BAFA-Gebührenordnung

Ab 1. Januar 2024 erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für seine Leistungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle Gebühren. Das Gebührenverzeichnis wurde im September im Bundesgesetzblatt Nr. 248 veröffentlicht.
Die Höhe der Gebühren sind in der Anlage der Verordnung aufgeführt. Die Genehmigungsgebühren für Dual-Use-Güter belaufen sich beispielsweise auf 159 bis 315 Euro. Details entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis ab Seite 4. Hier sehen Sie auch, für welche Fälle eine Gebührenbefreiung gilt. So werden zum Beispiel für Nullbescheide auch künftig keine Gebühren erhoben.
Wichtig: Die Verordnung gilt nicht für gebührenfähige Leistungen, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt werden. Wer also Anträge in Vorbereitung hat und diese noch im Jahr 2023 stellen kann, sollte das tun und erspart sich damit die BAFA-Gebühr.