Hinweise der DEKSOR zu Konfliktmineralien

Konfliktmineralien

Es gibt mehrere Punkte in der Lieferkette von Konfliktmineralien und -metallen (z. B. Abbau, Veredelung, Transport), an denen Verkaufserlöse an bewaffnete Gruppen oder Kriminelle fließen können. Diese Einkommensquelle ermöglicht in oftmals schwachen oder instabilen Ländern die Fortsetzung von bewaffneten Konflikten, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen. Seit 1. Januar 2021 soll dies durch die EU-Konfliktmineralienverordnung verhindert werden. Betroffen sind Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold. Mit der Umsetzung in Deutschland ist die Deutsche Kontrollstelle für EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR), die Hinweise zur Umsetzung gibt. 
Die Liste definierter Risikogebiete (Länder) ist hier zu finden. 

Welche Verpflichtungen gelten? 

Aufgrund der Verordnung müssen Unternehmen einen fünfstufigen Rahmen beachten, der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in einem Dokument mit dem Titel "Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas" (Leitlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten) dargelegt wurde. In diesem Rahmen werden die Importeure dazu verpflichtet;
  • solide Managementsysteme für die Unternehmen zu schaffen
  • die Risiken in der Lieferkette zu ermitteln und bewerten
  • eine Strategie für den Umgang mit den ermittelten Risiken zu entwerfen und umzusetzen
  • Audits durch unabhängige Dritte zum Nachweis der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durchzuführen
  • jährlich über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette Bericht zu erstatten.
Die EU-Verordnung enthält verschiedene Vorschriften für vorgelagerte und nachgelagerte Unternehmen. Vorgelagerte Unternehmen (Bergbauunternehmen, Rohstoffhändler, Raffinerien) müssen die verbindlichen Vorschriften zur Sorgfaltspflicht bei der Einfuhr erfüllen, da es sich hierbei um den risikoreichsten Teil der Lieferkette handelt.
Nachgelagerte Unternehmen werden in zwei Gruppen unterteilt:
  • Unternehmen, die Metallerzeugnisse einführen, müssen die verbindlichen Sorgfaltspflichtvorschriften ebenfalls einhalten.
  • Für Unternehmen, deren Tätigkeit nach der Metallerzeugung stattfindet, bestehen auf der Grundlage der Verordnung keine Verpflichtungen. Von ihnen wird aber erwartet, dass sie u.a. durch Berichterstattung bzw. bei entsprechender Unternehmensgröße durch die in der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen vorgesehenen Instrumente transparenter machen, wie sie der Sorgfaltspflicht nachkommen.

Hinweise der DEKSOR

Bezüglich der Offenlegungspflichten nach Art. 7 Abs. 3 der VO (EU) 2017/821 (EU-Konfliktmineralienverordnung) wurde von Seiten der DEKSOR ein Hinweisschreiben mit nachfolgendem Inhalt verschickt. 
  • Die Offenlegungspflicht umfasst neben dem zusammenfassenden Bericht der von Dritten durchgeführten Prüfung (Art. 6) die Darlegung der unternommenen Schritte zur Umsetzung der Pflichten in Bezug auf das Managementsystem (Art. 4) sowie des Risikomanagements (Art. 5).
  • Zur Darstellung des Managementsystems gehört u. a. die Beschreibung der Lieferkettenpolitik des Unternehmens und eines geeigneten Beschwerdemechanismus.
  • Im Rahmen des Risikomanagements wären etwa die ermittelten Risiken in der Lieferkette und mögliche Maßnahmen nach Anhang III der diesbezüglichen OECD-Leitsätze zu beschreiben.
  • Den Anforderungen der Verordnung genügt es grundsätzlich nicht, ein Template (ggf. mit Eigenerklärungen zur vorgeblichen „Konfliktfreiheit“) vorzulegen, wenn dieses nicht in ein entsprechendes (Management-)System eingebunden ist.
  • Zu den jeweiligen Anforderungen und Pflichten stehen Ihnen Informationsangebote auf DEKSOR.de, das Web-Portal „Due Diligence Ready!“ der Europäischen Kommission sowie Informationen der OECD zur Verfügung.