Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung (IHK)
Allgemeine Informationen
Die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers oder -beraters unterliegt einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht – und setzt den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus. Die notwendige Erlaubnis wird erteilt, wenn der Versicherungsvermittler oder -berater durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der IHK die nötigen Kenntnisse nachweist. Hierfür muss er mit den versicherungsfachlichen und -rechtlichen Grundlagen vertraut sein und sich mit der Kundenberatung auskennen. Bei juristischen Personen müssen alle Vertretungsberechtigten eine Sachkundeprüfung ablegen.
Rechtsgrundlagen
Nicht jeder künftige Versicherungsvermittler oder -berater muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Die gesetzliche Regelung sieht Ausnahmen und Übergangsregelungen vor (VersVermV § 2 Abs. 3, § 27).
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 123 KB)
- Prüfungsordnung der IHK Halle-Dessau (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3143 KB)
Anmeldung und Termine
Die IHK Halle-Dessau bietet an den bundeseinheitlichen Terminen Sachkundeprüfungen "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK" an.
Termine
Anmeldung
Die Durchführung und die Anmeldung der Prüfung erfolgt in Kooperation mit dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV).
Rücktritt
Eine Abmeldung von der Prüfung muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt von der Prüfung nach Versand der Prüfungseinladung und bei Fernbleiben von der Prüfung aus wichtigem Grund (Krankheit) werden 50% der Gebühr in Rechnung gestellt. Bei Fernbleiben von der Prüfung bleibt die Gebühr bestehen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden.
Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Zweitschrift
Benötigen Sie aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung einen Ersatz Ihrer gültigen Bescheinigung, so füllen Sie bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB) aus und senden uns diesen Antrag über E-Mail zu.
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Der praktische Prüfungsteil wird in Form der Simulation eines Kundenberatungsgespräches auf der Grundlage eines Fallbeispiels (Rollenspiel) durchgeführt. Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist laut §4 Abs. 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung und -beratung (VersVermV) möglich.
Die bundeseinheitlichen Fallvorgaben sowie den Rahmenplan für die Sachkundeprüfung finden Sie auf der Internetseite des Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (BWV).
Vorbereitungslehrgänge
Eine Übersicht der Anbieter von Vorbereitungslehrgängen finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System.