Beantragung einer qualifizierten Signaturkarte

Die IHK Halle-Dessau bietet als Registrierungsstelle für ihre Mitglieder zusammen mit der DE-CODA GmbH und der D-TRUST GmbH das speziell für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelte Startpaket zur elektronischen Signatur an. In den Produkt- und Preisinformationen (pdf-Dokument im Downloadbereich) finden Sie alles Wissenswerte über die einzelnen Signaturkomponenten, wie Sie Ihre individuelle Signaturausstattung zusammenstellen und natürlich wofür Sie sie nutzen können.
Zur Beantragung ist es nötig, dass Sie persönlich in unserem Hause erscheinen. Bitte vereinbaren Sie hierzu unbedingt einen Termin mit uns. Für die Antragstellung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit, der mindestens einen Monat gültig ist. Wenn die Signaturausstattung für dienstliche Zwecke eingesetzt werden soll, kann der Name des Unternehmens mit in das Zertifikat aufgenommen werden. Hierfür benötigen wir die unterschriebene "Bescheinigung der Organisationszugehörigkeit", die Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite finden. Sofern der Antragsteller zum Beispiel als Geschäftsführer oder Prokurist offiziell zeichnungsberechtigt ist, muss er dieses per Handelsregisterauszug (Kopie) nachweisen.
Der Registrierungsmitarbeiter unserer IHK ist bei einer Antragstellung gesetzlich verpflichtet Ihre Identität anhand des Personalausweises sowie die Firmenangaben zu überprüfen.
Nachdem Ihr Antrag aufgenommen wurde, übermitteln wir Ihre Daten an die Zertifizierungsstelle der D-TRUST GmbH in Berlin. Dort wird unter strengsten Sicherheitsauflagen Ihre individuelle Signaturkarte erzeugt, die Ihnen im Anschluss etwa drei bis vier Wochen nach Antragstellung per Einschreiben zugesendet wird. Drei Werktage darauf erhalten Sie die zugehörige PIN, die Sie zur Benutzung Ihrer Karte benötigen. Falls Sie zusätzlich zur Signaturkarte auch noch ein Kartenlesegerät und/oder Software bestellt haben, erhalten Sie diese Produkte in separaten Sendungen.
Wenn Sie für verschiedene Firmen arbeiten, beachten Sie bitte, dass pro Karte nur eine Firmenzugehörigkeit aufgenommen werden kann. Für Anwendungen, die auf die Firmenzugehörigkeit des Signaturkarteninhabers zugreifen, wie das elektronische Ursprungszeugnis, sollten Sie sich die benötigte Anzahl an Signaturkarten mit den verschiedenen Firmierungen zulegen.
Die meisten anderen Signaturanwendungen fragen die Firmenzugehörigkeit im Zertifikat nicht ab. In diesem Falle brauchen Sie die Firmenbezeichnung erst gar nicht in das Zertifikat der Karte aufnehmen zu lassen.
Falls Sie noch Fragen zum Prozedere oder direkt zur Signaturkarte haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
HINWEIS:
Sie können bei einer Erstanfertigung den Bearbeitungsstatus Ihrer Karte online bei der D-TRUST GmbH abfragen. Rufen Sie dazu die Seite https://my.d-trust.net/ auf und geben Sie dort Ihre individuelle Antrags-ID ein, die oben rechts auf dem Antragsformular steht.