Gefahrgutfahrer/-in

IHK-Gefahrguttag  

Die beiden Industrie- und Handelskammern des Landes Sachsen-Anhalt bieten im Wechsel einmal pro Jahr ein Fachseminar an, das in komprimierter Form sowohl über Neuerung im Gefahrgutrecht als auch über Entwicklungen aus der Praxis informiert.
Der IHK-Gefahrguttag Sachsen-Anhalt 2024 wird von der IHK Magdeburg organisiert und findet am 15.10.2024 statt. Nähere Informationen werden hier nach der Bekanntgabe veröffentlicht.  

Allgemeine Informationen

Werden gefährliche Güter mit Kraftfahrzeugen befördert, müssen Fahrzeugführer/-innen nachweisen, dass sie erfolgreich an einer besonderen Schulung teilgenommen haben.
Die Schulung erfolgt nach bundeseinheitlich festgelegten Lehrplänen. Schulungsveranstalter, die auf dieser Grundlage Lehrgänge durchführen wollen, müssen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer anerkannt sein.
Die von der IHK Halle-Dessau anerkannten Veranstalter von Gefahrgutfahrerschulungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB).

Rechtsgrundlagen

Das Bundesverkehrsministerium hat im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 20 vom1. Dezember 2022 die 29. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Kurspläne wurden den Änderungen entsprechend angepasst. Sie sind ab 1. Januar 2023 für die Schulungen bindend.

Anmeldung und Termine

Die IHK Halle-Dessau bietet vierteljährlich Gefahrgutfahrerprüfungen an. Außerdem werden nach Absprache Prüfungen direkt beim Veranstalter nach Abschluss der Schulungen durchgeführt. Falls eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen beim Veranstalter nicht erreicht wird, behält sich die IHK Halle-Dessau vor, den Prüfungstermin abzusagen. 

Schulungs- und Prüfungstermine

Anmeldung zur Prüfung

Für die Anmeldung zur Prüfung sind die von der IHK Halle-Dessau bereitgestellten Anmeldeformulare zu nutzen.

ADR-Ersatzbescheinigung

Benötigen Sie aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung einen Ersatz Ihrer gültigen ADR-Bescheinigung, so füllen Sie bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB) aus.
Weiterhin benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Passbild). Dieses Passbild kleben Sie bitte auf den Fotobogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 14 KB) passgenau in den vorgegebenen Rahmen auf, füllen den Fotobogen vollständig aus und unterschreiben an der vorgegebenen Stelle. Sie können die original Unterlagen persönlich bei der IHK Halle-Dessau abgeben. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin.