Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalts

Am 11. September 2025 hat der Landtag Sachsen-Anhalt die Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes beschlossen. Im Wesentlichen wird durch verschiedene Änderungen des Gesetzes die Vergabepraxis für öffentliche Aufträge entbürokratisiert und Investitionen werden nutzerfreundlicher und flexibler gestaltet.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz gilt künftig nur noch für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Auch werden freiberufliche Leistungen ab sofort vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Die Rechtssicherheit für Unternehmen wird durch die Streichung vergabefremder Aspekte, wie der Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), verbessert.
Auch wird die Beteiligung kleinerer Anbieter an Ausschreibung öffentlicher Aufträge durch die Reformation der bestehenden Wertgrenzen für vereinfachte Aufträge sowie den Umgang mit Losen mit geringem Umfang gestärkt.
Weiterhin wurde der Ermessensspielraum der Vergabestellen erweitert und das bisherige Best-Bieter-Prinzip optimiert. Dadurch werden Vergabeverfahren praxisorientierter und der bürokratische Aufwand aller Beteiligten sinkt. Im Bereich der Tariftreue wird darüber hinaus der Nachweis durch standardisierte Formulare vereinfacht und es wurden praxisnahe Ausnahmen für kurzfristige Leistungen sowie Lieferleistungen geschaffen.
Insgesamt beinhaltet die Gesetzesänderung spürbare Entlastungen für Unternehmen. Die Neuerungen führen zu einer flexibleren, faireren, transparenteren und wettbewerbsfreundlicheren Vergabepraxis und verbessern die Beteiligungsmöglichkeiten von kleineren Unternehmen. Vor allem in Anbetracht der baldigen Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes ist eine schnellere und effizientere Vergabepraxis von großer Bedeutung.