Schulung für Spielhallenpersonal
Allgemeine Informationen
Führungskräfte und Personal, welche in einer Spielhalle arbeiten und dort im ständigen Kontakt mit den Spielern stehen, müssen eine Bescheinigung mit einer jährlichen Schulung zum Spielerschutz nachweisen können.
Ist die jeweilige Spielhalle zusätzlich noch als Verbundspielhalle oder mindestabstandunterschreitende Spielhalle zu identifizieren, muss das Personal zusätzlich eine besondere Bescheinigung mit einer jährlichen Schulung zum besonderen Spielerschutz nachweisen können.
Weitere Informationen sind in dem Spielhallengesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 455 KB) und in den Ausführungsbestimmungen des Ministeriums (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1488 KB) geregelt.
Inhalt der Schulung
Die Personalschulungen umfassen je nach Schulung folgende Inhalte:
- Rechtsgrundlagen zum Jugend- und Spielschutz unter Berücksichtigung der verschiedenen Glücksspielformen,
- Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich anbieterunabhängiger Hilfeangebote
- Inhalte/Inhalte eines Sozialkonzeptes
- Vermittlung von Handlungskompetenzen insbesondere in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielern
- Verantwortungsvoller Umgang mit dem Glücksspiel
- Maßnahmen zum Spielerschutz in der Spielhalle
Zweitschrift
Benötigen Sie aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung einen Ersatz Ihrer gültigen Bescheinigung, so füllen Sie bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift aus und senden uns diesen Antrag über E-Mail zu. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Schulungsangebote
Personalschulungen für Servicemitarbeiter/innen, Spielerschutzbeauftragte und Spielhallenbetreiber/innen: 8 Unterrichtsstunden
Besondere Schulungen für das Personal von Verbundspielhallen und mindestabstandunterschreitenden Spielhallen: 3 Unterrichtsstunden
Besondere Schulungen für das Personal von Verbundspielhallen und mindestabstandunterschreitenden Spielhallen: 3 Unterrichtsstunden
Termine und Anmeldung
Die IHK Halle-Dessau führt regelmäßig Personalschulungen durch. Falls einen Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, behält sich die IHK Halle-Dessau vor, den Schulungstermin abzusagen.
Termine
Anmeldung
Für die Anmeldung zur Unterrichtung ist das von der IHK Halle-Dessau bereitgestellte Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 34 KB) zu nutzen.
Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss zur jeweiligen Unterrichtung bei der IHK Halle-Dessau eingehen, können für diese Unterrichtung nicht mehr berücksichtigt werden. Liegen mehr Anmeldungen als Kapazitäten vor, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs.