Nr. 6146

Elektrogeräte und Batterien

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Produktverantwortung für Hersteller oder Inverkehrbringer von Elektrogeräten in Deutschland sowie deren Entsorgung.


bunte Batterien © monticelllo_iStock_Thinkstock

Die neue EU-Batterieverordnung ist am 18. Februar 2024 in Kraft getreten. Schrittweise werden damit neue Regelungen wirksam. Für Hersteller ergeben sich somit weitreichende Änderungen.

Schrottmonitore © nelis_iStock_Thinkstock

Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechend § 9 Abs. 2 ElektroG eine Kennzeichnung mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen.

Schrottmonitore © nelis_iStock_Thinkstock

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das neue ElektroG und die Verpflichtung der Hersteller von b2b-Geräten bei der stiftung ear ein Konzept für die Rücknahme und Entsorgung von b2b- Elektroaltgeräten vorzulegen.

Schaden durch hohe Temperaturen an Kunststoffgehäuse von Elektronikbauteil © Sven Doering_Agentur Focus_Fraunhofer IMWS

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz beinhaltet Vorschriften für Hersteller, Vertreiber und Importeure von Elektronikgeräten.