Ausbildungsnachweise (Berichtshefte)

Pflicht zur Führung von Ausbildungsnachweisen

Das Berichtsheft dient als Ausbildungsnachweis, dass alle Kenntnisse und Fertigkeiten für den Ausbildungsberuf vermittelt worden sind. Auszubildende sind dazu verpflichtet, regelmäßig ihre Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb sowie in der Berufsschule zu dokumentieren.
Ausbildende sollten ihren Auszubildenden kostenlos Berichtshefte zur Verfügung stellen. Sie müssen den Auszubildenden die Gelegenheit geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit zu führen. Außerdem ist es ihre Pflicht, die Ausbildungsnachweise regelmäßig, mindestens monatlich, zu kontrollieren.
Kommen Auszubildende ihrer Ausbildungsnachweispflicht nicht nach, kann dies zu Sanktionen seitens des Ausbildungsbetriebes führen bis hin zur fristlosen Kündigung.

Wie sind die Ausbildungsnachweise zu führen?

Form
Unsere IHK empfiehlt den täglichen Ausbildungsnachweis (DOC-Datei · 59 KB) bzw. den wöchentlichen Ausbildungsnachweis (DOC-Datei · 60 KB). Die Ausbildungsnachweise können schriftlich (in Heft­form) ge­führt wer­den, aber auch elektronische Va­ri­an­ten sind möglich. Ausbildende prüfen die Eintragungen monatlich.
Die Form der Berichtsheftführung (schriftlich/elektronisch) ist im Ausbildungsvertrag anzugeben. Wird der Ausbildungsnachweis mit digitaler Unterstützung (z.B. am PC durch MS Word), spricht man von “elektronischer Berichtsheftführung”.
Es ist möglich, im Laufe der Ausbildung von schriftlicher zu elektronischer Berichtsheftführung zu wechseln. Unsere Aus- und Weiterbildungsberater informieren Sie gern über den Umstieg.
Inhalte
Es soll kurz und knapp beschrieben werden, welche Tätigkeiten und Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb ausgeführt worden sind. Außerdem können Skiz­zen und Zeich­nun­gen In­halt des Be­richts­hef­tes sein.
Des Weiteren gehören alle Unterweisungen, Schulungen oder Lehrgänge und Themen des Berufsschulunterrichts dazu. Bei Letztgenanntem sollte nicht nur das Unterrichtsfach benannt, sondern auch eine konkrete Benennung des Lehrstoffes angegeben werden.
Im Berichtsheft sind die je­wei­li­gen Ar­beits­zei­ten bzw. Un­ter­richts­zei­ten an­zuge­ben. Das gilt ebenfalls für Ur­laubs­ta­ge und Fehl­zei­ten, die durch Krank­heit oder an­de­rem be­dingt sind.

Vorlage der Ausbildungsnachweise für die Zulassung zur Abschlussprüfung

Bei der Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung müssen der Ausbildende und der/die Auszubildende bestätigen, dass die Ausbildungsnachweise geführt und kontrolliert worden sind. Auf Verlangen sind die Berichtshefte unserer IHK oder dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Bei elektronischer Führung der Ausbildungsnachweise kann dies auch elektronisch erfolgen. 

Haben Sie Fragen?

Fragen rund um das Thema Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) beantworten Ihnen unsere Aus- und Weiterbildungsberater gern.