Ein Jubiläumsemblem mit IHK-Logo?!

Die IHK Halle-Dessau stellt ihren zugehörigen Mitgliedsunternehmen in Anerkennung ihrer erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit mit Erreichen ihres fünfjährigen Bestehens ein kostenfreies „Jubiläumsemblem mit IHK-Logo“ für Marketingzwecke zur Verfügung.

Jubiläumsemblem mit IHK-Logo, Sammlung 15, 20, 25, 30 Jahre erfolgreich am Markt

Anwendungsmöglichkeiten für Ihr Jubiläumsemblem – Zeigen Sie Ihren Erfahrungsschatz Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern!

Analoge Anwendungsbeispiele
  • Drucksachen Angebote, Briefpapier, Briefumschläge, Broschüren, Flyer, Gastroausstattungen (z. B. Speisekarte, Servietten, Bierdeckel), Lieferscheine, Postkarten, Rechnungen, Stempel, Visitenkarten, Werbeanzeigen, Werbebanner
  • Beschriftungen Aufkleber, Aufsteller, Arbeitsgeräte, Arbeitsutensilien für Bau- und gewerblich technische Unternehmen (z. B. Werkzeugkasten), Autos, Bilderrahmen, Eingangstüren, Fahrräder, Produktplatzierungen im Handel, Schaufenster
  • Werbemittel Blöcke, Feuerzeuge, Fußabtreter, Süßigkeiten, Taschen, Tassen
  • Textilien Arbeitsbekleidung, Shirts
Digitale Anwendungsbeispiele
  • World Wide Web E-Mail-Signatur, Internetseite, Newsletter, Onlinebanner und -anzeigen, Online-Kataloge
  • Präsentationen Branchenportale, Desktophintergrundbild, Einträge in Google myBusiness, Online-Präsentationen
  • Social Media-Auftritte Posts bei Facebook, YouTube, Instagram, Pinterest, Twitter, XING, LinkedIn

Wer kann ein Jubiläumsemblem mit IHK-Logo bestellen?

Zur Nutzung des Jubiläums-Logos berechtigt sind alle IHK-zugehörigen Mitgliedsunternehmen im IHK-Bezirk, die vom Tag ihrer amtlichen Gewerbeanmeldung mindestens fünf Jahre ununterbrochen am Markt tätig sind. Das Jubiläums-Logo gibt es in Fünfjahresintervallen, erstmalig ab dem fünften Geschäftsjahr. Unternehmen, die gerade zwischen einem Fünfjahresintervall ein Jubiläum feiern, erhalten immer das nächst jüngere Jubiläumsemblem. Für ein Unternehmen, das z. B. 13 Jahre auf dem Markt ist, kann gern das Jubiläumsemblem für das 10-jährige Bestehen bestellen. Beim Erreichen des nächsten Fünfjahresschrittes erhalten Sie das neue Jubiläumsemblem ganz automatisch. Melden Sie sich dazu bei unserem kostenfreien  IHK-Informationsservice Unternehmenspraxis an.

Was kostet das Jubiläumsemblem?

Die IHK gewährt das unentgeltliche, nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, das Logo zu nutzen. 

Nutzungsbestimmungen für die Verwendung des „Jubiläumsemblem mit IHK-Logo“

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (nachfolgend IHK genannt) stellt ihren zugehörigen Mitgliedsunternehmen (nachfolgend Nutzer genannt) in Anerkennung ihrer erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit mit Erreichen ihres fünfjährigen Bestehens ein „Jubiläumsemblem mit IHK-Logo“ (nachfolgend Jubiläums-Logo genannt) für Marketingzwecke zur Verfügung. Dabei gewährt die IHK das unentgeltliche, nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, das Logo zu nutzen. Mit der Verwendung des Jubiläums-Logos erkennen Sie folgende Nutzungsbedingungen an.
  1. Berechtigte: Zur Nutzung des Jubiläums-Logos berechtigt sind alle IHK-zugehörigen Mitgliedsunternehmen im IHK-Bezirk, die vom Tag ihrer amtlichen Gewerbeanmeldung mindestens fünf Jahre ununterbrochen am Markt tätig sind. Das Jubiläums-Logo gibt es in Fünfjahresintervallen, erstmalig ab dem fünften Geschäftsjahr.
  2. Format: Das Jubiläums-Logo gibt es in den Dateiformaten: eps, jpeg, pdf und png, mit einer Mindestauflösung von 300 dpi. Damit ist auch eine optimale drucktechnische Verarbeitung bis zum Format DIN A1 möglich.
  3. Zweck: Das Jubiläums-Logo darf für analoge und digitale Marketingzwecke verwendet werden. Davon ausgenommen sind Inhalte, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen (beispielsweise beleidigende, rassistische, diskriminierende, missbräuchliche, pornographische, verleumdende oder aus anderen Gründen zu beanstandende oder strafbare Inhalte).
  4. Nutzung: Das Jubiläums-Logo darf ausschließlich im eigenen Unternehmen oder im Unternehmensverbund für Marketingzwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist – mit Ausnahme der Weiterleitung an Unternehmen, die für die Produktion bzw. Herstellung von Marketingprodukten bzw. Dienstleistungen durch den Nutzer beauftragt werden – nicht gestattet.
  5. Veränderung: Jegliche Veränderungen oder Anpassungen des Jubiläums-Logos – ob farblich, grafisch oder typografisch - sind untersagt. 
  6. Zeitraum/Beendigung: Der Nutzungszeitraum beträgt einschließlich des Jubiläumsjahres fünf Jahre, danach erlischt das Recht zur Nutzung. Bei Interesse des IHK-Mitgliedsunternehmens stellt die IHK ein aktualisiertes kostenfreies Jubiläums-Logo zur Verfügung. Die IHK hat das Recht, die Erlaubnis zur Nutzung jederzeit aus wichtigem Grund zu widerrufen, insbesondere bei einem Verstoß gegen die vorliegenden Nutzungsbestimmungen. In diesem Falle erlischt die Nutzungserlaubnis für den Nutzer unverzüglich. Der Nutzer verpflichtet sich, sofort nach Ablauf des Nutzungsrechtes jede Verwendung des Jubiläums-Logos aufzugeben und einzustellen, in welcher Form auch immer diese stattgefunden hat.
Halle (Saale), Juli 2022

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Bitte senden Sie uns Ihre Bilder

Wie und wo setzen Sie das Jubiläumsemblem mit IHK-Logo ein? Schicken Sie uns doch bitte ein paar Bilder. Die schönsten und originellsten Schnappschüsse veröffentlichen wir in unserem IHK-Magazin Mitteldeutsche Wirtschaft und auf unseren Internetseiten. Wir freuen uns über Ihre Post an: start@halle.ihk.de.

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