Schulung für Spielhallenpersonal

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 6 Abs. 2 Satz 3) und dem Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt (§ 3 Absatz 1) muss das Aufsichtspersonal in den Spielstätten, die Erlaubnisinhaber sowie die Beauftragten in einer Spielhalle regelmäßig geschult werden. Zweck der Schulungen ist es, das Personal mit rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen. 
Die Personalschulungen umfassen je nach Schulung folgende Inhalte:
  • Rechtsgrundlagen zum Jugend- und Spielschutz unter Berücksichtigung der verschiedenen Glücksspielformen,
  • Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich anbieterunabhängiger Hilfeangebote
  • Inhalte/Inhalte eines Sozialkonzeptes
  • Vermittlung von Handlungskompetenzen insbesondere in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielern
  • Verantwortungsvoller Umgang mit dem Glücksspiel
  • Maßnahmen zum Spielerschutz in der Spielhalle
Folgende Schulungen werden angeboten:
Personalschulungen für Servicemitarbeiter/innen, Spielerschutzbeauftragte und Spielhallenbetreiber/innen: 8 Unterrichtsstunden
Besondere Schulungen für das Personal von Verbundspielhallen und mindestabstandunterschreitenden Spielhallen: 3 Unterrichtsstunden

Schulungstermine

Personalschulungen für Servicemitarbeiter, Spielerschutzbeauftragte und Spielhallenbetreiber
21. Mai 2024
Halle (Saale)
23. Mai 2024
Dessau-Roßlau
25. Juni 2024
Halle (Saale)
11. Juli 2024
Dessau-Roßlau
27. August 2024
Halle (Saale)
11. September 2024
Dessau-Roßlau
01. Oktober 2024
Halle (Saale)
13. November 2024
Dessau-Roßlau
03. Dezember 2024
Halle (Saale)
Besondere Schulungen für das Personal von Verbundspielhallen und mindestabstandunterschreitenden Spielhallen
03. Mai 2024
Halle (Saale)
11. Juli 2024
Dessau-Roßlau
14. November 2024
Dessau-Roßlau

Veranstaltungsort

Halle (Saale):
IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH
Julius-Ebeling-Str. 6; 06112 Halle (Saale)
Dessau-Roßlau:
IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH
Lange Gasse 3; 06844 Dessau-Roßlau
Die Schulungen finden bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern statt. Es werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt, um den Schulungsinhalten folgen zu können.
Sofern die Schulung ohne Fehlzeiten absolviert und durch aktive Unterrichtsbeteiligung sowie mündliche und schriftliche Verständnisfragen (Lernzielkontrolle) festgestellt wurde, dass der/die Teilnehmer/-in mit den Inhalten der Schulung vertraut ist, erhält der/die Teilnehmer/-in eine Bescheinigung der IHK Halle-Dessau.

Gebühren

Die Schulung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid wird mit der Einladung versandt. Folgende Gebühren werden erhoben (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht):
Personalschulungen für Servicemitarbeiter/innen, Spielerschutzbeauftragte und Spielhallenbetreiber/innen: in kürze veröffentlicht
Besondere Schulungen für das Personal von Verbundspielhallen und mindestabstandunterschreitenden Spielhallen: in kürze veröffentlicht