Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt nach § 45 Abs. 1 eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu.

Zielgruppe

  • Auszubildende, die vorzeitig ihre Berufsausbildung beenden wollen (i. d. R. ein halbes Jahr früher)

Zulassungsvoraussetzungen

  • Der Prüfungsbewerber kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen.
  • Danach müssen die für die Abschlussprüfung relevanten Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule überdurchschnittlich, d.h. mindestens gut sein und die Ausbildungsinhalte aus der Ausbildungsordnung im wesentlichen bis zur Prüfung erworben werden.

Beantragung

Folgende Antragsunterlagen sind vollständig bei der IHK einzureichen:
Folgende Anmeldefristen sind unbedingt einzuhalten:
  • für die Teilnahme an der Sommerprüfung = 1. Februar
  • für die Teilnahme an der Winterprüfung = 31. Juli