Warum Unternehmer fünf Konten haben sollten

Unternehmer sollten mindestens 5 Konten unterhalten. Zwei geschäftliche Girokonten bei verschiedenen Banken. Zwei geschäftliche Tagesgeldkonten entweder bei den Instituten der Girokonten oder anderer Banken sowie ein privates Girokonto bei einer weiteren Bank. Doch warum der Aufwand? Weil der Unternehmer dadurch mehr finanzielle Freiheit, Flexibilität und Unabhängigkeit sowie eine bessere Bonitätsbeurteilung erhält.
Banken-Trennung ist das A und O
Mal angenommen: Die Bank schließt das Geschäftskonto, gleicht die noch offenen Forderungen über das Privatkonto aus und kündigt die Geschäftsbeziehung. Damit ist der Unternehmer nicht nur mit einem Schlag handlungsunfähig sondern bekommt auch bei einer anderen Bank nicht mehr so einfach einen Fuß in die Tür. Eine unglaubliche Geschichte, aber für einen Geschäftspartner von mir ist dieser Albtraum im letzten Monat Realität geworden.
Deshalb sollte jeder Unternehmer nicht nur Geschäfts- und Privatkonto voneinander trennen sondern sich dazu auch verschiedene Banken suchen. Damit kann dieser Albtraum nicht passieren. Denn in diesem Fall unterhielt der Unternehmer beide Konten bei der selben Bank. Ein weiterer Vorteil der Banken-Trennung ist, dass die Bank die das Geschäftskonto unterhält, die Bonitätsbeurteilung bzw. das Zahlungsverhalten nicht von den Gewohnheiten des Privatkontos abhängig machen kann. Dass heißt, in der Regel bekommt der Unternehmer eine bessere Beurteilung, wenn er einen Geschäftskredit benötigt und die Bank die privaten Zahlungsgewohnheiten nicht kennt. Außerdem sichert er sich mit dieser Trennung die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit im Krisenfall für sich und seine Familie.
Sparkasse sichert Handlungsfähigkeit
Jede Bank – außer eine Sparkasse - darf einem Geschäftskunden den Girovertrag kündigen, ohne dass es hierfür einen bestimmten Anlass geben muss (Urteil: OLG Bremen vom 9.12.2011, Az. 2 U 20/11). Da ein Girovertrag „Dienste höherer Art“ zum Gegenstand hat (Geschäftsbesorgungsverhältnis) müsse sich der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen lösen können, urteilten die Richter. Deshalb sollten Unternehmer immer auch eine zweite Bankverbindung zu einer Sparkasse unterhalten, weil diese nach ihren AGBs nicht einfach den Girovertrag kündigen darf, ohne dafür sachliche Gründe zu haben (BGH, Urteil vom 11.3.2003, Az. XI ZR 403/01).
Fazit: Drei Girokonten Pflicht
Ein geschäftliches Girokonto gehört also zur Sparkasse, ein zweites zu einer anderen Bank. Das private Girokonto wird bei einer dritten Bank unterhalten. Jedoch kann hier auf eine kostenfreie Kontoführung geachtet werden, wenn z. B. ein fester monatlicher Unternehmerlohn auf das private Girokonto überweisen wird (z. B. 1.500 Euro).
Liquidität, Zinsen und Transparenz mit zwei Tagesgeldkonten
Auch sollte der Unternehmer zwei Tagesgeldkonten unterhalten, eines davon ausschließlich für Steuerrücklagen (z. B. Umsatzsteuer), damit kommt er nicht in Versuchung, Geld auszugeben, dass ihm nicht gehört. Außerdem kassiert er für die Zwischenlagerung im Gegensatz zum Girokonto immerhin Zinsen (www.tagesgeldvergleich.net). Das zweite Tagesgeldkonto ist für Investitionsrücklagen und für schlechte Zeiten gedacht, hier sollten für 6 Monate mindestens die laufenden betrieblichen Kosten abgedeckt sein. Tagesgeldkonten sind kostenfrei, müssen immer im Guthaben geführt werden und sind täglich in voller Höhe verfügbar.
Original Kontoauszüge abfordern
Auch sollten Unternehmer für ihre Geschäftskonten immer die Original-Kontoauszüge abfordern (per Post oder Kontoauszugsdrucker) und nicht nur als PDF-Datei abspeichern. Denn der Ausdruck eines elektronischen Kontoauszuges auf Papier genügt nicht den Aufbewahrungspflichten nach § 147 Abgabenordnung (AO).
Zum Autor: Marek Schwiesau ist Betriebswirt und Wirtschaftsjurist und seit 2006 auf die Kreditfinanzierung von Kleinunternehmern spezialisiert, www.dieberatungsmanufaktur.de.