Automobilkaufleute

Seit 1. August 2017 ist die neue Verordnung für den Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/-frau in Kraft getreten.
Im Rahmen der Modernisierung des alten Berufsbildes aus dem Jahre 1998 werden neue Entwicklungen und Herausforderungen der Branche berücksichtigt. Die zentralen Aspekte der Modernisierung lassen sich unter den folgenden Gesichtspunkten zusammenfassen:
  1. Aktualisierung des Bereiches „Finanzdienstleistungen im Fahrzeughandel vorbereiten“,
  2. Stärkere Inhaltsvermittlung der Fahrzeugtechnik, um als Schnittstelle zwischen Werkstatt und Handel zu agieren,
  3. Ausbau des Internethandels im Bereich des Fahrzeughandels und -vertriebs,
  4. Internationalisierung des Handels
Die Ausbildungsdauer bleibt mit drei Jahren unverändert. Allerdings wurde die Prüfungsstruktur des Berufsbildes überarbeitet. Statt einer Zwischen- und Abschlussprüfung wird künftig eine gestreckte Abschlussprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2 durchgeführt.
Die Prüfung besteht somit aus zwei Teilen. Teil 1 der Abschlussprüfung wird in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Geprüft wird der Bereich „ Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse“. Das Ergebnis dieser Prüfung geht mit 20% in die Abschlussnote ein. Im Teil 2 am Ende der Berufsausbildung werden die Bereiche „Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen“, Kaufmännische Unterstützungsprozesse“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ schriftlich geprüft. Die mündliche Prüfung, das fallbezogene Fachgespräch, erfolgt im Prüfungsbereich „ Kundendienstprozesse“.
Aktuelle Informationen zur Durchführung der Prüfungen finden Sie unter https://www.ihk.de/halle/bildung/pruefungen/coronavirus-pruefungen-4725192.