Aufsteller/-in von Spielgeräten

Unterrichtungsverfahren

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist erlaubnispflichtig. Voraussetzung dafür ist u. a., dass die in einem solchen Unternehmen tätigen Personen durch die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut sind, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht. Dies gilt sowohl für Inhaber, gesetzliche Vertreter oder Betriebsleiter als auch für die beschäftigten Personen.
Dem Unterrichtungsverfahren haben sich zu unterziehen:
  • Personen, die das Gewerbe nach § 33 c Abs. 1 Satz 1  der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen,
  • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit direkt befasst,
  • die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und
  • sonstige Unselbständige, die mit der Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 c Abs. 3 Satz 4 der Gewerbeordnung betraut werden sollen.
Die Unterrichtung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Hierbei spielt es keine Rolle, bei welcher IHK die Unterrichtung absolviert wird, die Bescheinigungen gelten bundesweit.
Weitere gesetzliche Regelungen zur Unterrichtung werden erst im Rahmen der Neufassung der Spielverordnung (SpielV) erlassen, die sich derzeit im politischen Abstimmungsprozess befindet. Wir werden Sie an dieser Stelle weiter dazu informieren.

Inhalt der Unterrichtung

Die Unterrichtung erfolgt mündlich. Sie dauert 6 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
  • Gewerbeordnung und Spielverordnung,
  • Spielhallenrecht der Länder,
  • Jugendschutzrecht.
Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert wurde stellt die IHK Halle-Dessau eine Bescheinigung aus.

Termine und Anmeldung

Die IHK Halle-Dessau führt regelmäßig Unterrichtungsverfahren durch. Falls eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, behält sich die IHK Halle-Dessau vor, den Unterrichtungstermin abzusagen.

Termine

Anmeldung

Für die Anmeldung zur Unterrichtung ist das von der IHK Halle-Dessau bereitgestellte Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 33 KB) zu nutzen.
Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss zur jeweiligen Unterrichtung bei der IHK Halle-Dessau eingehen, können für diese Unterrichtung nicht mehr berücksichtigt werden. Liegen mehr Anmeldungen als Kapazitäten vor, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs.