BAFA-Gebührenordnung
Seit 1. Januar 2024 erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für seine Leistungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle Gebühren. Das Gebührenverzeichnis wurde im September im Bundesgesetzblatt Nr. 248 veröffentlicht.
Das BAFA erhebt Gebühren insbesondere für Leistungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung sowie der EU-Dual-Use-Verordnung.
Die Höhe der Gebühren sind in der Anlage der Verordnung aufgeführt. Die Genehmigungsgebühren für Dual-Use-Güter belaufen sich beispielsweise auf 159 bis 315 Euro. Details entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis ab Seite 4. Hier sehen Sie auch, für welche Fälle eine Gebührenbefreiung gilt. So werden zum Beispiel für Nullbescheide keine Gebühren erhoben.