Sofort gute Mitarbeiter

Zeitarbeit – alternative Chance zur Mitarbeitergewinnung
Auf der Suche nach Mitarbeitern nutzen Unternehmen gern die bewährte Stellenanzeige – ob als klassisches Zeitungsinserat, über digitale Stellenbörsen, Karrierenetzwerke oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Nur wenige Unternehmen greifen auf professionelle Hilfe von Personaldienstleistern zurück. Eine verschenkte Chance, schnell und unkompliziert gute Mitarbeiter zu gewinnen, um keinen Auftrag mehr abzulehnen, flexibel zu agieren und das Wachstum des Unternehmens nicht zu gefährden. Die „Mitteldeutsche Wirtschaft“ beleuchtet die Branche der Personaldienstleister genauer, informiert und gibt Tipps.
Vermittlung vom Profi
Etwa 15 Prozent aller Stellenvermittlungen in Deutschland übernehmen private Anbieter. Die Vermittlung umfasst die Suche nach geeigneten Mitarbeitern in eigenen oder bundesweiten Bewerberpools sowie das Bewerbermanagement – von der Durchsicht der Bewerbungen über die Beurteilung bis zur Auswahl der Kandidaten. Die Vermittlungsprovision ist erfolgsabhängig und beträgt 5 bis 20 Prozent vom ersten Jahresbruttolohn des vermittelten Mitarbeiters einschließlich Zusatzleistungen. Wird der Mitarbeiter vor der Einstellung über eine Arbeitnehmerüberlassung auf seine Eignung geprüft (zum Beispiel neun Monate), kann die Vermittlungsprovision entfallen.
Generalist oder Spezialist
Die meisten Personaldienstleister arbeiten als Generalisten und versuchen alle gefragten Qualifikationen zu bedienen. Einzelne Anbieter spezialisieren sich auf bestimmte Berufsgruppen oder Branchen, ob Führungskräfte oder Hilfsarbeiter, Informatiker, Ingenieure, IT-Spezialisten, kaufmännisches, technisches
oder medizinisches Fachpersonal, Spezialisten für Marketing und Vertrieb oder Banken und Versicherungen.
Mitarbeiter auf Zeit
Personaldienstleister (Verleiher) überlassen ihre Mitarbeiter einem Kundenunternehmen (Entleiher) für befristete Arbeitseinsätze gegen Honorar. Der Kunde erhält kurzfristige Hilfe ohne viel Einarbeitung, denn von einem Personaldienstleister werden versierte Mitarbeiter erwartet. Das Kundenunternehmen nutzt dabei die volle Arbeitskraft ohne arbeitsrechtliche Ansprüche und Rekrutierungskosten, Lohnnebenkosten und Personalverwaltung. Da Personaldienstleister auch die beschäftigungslose Zeit ihrer Arbeitnehmer finanzieren, berechnen sie üblicherweise mindestens das Zweifache des Bruttolohns des Zeitarbeiters, abhängig von Qualifikation, Überlassungsdauer und Anzahl der gebuchten Mitarbeiter. Die derzeitige Begrenzung der Einsatzdauer auf 18 Monate im Kundenunternehmen ist gerade bei Projektmitarbeitern problematisch, weil die Arbeit sich nicht in ein starres Zeitkorsett zwingen lässt und eine Einarbeitung neuen Personals schwierig ist.
Schmuddelimage“ war gestern
Zu teuer und schlecht bezahlt, so lauten die gängigen Vorurteile gegenüber Personaldienstleistern. Doch seit einigen Jahren gibt es Tarifverträge zwischen den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit und dem Deutschen Gewerkschaftsbund sowie einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Über die größten Irrtümer der Branche klärt diese Ausgabe ab Seite 6 auf und gibt Hinweise, was seriöse Zeitarbeitsfirmen ausmacht.
Hoher „Klebeeffekt“
Über 37 Prozent der Zeitarbeitnehmer werden von dem Kundenunternehmen dauerhaft übernommen, so eine Studie der Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Üblich sind dabei bis zu drei Monatsgehälter als Vermittlungsprovision. Auch für Personaldienstleister wird es zunehmend schwierig, geeignetes Personal zu rekrutieren. Die Reaktion: höhere Bezahlung und Zusatzleistungen für Zeitarbeitnehmer.
Situation im südlichen Sachsen-Anhalt
Gut 450 Personaldienstleister sind im südlichen Sachsen-Anhalt tätig: ein Drittel davon Filialisten mit mehreren Zweigniederlassungen, die Mehrheit kleinere inhabergeführte Unternehmen. Knapp 38 Prozent davon sind bereits über zehn Jahre am Markt tätig. Um den Mitarbeitern kurze Anfahrtswege zu ermöglichen, sind die Anbieter meist lokal aktiv.
Tipps und Hilfe
Auf den folgenden Seiten beleuchtet die „Mitteldeutsche Wirtschaft“ einige Vorurteile der Branche und misst sie an der Realität. Die Leser erfahren Wissenswertes über rechtliche Rahmenbedingungen und Kosten, erhalten Tipps, was bei der Auswahl eines Personaldienstleisters zu beachten ist und wie sie seriöse Anbieter erkennen. Selbstverständlich sollte jedes Unternehmen neben der betriebswirtschaftlichen Bewertung prüfen, ob diese Art der Dienstleistung zur Firmen- und Kundenstruktur passt. Wie zufrieden Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Service von Personaldienstleistern sind, darum geht es auf den Seiten 8 und 9. Einige Personaldienstleister im Portrait finden sich im Branchen- und Regionalreport.


Vorurteile und Realität zur Zeitarbeit

„Zeitarbeit ist prekäre, schlecht bezahlte und unsichere Beschäftigung.“
Hinter Zeitarbeit stehen fast ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Zeitarbeit unterliegt vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. So gibt es etwa kein spezielles Kündigungsrecht nur für die Zeitarbeitsbranche. Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern basiert zu fast 100 Prozent auf eigenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche. Rund drei Viertel aller Zeitarbeitnehmer arbeiten nach einem DGB-Tarif. Zeitarbeit steht für die gesamte Fülle des Arbeitslebens: Hilfsarbeiter, Schlosser, Buchhalter, Ingenieure oder IT-Experten.
„Zeitarbeit verdrängt Stammarbeitsplätze.“
Zeitarbeit ist nur in bestimmten Bereichen aktiv sowie in der Regel nur über einen begrenzten Zeitraum. Gerade einmal drei Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland sind Zeitarbeitnehmer. Eine Verdrängung ist allein schon rechnerisch ausgeschlossen.
Zeitarbeitnehmer verdienen weniger als Stammbeschäftigte“
Zeitarbeitnehmer werden nicht nach dem Tarif des Kundenunternehmens bezahlt, sondern nach einem Tarif der Zeitarbeitsbranche. In manchen Fällen sind die Tariflöhne der Einsatzbranchen höher als die der Zeitarbeit. Um diese Differenzen von Zeitarbeitnehmern und Stammarbeitskräften zu beseitigen, gibt es bisher elf Branchenzuschlagstarifverträge (für insgesamt zwölf Wirtschaftsbereiche). Mit diesen Tarifverträgen wurde ein Großteil von Entgeltdifferenzen beseitigt.
„Bei Nichteinsatz bekommen Zeitarbeitnehmer kein Geld.“
Dies ist rechtswidrig. Zeitarbeitnehmer erhalten vom Zeitarbeitsunternehmen einen festen Lohn auf der Basis einer vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit – unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit, also auch bei Nichteinsatz.
Quelle: Auszug Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), www.personaldienstleister.de
Fünf Mal flexibler durch Zeitarbeit:
  1. kosten- und zeitintensive Mitarbeitersuche entfällt
  2. schnell verfügbare Mitarbeiter bei Personalengpässen wie Termindruck, Urlaub oder Krankheit mit einem Mitarbeiterpool aus nahezu allen Berufsgruppen
  3. passende und fachlich qualifizierte Mitarbeiter
  4. fest kalkulierbare Kosten nur für geleistete Arbeitszeit, keine Entgeltfortzahlung und Kosten für Nichteinsatzzeit
  5. leichtere Personalplanung und gute Rekrutierungsoption
Quelle: in Anlehnung an den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)

18 direkte Kosten weniger!*
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Arbeitsschutzausstattung, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Berufsgenossenschaftsbeiträge, ca. fünzig Tage Ausfallzeit (Urlaub, Feiertage, Krankheit), Haftpflichtversicherungsschutz, Kranken-, Urlaubsund Weihnachtsgeld, Rekrutierungskosten, Schwerbehindertenabgabe, Sicherheitsfachkraft, Umlage U1 und U2, Verwaltungs- und Weiterbildungskosten
* Entscheidende Punkte, die im Stundenverrechnungsatz des Zeitarbeiters mit berücksichtigt sind. Statt Personalkosten zählt Zeitarbeit zu den Sachkosten.

Check: Seriöse Zeitarbeitsunternehmen …
  1. zeigen dem Kunden die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis: Die Bundesagentur für Arbeit erteilt diese erst nach drei Jahren unbefristet.
  2. führen ein kostenfreies Erstgespräch.
  3. informieren über Erfahrungen und Tätigkeitsfelder: Gründungsjahr und fachliche Kompetenz entscheidender als Mitarbeitergröße
  4. klären über Qualifikation ihrer Mitarbeiter und Anforderungsprofil auf: ggf. Spezialisierung auf gewerbliches, technisches, kaufmännisches Personal
  5. pflegen vorzugsweise einen regionalen Mitarbeiterbestand: um die Fahrzeit des Mitarbeiters und die Berechnung beim Kunden gering zu halten
  6. holen sich Auskunft zur Branchenzugehörigkeit ein: eines vergleichbaren Mitarbeiters des Kundenunternehmens
  7. prüfen Mitarbeitervorbeschäftigungszeiten im Kundenunternehmen: der letzten sechs Monate – „Schleckerklausel“
  8. erkundigen sich nach der Höchstüberlassungsdauer beim Kunden: derzeit 18 Monate bzw. abweichende Regelung des Tarifvertrages des Kunden
  9. unterbreiten ein schriftliches Angebot.
  10. legen dem Kunden quartalsweise Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor: Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Finanzamt, um die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer nachzuweisen Schutz vor Subsidiärhaftung
  11. schließen einen schriftlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: mit der namentlichen Konkretisierung des Zeitarbeitnehmers bzw. deren konkrete namentliche Mitteilung vor der Überlassung. Bei Verstoß wird der Arbeitsvertrag unwirksam und ein Bußgeld bis 30.000 Euro droht.
  12. berechnen keine Kosten am ersten Überlassungstag bei Mitarbeitertausch: nachweisliche Nichteignung für die erforderliche Tätigkeit
  13. überzeugen sich vom Arbeitsplatz des Mitarbeiters: empfehlenswert innerhalb von drei Tagen
  14. prüfen die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes: führen wöchentlich Zeitnachweise des Mitarbeiters
  15. zeigen eine Vergütungsanpassung zwei Wochen vorher an: mit Kündigungsmöglichkeit für den Kunden (Erhöhung des Mindestlohns oder Tarifentgelte)
  16. bewahren Geschäftsgeheimnisse: üblicherweise mindestens drei Jahre nach Vertragsende
  17. sind ggf. Mitglied in einem Arbeitgeberverband (BAP oder iGZ)
Quelle: IHK-Recherche

Wissenswertes zur Zeitarbeit
Unterschied Zeitarbeit & Werkvertrag
Oft werden in den Medien die unterschiedlichen Vertragsformen durcheinander geworfen. Zeitarbeit bedeutet, dass ein Mitarbeiter durch ein Zeitarbeitsunternehmen im Kundenunternehmen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingesetzt wird. Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmer dagegen beispielsweise einen kompletten Produktionsschritt an einen Subunternehmer.

Schutz vor Subsidiärhaftung
Der Personaldienstleister zahlt alle Sozialversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiter. Sollte es jedoch dazu kommen, dass dieser keine Beiträge mehr zahlen kann, greift die Subsidiärhaftung (§ 28e SGB IV). Danach muss das Kundenunternehmen (Entleiher) bei Zahlungsunfähigkeit des Verleihers die
Kosten für den kompletten Zeitraum der Überlassung tragen. Nach vier Jahren verjährt der Beitragsanspruch – ein Risiko für das entleihende Unternehmen. Schutz bietet Punkt 10 der Checkliste.

Festhaltenserklärung
Der Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Kunden können Zeitarbeitskräfte widersprechen. Dies betrifft die Verletzung der Kennzeichnungspflichten (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung) oder das Fehlen der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Auch das Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Zeitarbeitskraft wird nicht unwirksam, wenn der Zeitarbeitnehmer schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach Überschreiten der Überlassungshöchstdauer gegenüber dem Verleiher oder dem Entleiher erklärt, dass er an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält.

Zeitarbeit – Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zeitarbeit bietet Unternehmen Vorteile – aber durchaus auch denjenigen, die sie leisten. Die „Mitteldeutsche“ Wirtschaft hat drei Unternehmer sowie drei langjährige Zeitarbeitnehmer um ihre persönliche Einschätzung gebeten.

„Ich bin nun schon mehr als 15 Jahre in einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt – eine Beständigkeit, die ich sehr schätze. Die Herausforderung wechselnder Einsatzorte in unterschiedlichen Firmen ist sicherlich, dass wir ohne lange Einarbeitungszeit quasi vom ersten Tag an unsere Leistung bringen müssen. Mitunter wird man da anfangs noch ein wenig schief angeguckt nach dem Motto: Die können das nicht richtig. Was mir gefällt ist, dass ich in aller Regel nicht weniger in der Lohntüte habe als die Stammbelegschaft.“ Maik Teichelmann, in Zeitarbeit seit Mai 2002
„Meine Tochter ist chronisch krank. Um mich gut um sie kümmern und mit ihr zu Arztterminen fahren zu können, ist mir die Flexibilität, die Zeitarbeit bietet, sehr wichtig. In bestimmten Einsatzunternehmen hätte ich als Angehörige der Stammbelegschaft sonst beispielsweise jeden Sonnabend arbeiten müssen. Als nicht so gut empfinde ich, dass bei Auslastungsdellen als erstes wir Zeitarbeitnehmer nach Hause geschickt werden. Da haben wir die Möglichkeit, dies durch ein Zeitkonto auszugleichen. Ines Rößiger, in Zeitarbeit seit September 2006
„Ich mag die Möglichkeit, in verschiedene Unternehmen reinzugucken. Gut finde ich auch, dass ich dank vertrauensvoller, fast familiärer Atmosphäre in meiner langjährigen Zeitarbeitsfirma bei der Auswahl meiner Einsatzorte ein Wörtchen mitreden darf: Ein Festangestellter aus der Stammbelegschaft kann sich bei Unzufriedenheit am Arbeitsplatz ja im Grunde nur durch Kündigung verändern. Als absolutes Plus betrachte ich, dass ich 30 Tage Urlaub habe – die ich nicht zwingend in den Betriebsferien nehmen muss.“ Rüdiger Ernst, in Zeitarbeit seit April 2004
Statements: Andreas Löffler
 

„Wir nutzen die Zeitarbeit ausschließlich dazu, um Kapazitätsengpässe zu schließen. Grundsätzlich wird Leiharbeit nicht von uns geplant. Sie sorgt aber bei Krankheiten oder in der Urlaubszeit für den reibungslosen Fertigungsablauf und Terminstabilität. Ebenso in Hochleistungszeiten, also bei hohem Auftragseingang, wenn plötzlich mehr Manpower gebraucht wird. Wir greifen dabei ausschließlich auf Firmen zurück, die Mitarbeiter beschäftigen, mit denen wir schon seit Jahren gut zusammenarbeiten – die also unser Produkt und unsere Abläufe kennen. Natürlich gibt es immer wieder Stimmen, auch seitens der Politik, die sagen: ,Ihr müsst mehr Leute einstellen‘ oder schlimmer noch: ,Zeitarbeit ist moderne Sklavenarbeit“. Es gibt sicher in der Branche schwarze Schafe. Aber Zeitarbeitsfirmen sind tarifgebunden, Leiharbeiter arbeiten also für Tariflohn. Und was wäre denn die Alternative? In der Produktion haben wir eine stets alternierende Auslastung. Ich müsste also in Spitzenzeiten Mitarbeiter einstellen, diese aber später betriebsbedingt wieder entlassen. Deshalb sind viele Leiharbeiter auch gar nicht an festen Arbeitsplätzen bei uns interessiert. Auch weil sie wissen, dass sie bei Auftragsflauten die ersten sein werden, die wieder gehen müssen.“ Enrico Marschall (51), Betriebsleiter der Velde Boilers and Plants GmbH in Köthen
„Auf der Suche nach einem neuen Mitarbeiter sind wir zunächst über die Agentur für Arbeit gegangen. Unser Ziel war es, wieder zeitnah einen behinderten Arbeitnehmer in unserer Firma einzustellen. Die Hoffnung, über die Agentur schnell geeignetes Personal zu finden, wurde arg getrübt. Nach vergeblicher Anstrengung haben wir nach einem anderen Weg gesucht und sind durch Empfehlung auf eine private Personalvermittlung gestoßen. Schnell und kompetent wurden uns von dort gleich mehrere geeignete Bewerber vorschlagen und vorgestellt –mit dem Ergebnis, dass wir sogar zwei Mitarbeiter einstellen konnten. Wir werden unser Personal ganz sicher auch künftig über diesen Weg finden.“  Thomas Hilbig (63), Geschäftsführer HBS Bau und Service GmbH + Co KG, in Schkopau

„Mit unseren Entenspezialitäten haben wir ein Produkt am Markt, das zur Weihnachtzeit nicht nur in großen Mengen, sondern zusätzlich in veredelten Varianten stark nachgefragt wird. Um diese Auftragsspitzen abzufedern, benötigen wir zu unserem festen Stamm von 120 Mitarbeitern kurzfristig noch einmal so viel an Personal. Allerdings zeitlich begrenzt für drei Monate. Deshalb sind wir froh, und es macht deswegen auch nur Sinn, dass wir in dieser heißen Phase des Weihnachtsgeschäftes auf Leiharbeiter zählen können. Besonders günstig: Wir kooperieren mit Unternehmen, die ihr Personal saisonbedingt im Sommer aufstocken müssen. So finden unsere Leiharbeiter oft gleich Anschluss.“ Michael Bügener (57), Geschäftsführer Fläminger Entenspezialitäten GmbH und Co. KG
Statements: Michael Deutsch


Herausforderungen und Chancen der Zeitarbeit

18 Monate Höchstüberlassungsdauer und „Equal Pay“ im Zuge der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), dazu der einschlägige Fachkräftemangel: Die Branche der Zeitarbeitsunternehmen und Personaldienstleister, aber auch deren Kunden stehen vor einigen Herausforderungen. Die „Mitteldeutsche Wirtschaft“ hat mit Vertretern der beiden großen Branchenverbände BAP und IGZ über die aktuelle Situation, Chancen und Risiken sowie mögliche Lösungen gesprochen.

Alexander Schalimow, Leiter Abteilung Recht, Tarif und Internationales beim Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP):

Herr Schalimow, zum 1. April 2017 ist die dritte AÜG-Reform in Kraft getreten. Welche Auswirkungen beobachten Sie?
Sofort umzusetzen war die neue Kennzeichnungspflicht. Auch wenn sie gerade bei kurzfristigen Einsätzen die Praxis verkompliziert hat, haben sich die Zeitarbeitsunternehmen zügig auf diese Herausforderung eingestellt. Als sehr viel schwieriger erweist sich die Umsetzung des nach 9 Monaten vorgeschriebenen „Equal Pay“, die zum 1.1.2018 erstmals gegriffen hat. Wie die zahlreichen Nachfragen bei unserem Verband zeigen, gibt es hier enorme Unsicherheiten auf beiden Seiten.

Wo liegen die Probleme genau?
Als Pferdefuß erweist sich, dass der Gesetzgeber „Equal Pay“ nicht definiert hat. Da die zum Vergleich herangezogenen Vergütungsbestandteile der Stammbelegschaft sehr vielfältig sein können, stellt sich zwangsläufig immer wieder neu die Frage, wie das Entgelt des Zeitarbeitnehmers zu berechnen und mit Punkten wie Sachbezügen, betrieblicher Altersvorsorge oder vermögenswirksamen Leistungen umzugehen ist. Und was demnächst auf uns zukommt, ist die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, die zu Ende September 2018 erstmalig greift. Dann müssen Zeitarbeitsunternehmen Mitarbeiter aus gut bezahlten Einsätzen mit „Equal Pay“-Anspruch zwingend abziehen – was absolut nicht im Sinne der betroffenen Arbeitnehmer ist.

Was könnte eine Lösung bieten?
Wir als Verband machen uns für flächendeckende tarifliche Regelungen stark, wie wir sie mit den Sozialpartnern in den Branchenzuschlagstarifverträgen vereinbart haben. Mit diesen Tarifverträgen, so hat es der Gesetzgeber festgelegt, kann vom gesetzlichen „Equal Pay“ abgewichen werden. Außerdem fordern wir von der Politik im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine rechtssicher umzusetzende Definition von „Equal Pay“.

Kontakt:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)
Alexander Schalimow, Leiter Abteilung Recht, Tarif und Internationales
Universitätsstraße 2-3, A 10117 Berlin
Tel. 030 206098-50, www.personaldienstleister.de


Sylvia Hesse, Regionalkreisleiterin Sachsen-Anhalt beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen IGZ:
Frau Hesse, wie gehen Zeitarbeitsfirmen und Unternehmen mit dem Thema Fachkräftemangel um?
Grundsätzlich ist erst einmal zu sagen, dass Zeitarbeit nur eine Sparte im viel umfassenderen Portfolio der Personaldienstleister ist. Es trifft zu, dass wir einen Bewerbermangel in allen Bereichen verzeichnen. Allerdings liegt darin auch eine große Chance für Personaldienstleistungsunternehmen – und mit deren Service wiederum auch für die entleihenden Firmen.

Was meinen Sie damit genau?
Mit unserem Know-how und Netzwerk können wir Unternehmen, erst recht solche ohne eigene Personalabteilung, ideal bei der Personalgewinnung unterstützen. Die Übertragung des Rekrutierungsprozesses an einen Dienstleister ist immer stärker gefragt. Dabei kann man flexibel handhaben, bis wohin die Begleitung reicht: ob dem Kunden geeignete Kandidaten für das in dessen Eigenregie geführte Vorstellungsgespräch zugearbeitet werden – die klassische Personalvermittlung – oder ob sogar die Bewerbungsgespräche in der Hand des Personaldienstleisters liegen.

Welche Trends sind noch zu beobachten?
Eine Reihe von Personaldienstleistern hat sich – sehr erfolgreich – auf bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise ITSpezialisten oder Sozialpädagogen und Erziehungswissenschaftler spezialisiert. In den genannten Bereichen ist Zeitarbeit übrigens ein gerade von Berufsanfängern durchaus gewolltes Mittel, um möglichst vielfältige Erfahrungen zu sammeln.
Die Fragen stellte Andreas Löffler
Kontakt:
iGZ-Bundesgeschäftsstelle
PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster
Tel 0251 32262-0, hesse@ig-zeitarbeit.de