Unterrichtung und Sachkundenachweis für Spielhallen
Das Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt regelt Ausnahmen für Verbundspielhallen und Spielhallen, die den festgesetzten Mindestabstand nicht einhalten. Eine Voraussetzung ist nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 und § 11 Absatz 1 Satz Nr. 3 der über einen aufgrund einer Unterrichtung mit Prüfung erworbenen Sachkundenachweis der Spielhallenbetreiber und der mit der Leitung der Spielhalle beauftragten Person.
Entsprechend der „Verordnung über den Sachkundenachweiserwerb für Mindestabstand von Spielhallen“ und der „Verordnung über den Sachkundenachweiserwerb für Verbundspielhallen“ bietet die IHK Halle-Dessau die Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung an.
Die Unterrichtung erfolgt mündlich und hat mindestens zehn Unterrichtsstunden zu dauern. Die Unterrichtung umfasst folgende Rechtsgebiete:
- Spielhallenrecht des Landes Sachsen-Anhalt,
- Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung,
- Jugendschutzrecht
- Suchtprävention und Spielerschutz und
- Datenschutz und Aufzeichnungspflichten
Die Unterrichtung findet bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern statt. Es werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt, um der Unterrichtung folgen zu können.
Die Sachkundeprüfung erfolgt im Anschluss an die Unterrichtung. Zur Prüfung ist nur zugelassen, wer die Unterrichtung ohne Fehlzeiten absolviert hat.
Die Sachkundeprüfung findet schriftlich statt und besteht aus 30 Fragen zu den oben genannten fünf Rechts- und Sachgebieten. Die Prüfung dauert 90 Minuten.
Termine der Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung
Unterrichtungstermine
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Anmeldeschluss
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26./27. März 2024
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12. März 2024
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22. April 2024
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08. April 2024
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02./03. Mai 2024
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18. April 2024
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26. Juni 2024
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12. Juni 2024
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Veranstaltungsort
IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH
Julius-Ebeling-Str. 6; 06112 Halle (Saale)
Julius-Ebeling-Str. 6; 06112 Halle (Saale)
Gebühr für die Unterrichtung mit anschließender Prüfung
Die Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid wird mit der Einladung versandt. Es wird eine Gebühr von 270,00 € erhoben (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht).