Umsatzsteueridentifikationsnummer

Die Ust-IdNr. kommt nur im Handel zwischen Unternehmen zum Einsatz, die ihren Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsländern innerhalb der EU haben. Bei Lieferungen an private Endabnehmer und bei direkten Exporten in "Nicht-EU-Länder" kann nicht mit der Ust-IdNr. gearbeitet werden.
Jedes vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen kann in seinem Heimatland (ggf. auch in einem anderen Mitgliedsland der EU) eine Ust-IdNr. beantragen. In Deutschland wird die USt-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, Industriestr. 6, 66738 Saarlouis,  erteilt. In einem formlosen Antrag sind Name und Anschrift des Antragstellers, die Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, sowie das für die Umsatzbesteuerung zuständige Finanzamt anzugeben. Die Ust-IdNr. kann auch online beantragt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet in seinem Internetangebot zahlreiche Informationen zum Thema Ust-IdNr. an.
Kommt es zu einem Liefergeschäft zwischen einem deutschen Lieferanten und einem gewerblichen Käufer aus dem EU-Ausland, müssen beide Ust-IdNrn., sowohl die des Lieferanten als auch die des Erwerbers, auf die Rechnung. Zusätzlich ist der Hinweis erforderlich: "steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UstG". Zumindest bei Erstgeschäften mit Erwerbern aus der EU empfiehlt sich, die vom ausländischen Kunden mitgeteilte USt-IdNr. überprüfen zulassen.
Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und / oder Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind verpflichtet die Zusammenfassende Meldung (ZM) bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Meldezeitraums (Kalendervierteljahr) beim Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, abzugeben (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG). Diese Meldung enthält alle Lieferungen des Versenders unter Angabe der USt-IdNr. des Abnehmers und den Warenwert in EURO. Das Bundeszentralamt für Steuern sammelt die von den Unternehmen abzugebenden Meldungen und speichert sie in einer Datenbank, von der sie durch die zuständigen zentralen Behörden der Mitgliedstaaten jederzeit abgerufen werden können. So kann im Bestimmungsland geprüft werden, ob der Erwerber seiner Steuerpflicht nachgekommen ist. Falls ein Kunde mehrmals im Quartal beliefert wird, erscheint dieses in einer Summe.