Fortbildung - Aktuelles

Meisterbonus PLUS

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen mit dem DQR-Niveau 6 bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern einen Bonus von 1.000 Euro. Der Meisterbonus PLUS soll Arbeitnehmern einen Anreiz geben, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Der Bonus begrenzt sich erst einmal auf Teilnehmer, die die Fortbildungsprüfung zwischen 01.01.2024 und 31.12.2024 abgeschlossen haben oder noch abschließen werden.

Gegenstand und Voraussetzungen der Förderung

  • Mit dem Bonus werden Absolventen einer Aufstiegsfortbildung gefördert, deren Abschluss von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 zugeordnet wurde sowie der Meister Plus-Ausbildung „Gestalter im Handwerk“.
  • Der Zeitpunkt der Feststellung der Prüfungsergebnisse muss nach dem 1. Januar 2024 erfolgt sein.
  • Die Meisterprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt (Industrie- und Handelskammer; Handwerkskammer) abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Sachsen-Anhalt nicht angeboten wird.
  • Der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen-Anhalt liegen.
  • Der Meisterbonus wird nur ein Mal pro Person gewährt.

Höhe der Zuwendung

  • Höhe der Zuwendung beträgt pro Absolvent 1.000 Euro.

Antragstellung

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von erfolgreich abgelegten Meisterprüfungen und gleichwertigen Fortbildungsprüfungen (Meisterbonus PLUS)