Energieversorgung aktuell

Die Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine sind auch in Deutschland zu spüren. Der Gesetzgeber hat zahlreiche neue Vorhaben auf den Weg gebracht. Diese Seite gibt einen Überblick und beleuchtet Hintergründe. Sie wird regelmäßig aktualisiert.
Aktuelle Informationen zur  Versorgung mit Erdgas stellt die Bundesnetzagentur (BNetzA) täglich im  Internet zur Verfügung. 

Aktuelle Meldungen (Auswahl)

  • 01.03.2023 – Hotline zu den Strom- und Gaspreisbremsen nimmt Arbeit auf: Unter 0800 78 88 900 kann man sich kostenfrei bei der dena beraten lassen. 
  • 23.01.2023 – Margining-Finanzierung für Handel an Terminbörsen wird bis Ende 2023 verlängert
  • 16.12.2022 – Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen: Erste Entlastungen treten bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Einen Überblick über die komplexen Regelungen, Meldepflichten und Besonderheiten sind im IHK-Internet zu finden. 
  • 14.11.2022 – Soforthilfegesetz beschlossen: Unternehmen im Standardleistungsprofil sowie Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 GWh leitungsgebundenem Erdgasverbrauch erhalten im Dezember eine Einmalzahlung; Fernwärmekunden erhalten eine Zahlung grundsätzlich sofern sie einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen haben und ihr Jahresverbrauch 1,5 GWh nicht übersteigt.  
  • 06.10.2022 – Energiekostendämpfungsprogramm: Förderungszeitraum wird bis Dezember 2022 verlängert, Unterstützung der Kosten für Erdgas erfolgt nun unabhängig von der “Verwendungsart”, beihilferechtliche Genehmigung steht noch aus. Mehr im IHK-Internet.
  • 01.09.2022 – Energieeinsparpflichten für den Handel, Werbeanlagen und öffentliche Gebäude treten in Kraft. Gebäudeeigentümer sowie Gas- und Wärmelieferanten müssen Informationspflichten erfüllen. Mehr im IHK-Internet
  • 23.06.2022 – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus, die sofortige Weitergabe von Preiserhöhungen nach dem § 24 EnSiG ist noch nicht möglich. 
  • 19.06.2022 – Bundesregierung kündigt Maßnahmen zur Gaseinsparung an. Darin wird auch ein Gasauktionsmodell angekündigt, das Anreize zur Erdgaseinsparung für Industriekunden setzen soll. 
  • 09.06.2022 – Bundeskabinett beschließt Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz. Es reaktiviert  Kohlekraftwerke, pönalisiert die Gasverstromung und soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. 
  • 03.06.2022 – Gasspeicherbefüllungsverordnung tritt in Kraft: Sie ermöglicht es, Gasspeicher mit besonders niedrigen Füllständen aufzufüllen, sofern die Speichernutzer ungenutzte Speicherkapazitäten haben und wenn die Gefahr besteht, dass die Füllvorgaben nach dem Gasspeichergesetz verfehlt werden.
  • 23.05.2022 – Bundesrat stimmt LNG-Beschleunigungsgesetz zu
  • 18.05.2022 – EU-Kommission legt REPowerEU-Plan vor: Darin beschreibt sie, wie sie Abhängigkeit von fossilen Rohstoffimporten aus Russland verringern möchte. Der Plan sieht insbesondere eine Diversifizierung der Energieimporte vor.  
  • 18.05.2022 – BNetzA legt Papier zur Hierarchie der Gasabschaltungen vor: Sie unterstreicht, dass aus einer Abschaltung resultierende ökonomische, ökologische und soziale Folgen bei ihrer Entscheidung berücksichtigt werden. 
  • 09.05.2022 – Start des KfW-Sonderprogramms UBR 2022: Nachweislich vom Ukraine-Krieg durch Sanktionen gegenüber Russland und Belarus negativ betroffene Unternehmen können eine begrenzte Haftungsfreistellung ihrer Hausbank bei Investitions- und Kreditmittelkrediten nutzen. 
  • 04.05.2022 – EU-Kommission legt die Einzelheiten für ein Einfuhrverbot von russischem Öl und Raffinerieprodukten vor. 
  • 03.05.2022 – BNetzA befragt Großverbraucher: Angaben der Letztverbraucher mit einer technischen Anschlusskapazität von mindestens 10 MWh/h sollen die Informationsbasis der Agentur verbessern und zur besseren Entscheidungsfindung bei einer möglichen Gasmangellage beitragen. 
  • 30.04.2022 – Neues “Gasspeichergesetz” tritt in Kraft: Das Gesetz legt Mindestfüllstände für die Gasspeicher fest. Zum 1. Oktober müssen diese zu 80 Prozent gefüllt sein.
  • 25.04.2022 – Novelle des Energiesicherheitsgesetzes: Der Gesetzentwurf legt u.a. die Rechtsgrundlagen für Maßnahmen der Krisenvorsorge fest. Dazu gehören Anordnungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen, Regelungen zur Preisanpassung und Anzeigepflichten bei der Stilllegung von Gasspeichern.

Unterstützungspaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein Schutzschild angekündigt, das sich insbesondere auf Unternehmen konzentriert, die sehr stark von den steigenden Energiekosten betroffen sind. Es umfasst folgende Maßnahmen:
  • Ein KfW-Kreditprogramm, das kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen sichern soll, läuft bis zum 31. Dezember 2023. Unternehmen die von Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, geschlossene Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten betroffen sind, erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken; mehr.
  • die Fortsetzung der in der Pandemie eingeführten Bürgschaftsprogramme;
  • Zuschüsse zur Abfederung steigender Energiekosten für die Unternehmen nach der KUEBLL-Liste (europäische Beihilfeleitlinien), umgesetzt im sog. Energiekostendämpfungsprogramm. Bezuschusst werden Unternehmen, deren Preise für Erdgas und Strom sich von Februar bis September 2022 verdoppelt haben. Es werden je nach Zugehörigkeit des Antragstellers zu einer in der Richtlinie definierten Gruppe 30, 50 oder 70 Prozent der Preisdifferenz bis zu einer Maximalgrenze ausgeglichen. Anträge sind bei der BAFA möglich. 
  • ein Finanzierungsprogramm und Bundesgarantie für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. Mittels Bundesgarantie gewährt die KfW Kreditlinien zur Unterstützung für Sicherheiten an den Terminmärkten für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate. Das Programm wurde nun bis Ende 2023 verlängert. Mehr Infos hier
  • Eigen- und Hybridkapitalhilfen für systemrelevante und gefährdete Unternehmen (Einzelfallregelung).

Notfallplan Gas

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) hat am 30.03.2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Seitdem trifft täglich ein Krisenteam aus Energieversorgern und Behördenvertretern zusammen, um die aktuelle Lage zu besprechen und marktbasierte Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieversorgung in Deutschland sicherstellen sollen.
Nach der Frühwarnstufe definiert der  Notfallplan Gas die Alarmstufe und schließlich die Notfallstufe. Während Frühwarn- und Alarmstufe auf eigenverantwortliche Maßnahmen der zuständigen Marktakteure setzen, greift die Notfallstufe zusätzlich auf hoheitliche Instrumente zurück. In der Notfallstufe wird Bundesnetzagentur zum Bundeslastverteiler und ist befugt, zusätzlich zu marktbasierten auch hoheitliche Maßnahmen festzulegen, also zum “Verteiler” des verfügbaren Erdgases zu werden. Zur fundierten Entscheidungsfindung führt die BNetzA Befragungen der Netzbetreiber und großer Energieverbraucher durch. Diese sollen auf der im Aufbau befindlichen Sicherheitsplattform Gas gesammelt werden.
Einer vorrangigen Versorgung unterliegen dabei stets sog. geschützte Kunden, dazu gehören:
  • Letztverbraucher mit Standardlastprofilen sowie Letztverbraucher, die Haushaltkunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern
  • Grundlegende soziale Dienste (bspw. Gesundheitsversorgung, Sicherheit, Bildung oder öffentliche Verwaltung)
  • Fernwärmeanlagen zur Versorgung der o.g. Kunden, soweit sie keinen Brennstoffwechsel vornehmen können

Krisenvorsorge Gas

Wie die Krisenvorsorge Gas umgesetzt wird, ist in einer  Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen festgelegt. 
Darin finden sich u.a. Kriterien für die Reduktions- bzw. Abschaltreihenfolge bei nicht geschützten Letztverbrauchern. Daraus resultiert jedoch keine klare Liste, die Kriterien sollen den Netzbetreibern Orientierung bieten. Zudem gilt es die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Wichtig ist daher, dass zwischen Unternehmen und Netzbetreibern wesentliche Daten aktuell verfügbar sind. Darunter fallen z.B. Angaben über Höchst- und Mindestlast oder mögliche Einsparpotenziale. In der Regel verfügt der Netzbetreiber bereits über diese Daten und fragt sie in regelmäßigen Abständen ab.
Seit der EnWG Novelle 2021 zählen KMUs deren Gasverbrauch über ein standardisiertes Lastenprofil erfasst wird zu dem Kreis geschützter Kunden.