Zulassung in besonderen Fällen (Externen-Zulassung)

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt nach § 45 Abs. 2 und 3 eine Zulassung zur Abschlussprüfung  in besonderen Fällen (Externen-Zulassung) zu.

Zielgruppe

Personen mit Wohnort im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Halle-Dessau, die ohne bestehendes Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ablegen wollen, können eine Zulassung in besonderen Fällen nach § 45 Abs. 2 und 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) beantragen.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung erfolgt in besonderen Fällen nach § 45 Abs. 2 BBiG wegen nachgewiesener Berufstätigkeit (mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsberufsdauer) oder wegen nachgewiesener beruflicher Handlungsfähigkeit oder nach § 45 Abs. 3 BBiG für Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen wegen entsprechend bescheinigter beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es muss in allen Fällen der Nachweis über hinreichende Fertigkeiten und Kenntnisse des gesamten Berufsbildes lt. Ausbildungsverordnung erbracht werden. Dafür sind der höchste Schulabschluss sowie die beruflichen Tätigkeiten im Antrag auf Seite 1 einzutragen und entsprechende Nachweise beizufügen, z. B. Arbeits- und Schulzeugnisse, Zeugnisse von Bildungseinrichtungen, Nachweise über eine abgeschlossene bzw. abgebrochene Berufsausbildung, Praktikumsnachweise, Bescheinigungen, Bestätigungen usw.

Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG

Zur externen Abschlussprüfung kann zugelassen werden, wer mindestens das Eineinhalbfache der Zeit im Beruf tätig war, die als Ausbildungszeit in dem Ausbildungsberuf vorgeschrieben ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in diesem oder einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
Zur externen Abschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Hierfür sind beglaubigte Kopien der entsprechenden Nachweise erforderlich. Nachweise können sein: Arbeits- und Schulzeugnisse, Zeugnisse von Bildungseinrichtungen, Zeugnisse über abgebrochene Berufsausbildung, Zeugnisse über Praktika, Tätigkeitsnachweise, Bescheinigungen und Bestätigungen.

Zulassung nach § 45 Abs. 3 BBiG

Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen sind zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Anmeldefristen und Antrag

Der Antrag auf externe Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 166 KB) ist unterschrieben und fristgerecht mitsamt aller Anlagen bei der IHK Halle-Dessau einzureichen:
  • per E-Mail an ausbildungspruefung@halle.ihk.de oder
  • per Post an die zuständige IHK zu senden. Postanschrift:
    IHK Halle-Dessau, Aus- und Weiterbildung, Franckestr. 5, 06110 Halle (Saale)
Folgende Anmeldefristen sind unbedingt einzuhalten:
für die Teilnahme an der Sommerprüfung = 31. Januar*
* Bei gestreckten Abschlussprüfungen findet Teil 1 je nach Ausbildungsberuf im vorangehenden Frühjahr oder ebenfalls im Sommer statt. Für die Teil-1-Prüfung im Frühjahr muss der Antrag bereits am 18. November des Vorjahres vorliegen.
für die Teilnahme an der Winterprüfung = 31. Juli*
* Bei gestreckten Abschlussprüfungen findet Teil 1 je nach Ausbildungsberuf im vorangehenden Herbst oder ebenfalls im Winter statt. Für die Teil-1-Prüfung im Herbst muss der Antrag bereits am 31. Mai vorliegen.

Prüfungsgebühren

Auf der Grundlage des geltenden Gebührentarifs zur Gebührenordnung der IHK Halle-Dessau ist mit der Zulassung zur Prüfung (Einladung) die entsprechende Prüfungsgebühr nach Erhalt des Gebührenbescheides zu entrichten. Bei einem Rücktritt von der Prüfung nach Zulassung (Einladung), jedoch vor dem ersten Prüfungstag, werden 50% der Gebühr berechnet. Die Differenz bleibt zu entrichten.

Prüfungsvorbereitung

Um sich auf die Abschlussprüfung in der Ausbildung vorzubereiten, ist eine Teilnahme an Kursen bei externen Anbietern möglich. Eine Anbieterverzeichnis finden Sie hier.
Prüfungsvorbereitung in kaufmännischen Ausbildungsberufen
Die Aufgaben der vergangenen schriftlichen Prüfungen in kaufmännischen Berufen können beim U-Form-Verlag bezogen werden. Alle wichtigen Informationen wie Prüfungsanforderungen, Hinweise, etc. werden von der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) veröffentlicht.
Prüfungsvorbereitung in gewerblich-technischen Ausbildungsberufen
Die Aufgaben der vergangenen schriftlichen Prüfungen in ausgewählten gewerblich-technischen Ausbildungsberufen können beim Christiani Verlag bezogen werden. Alle wichtigen Informationen wie Leitfäden und Bereitstellungsunterlagen werden von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) veröffentlicht.