Nr. 3558

Ausschüsse und Arbeitskreise

Die Vollversammlung kann zu ihrer Unterstützung Ausschüsse mit beratender Funktion errichten. Die Ausschüsse sind dabei an den gesetzlichen Auftrag der Industrie- und Handelskammern, das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft zu vertreten, gebunden. Dem Auftrag entsprechend wägen sie die Interessen einzelner Wirtschaftszweige und Regionen stets mit dem Gesamtinteresse aller Mitgliedsunternehmen der IHK ab.
Leiterin Büro Präsident und Hauptgeschäftsführer