Sonderurlaub für Bildungszwecke

Gemäß des Bildungsfreistellungsgesetzes Sachsen Anhalt haben alle Beschäftigten, die ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben, Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. Der Arbeitgeber hat ein Mitspracherecht bei der Gewährung von Sonderurlaub, denn er kann den Sonderurlaub versagen, wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Der Veranstalter muss für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.
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