Erster Entwurf Landesentwicklungsplan

Die aktuelle Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts weiter zu befördern. Zu den Rahmenbedingungen gehört auch der Landesentwicklungsplan, dessen Neuaufstellung 2026 abgeschlossen sein soll. Dieser trifft grundsätzliche Aussagen zur künftigen Entwicklung des Landes und priorisiert räumliche Nutzungen gegenüber konkurrierenden Belangen. 
Im aktuell vorliegenden, ersten Entwurf werden 40 landesbedeutsame Standorte für Industrie- und Gewerbe ausgewiesen. Zusätzlich neun neue Gebiete für industrielle Großansiedlungen (u. a. in Coswig, Zörbig, Sangerhausen und Weißenfels). Ebenso werden wichtige Standorte für Verkehr und Logistik benannt. 
Für den Ausbau erneuerbarer Energien werden Regelungen zur Umsetzung der bundespolitischen Vorgaben getroffen. Flächen für Windenergieanlagen sollen bevorzugt in der Nähe von Industrie- und Gewerbegebieten geprüft werden, um dort die Versorgung mit Grünstrom zu sichern. Zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind künftig definierte Kriterien zu Lage und Größe einzuhalten. Der formulierte Vorrang für Erdkabel, auch in den Verteilnetzen, ist kritisch zu sehen, da die Kosten auf alle Stromkunden umgelegt werden und letztlich, die im internationalen Vergleich bereits sehr hohen Stromkosten, weiter ansteigen werden. 
Im Zuge der notwendigen Rohstoffsicherung werden 35 Gebiete im Land ausgewiesen. Aufgrund der Standortgebundenheit von Rohstofflagerstätten und deren volkswirtschaftlicher Bedeutung setzt sich auch die IHK seit jeher für die Sicherung benötigter Lagerstätten vor Überbauung ein. Leider trifft das Land keine Aussage zum Thema Gipslagerstätten. Als Folge des Braunkohlenausstiegs wird kein REA-Gips aus der Rauchgasreinigung mehr zur Verfügung stehen. Damit werden rund 50 Prozent der aktuellen Gipsmengen fehlen, die aus anderen Quellen bezogen werden müssen. 
Angesichts der enormen Hochwasserschäden in jüngerer Vergangenheit werden die Vorgaben zum Hochwasserschutz weiter verschärft. Überflutungsgefährdete Bereiche sind von Bebauung freizuhalten bzw. hochwasserangepasst zu entwickeln. Dort ansässigen Unternehmen muss aus Sicht der IHK allerdings eine langfristige Entwicklungsperspektive geboten werden. 
Unterlagen zum Landesentwicklungsplan mit weiteren Informationen finden Sie beim Ministeriums für Infrastruktur und Digitales. 
Die IHK wird sich im Prozess der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans konsequent für die weitere Verbesserung der Standortbedingungen einsetzen.