Schweiz: Industriezölle

Zum 1. Januar 2024 wurden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Industriegüter sind Waren, die ab Kapitel 25 im Zolltarif gelistet sind.
Gleichzeitig wurde der komplexe Schweizer Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Weitere Informationen zum Schweizer Zoll.
Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung bei der Einfuhr in der Schweiz natürlich erhalten. Die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann bei Lieferungen, die in der Schweiz verbleiben, entfallen.
Welche Produkte sind von der Aufhebung der Industriezölle betroffen?
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse.
Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Wichtiger Hinweis: Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung in der Schweiz erhalten. Seit Januar 2024 einfach über die Grenze zu fahren ist keine gute Idee. Also: Weiterhin Zollanmeldung für die Ausfuhr aus der EU und für die Einfuhr in die Schweiz notwendig.