Sachkenntnisprüfung freiverkäufliche Arzneimittel
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich dürfen Arzneimittel im Einzelhandel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Diese sind in der Regel an den Aufdrucken "apothekenpflichtig" oder "verschreibungspflichtig" erkennbar. Außerhalb von Apotheken dürfen nur sogenannte "freiverkäufliche Arzneimittel" vertrieben werden. Das Spektrum der freiverkäuflichen Arzneimittel reicht von Kamillentee über Baldriantinktur bis hin zu Hundehalsbändern gegen Flohbefall.
Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person; bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit Sachkenntnis für jede Betriebsstätte erforderlich.
Die Sachkenntnis für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachzuweisen.
Rechtsgrundlagen
In nachfolgender Auflistung finden Sie die relevanten Rechtsvorschriften für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimittel sowie über den Nachweis der Sachkenntnis.
Anmeldung und Termine
Die IHK Halle-Dessau bietet vierteljährlich Sachkenntnisprüfungen für freiverkäufliche Arzneimittel an. Falls eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, behält sich die IHK Halle-Dessau vor, den Prüfungstermin abzusagen. Liegen mehr Prüfungsanmeldungen als Kapazitäten vor, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss zum jeweiligen Prüfungstermin bei der IHK Halle-Dessau eingehen, können für diesen Prüfungstermin nicht mehr berücksichtigt werden.
Termine
- Prüfungstermine 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB)
- Prüfungstermine 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB)
Anmeldung
Für die Anmeldung zur Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel ist das von der IHK Halle-Dessau bereitgestellte Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 34 KB) zu nutzen.
Anmeldung mit Nachteilsausgleich
Für die Anmeldung zur Prüfung für Teilnehmer/-innen mit Nachteilsausgleich gelten andere Anmeldefristen. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld der Anmeldung zur Prüfung mit uns in Verbindung.
Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Ab 1. März 2021 sind an Stelle von echten Proben, Fotos zur Erkennung der Pflanzendrogen Prüfungsbestandteil. Die bundeseinheitlichen Fotos sowie diverse Informationen zur Sachkenntnisprüfung finden Sie auf der Internetseite der DIHK-Bildungs-GmbH. Die folgenden Lehrmaterialien und Unterlagen können zur Prüfungsvorbereitung herangezogen werden:
- "Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel - IHK-Sachkenntnisprüfung sicher bestehen", Springer Verlag GmbH
- "Freiverkäufliche Arzneimittel - Sachkunde für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ", DIHK-Verlag (www.dihk-verlag.de)
- "Freiverkäufliche Arzneimittel - Handbuch für den Einzelhandel und Vorbereitung auf die Sachkenntnisprüfung", Deutscher Apotheker Verlag
- "Sachkundenachweis Freiverkäufliche Arzneimittel - 100 Lernkarten zur Prüfungsvorbereitung (IHK)", Deutscher Apotheker Verlag
Eine Übersicht der Veranstalter, die zur Vorbereitung auf die Prüfung Kurse durchführen, finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Lehrgangsveranstalter.
Digitale Prüfungen
Digitale Prüfungen werden auf Endgeräten in Präsenz durchgeführt. Einen Einblick gibt die nachfolgend aufgeführte Demoprüfung. Bitte machen Sie sich vorab mit dem Prüfungssystem vertraut. Einfach auf den Button “Anmeldung” gehen und los geht es. Eine Hilfestellung für die digitalen Prüfungen finden Sie hier als Handreichung.