen neue Kraftwerkskapazitäten von bis zu 4 mal 2,5 GW sogenannte H2-ready-Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, das ist deutlich weniger als zunächst angekündigt; bis zum Jahr 2028 wird ein Konzept für einen Kapazitätsmarkt vorgelegt, im Sommer 2024 legt das BMWK ein Optionenpapier zum künftigen Strommarktdesign vor.
  • ab 07.02.2024 –erste gemeinsame Marktabfrage der ÜNB und FNB zu den Netzentwicklungsplänen Strom, Gas und Wasserstoff für das Jahr 2024 startet. Sie soll Informationen zur künftigen Wasserstofferzeugung, -speicherung und -verwendung sowie zum Stromverbrauch von Großverbrauchern liefern. Marktteilnehmer können ihre Bedarfe bis 22. März 2024 melden. 
  • 24.01.2024 – Errichtung eines Herkunftsnachweisregisters für den Handel mit Gasen, Wärme und Kälte beschlossen. Register soll transparenten Handel klimaschonender Energie fördern. Anlagenbetreiber werden auf Antrag in dieses Register aufgenommen und erhalten Herkunftsnachweise.
  • 18.01.2024 – Bundesnetzagentur stellt Eckpunktepapier zur künftigen Regulierung der Netzentgelte zur Diskussion. Zu 15 Thesen im Umgang mit den stark steigenden Kosten infolge weiteren Netzausbaus kann bis Anfang Februar Stellung bezogen werden. 
  • 01.12.2023 – Bundesnetzagentur veröffentlicht Ideen zur einheitlichen Verteilung der Mehrkosten, die aufgrund  des Ausbaus erneuerbarer Energien im Verteilnetz, entstehen. 
  • 09.11.2023 – Bundesregierung einigt sich auf Strompreisentlastungen für die Industrie: Stromsteuer soll auf EU-Mindestmaß sinken und der Selbstbehalt bei der Strompreiskompensation entfallen.
  • bis 30.09.2023 – Anträge für Entlastung bei atypischen Verbräuchen endet. Informationen seitens der Prüfbehörden finden Sie hier
  • 31.08.2023 – Prüfbehörde für Energiepreisbremsen festgelegt – PwC und atene haben operativen Betrieb gestartet. 
  • 07.07.2023 – Änderungen bei den Energiepreisbremsen beschlossen, Regelungen zu atypischen Verbräuchen eingeführt: RLM-Kunden und Wärmekunden mit einem Verbrauch von mehr als 1.500.000 können unter bestimmten  Umständen zusätzliche Entlastung beantragen. Mehr im IHK-Internet.
  • 23.06.2023 – Bundesnetzagentur legt Verfügungskonzept mit Maßnahmen und Kommunikationsprozessen in der Notfallstufe vor. Informationen dazu auf der Website.  
  • 07.06.2023 – DIHK legt Konzept für Senkung der Energiepreise vor. Strompartnerschaften zwischen Industrie und EE-Anlagenbetreibern sollen den EE-Ausbau voranbringen.  
  • 01.03.2023 – Hotline zu den Strom- und Gaspreisbremsen nimmt Arbeit auf: Unter 0800 78 88 900 kann man sich kostenfrei bei der dena beraten lassen. 
  • 23.01.2023 – Margining-Finanzierung für Handel an Terminbörsen wird bis Ende 2023 verlängert
  • 16.12.2022 – Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen: Erste Entlastungen 2023treten bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Einen Überblick über die komplexen Regelungen, Meldepflichten und Besonderheiten sind im IHK-Internet zu finden. 
  • 14.11.2022 – Soforthilfegesetz beschlossen: Unternehmen im Standardleistungsprofil sowie Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 GWh leitungsgebundenem Erdgasverbrauch erhalten im Dezember eine Einmalzahlung; Fernwärmekunden erhalten eine Zahlung grundsätzlich sofern sie einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen haben und ihr Jahresverbrauch 1,5 GWh nicht übersteigt.  
  • 06.10.2022 – Energiekostendämpfungsprogramm: Förderungszeitraum wird bis Dezember 2022 verlängert, Unterstützung der Kosten für Erdgas erfolgt nun unabhängig von der “Verwendungsart”, beihilferechtliche Genehmigung steht noch aus. 
  • 01.09.2022 – Energieeinsparpflichten für den Handel, Werbeanlagen und öffentliche Gebäude treten in Kraft. Gebäudeeigentümer sowie Gas- und Wärmelieferanten müssen Informationspflichten erfüllen. Mehr im IHK-Internet
  • 23.06.2022 – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus, die sofortige Weitergabe von Preiserhöhungen nach dem § 24 EnSiG ist noch nicht möglich. 
  • 19.06.2022 – Bundesregierung kündigt Maßnahmen zur Gaseinsparung an. Darin wird auch ein Gasauktionsmodell angekündigt, das Anreize zur Erdgaseinsparung für Industriekunden setzen soll. 
  • 09.06.2022 – Bundeskabinett beschließt Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz. Es reaktiviert  Kohlekraftwerke, pönalisiert die Gasverstromung und soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. 
  • 03.06.2022 – Gasspeicherbefüllungsverordnung tritt in Kraft: Sie ermöglicht es, Gasspeicher mit besonders niedrigen Füllständen aufzufüllen, sofern die Speichernutzer ungenutzte Speicherkapazitäten haben und wenn die Gefahr besteht, dass die Füllvorgaben nach dem Gasspeichergesetz verfehlt werden.
  • 23.05.2022 – Bundesrat stimmt LNG-Beschleunigungsgesetz zu
  • 18.05.2022 – EU-Kommission legt REPowerEU-Plan vor: Darin beschreibt sie, wie sie Abhängigkeit von fossilen Rohstoffimporten aus Russland verringern möchte. Der Plan sieht insbesondere eine Diversifizierung der Energieimporte vor.  
  • 18.05.2022 – BNetzA legt Papier zur Hierarchie der Gasabschaltungen vor: Sie unterstreicht, dass aus einer Abschaltung resultierende ökonomische, ökologische und soziale Folgen bei ihrer Entscheidung berücksichtigt werden. 
  • 09.05.2022 – Start des KfW-Sonderprogramms UBR 2022: Nachweislich vom Ukraine-Krieg durch Sanktionen gegenüber Russland und Belarus negativ betroffene Unternehmen können eine begrenzte Haftungsfreistellung ihrer Hausbank bei Investitions- und Kreditmittelkrediten nutzen. 
  • 04.05.2022 – EU-Kommission legt die Einzelheiten für ein Einfuhrverbot von russischem Öl und Raffinerieprodukten vor. 
  • 03.05.2022 – BNetzA befragt Großverbraucher: Angaben der Letztverbraucher mit einer technischen Anschlusskapazität von mindestens 10 MWh/h sollen die Informationsbasis der Agentur verbessern und zur besseren Entscheidungsfindung bei einer möglichen Gasmangellage beitragen. 
  • 30.04.2022 – Neues “Gasspeichergesetz” tritt in Kraft: Das Gesetz legt Mindestfüllstände für die Gasspeicher fest. Zum 1. Oktober müssen diese zu 80 Prozent gefüllt sein.
  • 25.04.2022 – Novelle des Energiesicherheitsgesetzes: Der Gesetzentwurf legt u.a. die Rechtsgrundlagen für Maßnahmen der Krisenvorsorge fest. Dazu gehören Anordnungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen, Regelungen zur Preisanpassung und Anzeigepflichten bei der Stilllegung von Gasspeichern.

Vorgehen bei Gasmangellage

Die Bundesnetzagentur hat vor dem Jahreswechsel 2023/24 die Öffentlichkeit über ihr Vorgehen bei einer möglichen Gasmangellage und die ratierliche Allgemeinverfügung informiert. Eine solche Allgemeinverfügung ist für kleine bis mittelgroße gewerbliche und industrielle Gasverbraucher relevant. Die Bundesnetzagentur weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass sie die Gasversorgung derzeit als stabil einschätzt. 
Nach Ausrufung der Notfallstufe durch die Bundesregierung nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle als Bundeslastverteiler ein und kann dann als eine von mehreren Optionen eine ratierliche Kürzung von Gasmengen bei Letztverbrauchern anordnen. Das betrifft die ca. 40.000 Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) mit einem jährlichen Gasverbrauch von < 1,5 Mio. kWh und einer Ausspeiseleistung von < 500kW. Die größeren industriellen Gasverbraucher werden über die Sicherheitsplattform Gas individuell adressiert.
Die RLM-Kunden müssen dann ihren Gasverbrauch um einen vorgegebenen Prozentsatz senken. Ausnahmen gelten für nach §53a EnWG geschützte Kunden und RLM-Kunden, deren Gasverbrauch vollständig in einem der besonders schützenswerten Produktionsbereiche liegt. Diese RLM-Kunden sind nach Abgabe einer ausgefüllten Selbsterklärung an ihren Anschlussnetzbetreiber von einer Gasbezugsreduktion ausgenommen. Sollte eine ratierliche Allgemeinverfügung erlassen werden, wird diese auf der Webseite der Bundesnetzagentur bekannt gegeben und durch Presseveröffentlichungen begleitet.
Bei Fragen, stehen folgende Kontaktaufnahmemöglichkeiten zur Verfügung:

Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) hat am 30.03.2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Seitdem trifft täglich ein Krisenteam aus Energieversorgern und Behördenvertretern zusammen, um die aktuelle Lage zu besprechen und marktbasierte Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieversorgung in Deutschland sicherstellen sollen.
Nach der Frühwarnstufe definiert der Notfallplan Gas die Alarmstufe und schließlich die Notfallstufe. Während Frühwarn- und Alarmstufe auf eigenverantwortliche Maßnahmen der zuständigen Marktakteure setzen, greift die Notfallstufe zusätzlich auf hoheitliche Instrumente zurück. In der Notfallstufe wird Bundesnetzagentur zum Bundeslastverteiler und ist befugt, zusätzlich zu marktbasierten auch hoheitliche Maßnahmen festzulegen, also zum “Verteiler” des verfügbaren Erdgases zu werden. Zur fundierten Entscheidungsfindung führt die BNetzA Befragungen der Netzbetreiber und großer Energieverbraucher durch. Diese sollen auf der im Aufbau befindlichen Sicherheitsplattform Gas gesammelt werden.
Einer vorrangigen Versorgung unterliegen dabei stets sog. geschützte Kunden, dazu gehören:
  • Letztverbraucher mit Standardlastprofilen sowie Letztverbraucher, die Haushaltkunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern
  • Grundlegende soziale Dienste (bspw. Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Bildung oder öffentliche Verwaltung)
  • Fernwärmeanlagen zur Versorgung der o.g. Kunden, soweit sie keinen Brennstoffwechsel vornehmen können

Krisenvorsorge Gas

Wie die Krisenvorsorge Gas umgesetzt wird, ist in einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen festgelegt. 
Darin finden sich u.a. Kriterien für die Reduktions- bzw. Abschaltreihenfolge bei nicht geschützten Letztverbrauchern. Daraus resultiert jedoch keine klare Liste, die Kriterien sollen den Netzbetreibern Orientierung bieten. Zudem gilt es die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Wichtig ist daher, dass zwischen Unternehmen und Netzbetreibern wesentliche Daten aktuell verfügbar sind. Darunter fallen z.B. Angaben über Höchst- und Mindestlast oder mögliche Einsparpotenziale. In der Regel verfügt der Netzbetreiber bereits über diese Daten und fragt sie in regelmäßigen Abständen ab.
Seit der EnWG Novelle 2021 zählen KMUs deren Gasverbrauch über ein standardisiertes Lastenprofil erfasst wird zu dem Kreis geschützter Kunden.