7 Alternativen für Vollzeitmitarbeiter

1. LEISTUNGSZUKAUF oder 2. ÜBERSTUNDEN
Eigene Dienstleistungen (z. B. Finanzbuchhaltung) können komplett an andere Unternehmen vergeben werden (Tipp: Kostenvergleich). Auch können bei vorhandenen Mitarbeitern (ohne Tarifbindung) im Arbeitsvertrag gleich Überstunden festgelegt werden, die mit dem Gehalt abgegolten sind. Länger als 48 Stunden/Woche darf jedoch kein Mitarbeiter arbeiten § 3 ArbZG. Üblich ist es auch, die Überstunden mit 25 Prozent Lohnaufschlag zu vergüten.
3. MINIJOB: Keine Sozialabgaben bei kurzfristiger Beschäftigung aber für qualifizierte Arbeiten ungeeignet
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis zu einem maximalen monatlichen Bruttoverdienst von 450 Euro (inklusive Sonderzahlungen). Der Arbeitgeber zahlt pauschal ca. 30 Prozent des Bruttolohns Steuern und Sozialversicherung, der Mitarbeiter ggf. freiwillig RV-Beitrag. Die Arbeitszeithöhe ist nicht festgelegt. Eine kurzfristige Beschäftigung dagegen (max. 2 Monate bzw. 50 Tage/Jahr) ist Sozialabgabenfrei aber steuerpflichtig. Die zuständige Behörde ist die Minijob-Zentrale www.minijob-zentrale.de.
Tipp! Sind Minijobber privat Krankenversichert werden nur 18 Prozent Abgaben fällig.
4. TEILZEITSTELLE: Flexible Entlastung, weniger Kosten dafür langfristige Bindung
Eine Teilzeitbeschäftigung kann mit einer täglich reduzierten Stundenzahl oder einer Verteilung der Arbeitszeit auf mehrere Arbeitstage in der Woche angestellt werden. Auch saisonbedingte Arbeit ist möglich. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist wichtig.
5. BEFRISTETE STELLE: keine langfristige Bindung aber häufiger Personal-wechsel
Im Arbeitsvertrag wird eine Zeitbefristung festgelegt. Dies kann ein fester Termin oder ein Zweckbezug (Projektende) sein. Zulässig ist die Befristung nur, wenn außerdem ein sachlicher Grund (z. B. Schwangerschaftsvertretung, Projekt xyz etc.) oder eine Zeitbegrenzung auf maximal 2 Jahre (Existenzgründer 4 Jahre, ohne sachlichen Grund) festgelegt wird, sonst ist der Arbeitsvertrag unbefristet geschlossen. Außerdem dürfen in dieser Zeit nicht mehr als 3 Vertragsverlängerungen (keine Begrenzung für Existenzgründer) aneinander gereiht werden. Auch eine ordentliche Kündigungsfrist ist zu vereinbaren, da sonst der Vertrag erst mit Ablauf der Frist endet.
6. FREIER MITARBEITER:  Flexibel, unbürokratisch aber Gefahr Scheinselbstständigkeit, keine ständige Verfügbarkeit
Eine praktische Alternative sind auch selbstständige freie Mitarbeiter. Jedoch überwacht die Deutsche Rentenversicherung sehr genau, ob es sich auch wirklich um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Bei Verdacht der Scheinselbstständigkeit, können unter anderem bis zu 4 Jahre (Vorsatz: 30 Jahre) rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden.
7. ZEITARBEIT: Schnell, flexibel und unbürokratisch, aber teuer (30 Euro pro Stunde und mehr)
Ein genaues Anforderungsprofil für den Bewerber hilft dem Zeitarbeitsunternehmen bei der Personalsuche. Ein Preisvergleich ist zu empfehlen, sowie eine Ersatzvereinbarung für den Zeitarbeiter bei Unzufriedenheit. Der Stundensatz sollte nicht teurer sein als die Einstellung.
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