Was können Kleinunternehmer von ihrem Steuerberater erwarten?

Was können Kleinunternehmer von ihrem Steuerberater erwarten?
  • Steuerliche Beratung und Betreuung mit Zahlungsterminüberwachung gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern, Hinweise zu Steuersparmöglichkeiten; oft ist der Steuerberater dabei eine wichtige Vertrauensperson, teils auch über unternehmerische Belange hinaus
  • Finanzbuchführung mit digitaler Vernetzung: Alle Belege bleiben bei dem Unternehmer
  • Lohnbuchführung mit Nachweisen für Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • Gewinnermittlungen und Erklärungen, zum Beispiel Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen, sämtlicher Steuererklärungen, Einheitswerterklärungen für die Bewertung der Grundstücke
  • Betriebsprüfungen, Vertretung vor dem Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Zoll
  • Rechtsbehelfe, Vertretung im Einspruchsverfahren bei Finanzämtern, Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

… und was nicht?
  • keine Entscheidungen zu Unternehmensführung und Investitionen
  • keine rechtliche Beratung oder Vertretung, ausschließlich Steuer- und Sozialversicherungsrecht 
  • kein Entwurf von Verträgen oder Testamenten 
  • i.d.R. keine Beratung, Antragsstellung und Abrechnung öffentlicher Fördermittel
  • i.d.R. keine Erstellung von finanzierungsfähigen Businessplänen beziehungsweise Unternehmenskonzepten

Autor: Wolf-Dieter Kleinschmidt, Kleinschmidt & Partner Steuerberater mbB, Steuerberater und Rechtsbeistand, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig,
Breite Straße 88–90, 06406 Bernburg (Saale), Tel. 03471 354 354, www.kleinschmidt-steuerberatung.de