Mittelstandsbarometer Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag eine Reihe ambitionierter Ziele gesetzt, unter anderem soll Sachsen-Anhalt zum „mittelstandsfreundlichsten Bundesland“ werden. Da Regierungsvorhaben in der Regel für die gesamte fünfjährige Legislaturperiode vereinbart werden, wollen wir deren Umsetzungsstand regelmäßig beobachten.

1. Unternehmerbild stärken

Rotes Barometer
Die Landesregierung will sich aktiv dafür einsetzen, das Unternehmerbild in unserer Gesellschaft zu stärken und unternehmerische Kultur über gezielte Maßnahmen zu fördern. Dazu soll unter anderem eine unternehmerfreundliche Kultur in der öffentlichen Verwaltung etabliert werden. Auch das Vermitteln unternehmerischen Denkens und Handelns in Schulen und Hochschulen gehört dazu.

Keine Maßnahmen bekannt.

2. Firmengründungen beschleunigen

Grünes Barometer
In Sachsen-Anhalt sollen bundesweit die schnellsten Firmengründungen möglich sein.




21 Tage vergehen in Sachsen-Anhalt im Schnitt zwischen Notartermin und Eintragung ins Handelsregister. Immer noch zu lang, im Bundesvergleich aber am schnellsten!

3. Gründer entlasten

Rotes Barometer
Neugründungen sollen auf Landesebene in den ersten zwei Jahren von allen unnötigen Befragungen und Dokumentationspflichten ausgenommen werden.


Umsetzung steht noch aus.

4. Vergaben vereinfachen

Grünes Barometer

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 18. November 2022 ein neues Vergabegesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem erhöhte Schwellenwerte und das Bestbieterprinzip vor.

Umsetzung ist erfolgt.

5. Rahmenbedingungen verbessern

Rotes Barometer
Ein neues Mittelstandsförderungsgesetz für Sachsen- Anhalt soll bis zum Sommer 2022 kommen.



Umsetzung steht noch aus.

6. Neue Belastungen kompensieren

                                   
Rotes Barometer
Eine „One in, one out“-Regelsoll  kommen. Damit ist gemeint, dass der Erfüllungsaufwand, der Unternehmen durch neue Gesetze und Verordnungen entsteht, durch Wegfall anderer belastender Regeln kompensiert werden soll.

Vorbereitungen innerhalb der Landesregierung laufen.

7. Folgewirkungen beachten

Rotes Barometer
Ein Normenkontrollrat soll auf Landesebene geschaffen werden. Dieses unabhängige Expertengremium soll für Gesetze und Verordnungen eine Gesetzesfolgenabschätzung vornehmen und bei Bürokratievermeidung und -abbau unterstützen.

Umsetzung steht noch aus.

8. Erfüllungsaufwand verringern

Rotes Barometer
Der Erfüllungsaufwand für rechtliche Vorschriften, Statistik- und Informationspflichten soll verringert werden.



Umsetzung steht noch aus.

9. Neustart begleiten

Rotes Barometer
Geplant ist ein „Neustart-Programm“ zur Förderung von Investitionen für Unternehmen, die in besonderer Weise von Folgen der Corona-Maßnahmen betroffen sind. Dazu sollen insbesondere Ansätze zur Belebung der Innenstädte, des innerstädtischen Einzelhandels, zur Stärkung des Tourismus und zur Minderung der durch Corona bedingten Aufwendungen gehören.

Umsetzung steht noch aus.

10. Gründer-Infrastruktur verbessern

Rotes Barometer
Es sollen Voraussetzungen für günstige Büro- und Verwaltungsräume, Co-Working-Angebote sowie eine gute technisch-administrative Infrastruktur für Gründungen in allen Regionen des Landes geschaffen werden.


Umsetzung steht noch aus.

11. Gründerkultur beleben

Gelbes Barometer
Die Gründerkultur soll durch Darlehen und ein Landesförderprogramm für Start-Ups, Spin-off-Unternehmen und junge Unternehmen unterstützt werden.



Dezidierte Maßnahmen für die Zielgruppen sind aktuell nicht bekannt. Zumindest wurde ein Investitionsförderprogramm „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ aufgelegt, welches auch diesen Zielgruppen zur Verfügung steht.

12. Antragsverfahren digitalisieren

Gelbes Barometer
Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren soll durch digitale Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen vorangebracht werden. Der Erfüllungsaufwand soll durch eine zunehmende Digitalisierung und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) signifikant verringert werden.

An der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes arbeitet das Land. Ob das Gesetz aber fristgerecht bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt wird, ist äußerst fraglich.