Kaufleute für Büromanagement

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement fasst die vorherigen Berufsbilder der Bürokaufleute sowie der Kaufleute und Fachangestellten für Bürokommunikation zusammen.

Das Berufsprofil

Der Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement ist durch Büro- und Geschäftsprozesse, die kaufmännische und bürowirtschaftliche Pflichtqualifikationen abdecken, gekennzeichnet.
Durch die Auswahl von zwei der zehn möglichen Wahlqualifikationen werden diese Pflichtqualifikationen ergänzt. Wahlqualifikationen mit einer Dauer von jeweils fünf Monaten sind in folgenden Bereichen möglich:
  1. Auftragssteuerung und -koordination
  2. kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  3. kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
  4. Einkauf und Logistik
  5. Marketing und Vertrieb
  6. Personalwirtschaft
  7. Assistenz und Sekretariat
  8. Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
  9. Verwaltung und Recht sowie
  10. öffentliche Finanzwirtschaft.
Zu beachten ist, dass nur die Wahlqualifikationen 1 bis 8 durch die IHK geprüft werden. Die Wahlqualifikationen 9 und 10 werden laut Berufszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt durch das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes geprüft.
Ein besonderes Angebot für leistungsstarke Auszubildende ist, eine noch nicht gewählte Wahlqualifikation als Zusatzqualifikation zu vermitteln und zu prüfen.
Für den Lernort Berufsschule wurde zeitgleich ein neuer Rahmenlehrplan erarbeitet, der die bisherige Fächerorientierung zugunsten einer deutlichen Handlungsorientierung neu ausrichtet.

Gestreckte Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als gestreckte Abschlussprüfung. Die klassische Zwischenprüfung entfällt.
Teil 1 der Prüfung erfolgt zur Mitte der Ausbildung und umfasst die ersten fünfzehn Monate. Das Prüfungsfach Informationstechnisches Büromanagement wird am PC geprüft, zu beachten sind die Hinweise für die Teil 1-Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 114 KB).
Innovativ ist im Teil 2 der Prüfung eine neuartige, mündliche Prüfungsgestaltung, die einen in den Wahlqualifikationen vom Auszubildenden selbst erarbeiteten Report zum Ausgangspunkt für ein Fachgespräch macht und einen besonderen Praxisbezug in der Prüfung sicherstellen soll. Neben der Report-Variante ist die gängige Stellung von praxisbezogenen Fachaufgaben durch den Prüfungsausschuss möglich.

Report-Variante

Angehende Kaufleute für Büromanagement müssen sich bei ihrer Prüfungsanmeldung entscheiden, ob sie einen Report verfassen oder die klassische Prüfungsvariante wählen. Das folgende Tutorial klärt über die Report-Variante auf.
Für die Report-Variante können der Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 773 KB) zur Report-Erstellung und die Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 214 KB) zur Prüfung der Komplexität von betrieblichen Fachaufgaben genutzt werden.
Bei der Einreichung der Reporte sind die Hinweise für die Erstellung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 158 KB) zu beachten und das dafür vorgesehene Deckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) zu verwenden.

Zusatzqualifikation

Während der Ausbildung zum/r Kaufmann/-frau  für Büromanagement kann eine Zusatzqualifikation gewählt werden. Sie wird in einem Bereich, der nicht als Wahlqualifikation Bestandteil der Ausbildung ist, zusätzlich vermittelt und geprüft. Hierfür gilt die in der Verordnung enthaltene sachliche Gliederung.
Die zusätzlich erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten dürfen nicht nur oberflächlich vermittelt werden, sondern müssen in ihrer Tiefe ebenso den Vorgaben für die Vermittlung der Wahlqualifikation entsprechen. Beim Anmeldeverfahren wird überprüft, ob die Zusatzqualifikation tatsächlich entsprechend der sachlichen Gliederung vermittelt worden ist.
Hinweis: Im Rahmen überbetrieblicher Umschulungen ist der Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf dem Niveau einer Zusatzqualifikation i. d. R. nicht möglich.
Für Interessenten an einer Prüfung einer Zusatzqualifikation gilt folgendes Vorgehen:
  1. Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin beantragt mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) die Prüfung einer Zusatzqualifikation.
  2. Die Anmeldung muss fristgerecht mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 erfolgen.
  3. Der Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz muss glaubhaft gemacht werden. Mit der Anmeldung ist eine tabellarische Übersicht der Verordnungsinhalte und der Zeiträume, in denen diese vermittelt worden sind, beizufügen. Diese Übersicht muss von dem/r Auszubildenden sowie dem Ausbildenden unterzeichnet sein.